§ 3 IWG (weggefallen)

IWG - Informationsweiterverwendungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 3 IWG seit 27.07.2022 weggefallen.
In Kraft seit 28.07.2022 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 3 IWG


Kommentar zum § 3 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.

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Die Ausnahmeregelungen zum IWG entstammen der PSI-Richtlinie und sind überaus breit gefächert, wodurch das Gesetz – neben der fehlenden Norm für einen Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors – erheblich entwertet wird. In nicht gerade unerheblichem Ausma&s... mehr lesen...

§ 3 IWG | 2. Version | 397 Aufrufe | 04.05.09

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