Ungeachtet der im IWG verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen, sind seine Bestimmungen für Frauen und Männer gleichermaßen anwendbar (vgl Öhlböck, Kommentar zum IWG, Wien, 2008, S 133). Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (www.raoe.at)
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1 Kommentar zu § 16 IWG
Kommentar zum § 16 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.
Ungeachtet der im IWG verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen, sind seine Bestimmungen für Frauen und Männer gleichermaßen anwendbar (vgl Öhlböck, Kommentar zum IWG, Wien, 2008, S 133). Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (www.raoe.at) mehr lesen...