Standardbedingungen und Standardentgelte § 9 Abs 1 sieht vor, dass die für die Weiterverwendung von Dokumenten geltenden Standardbedingungen und Standardentgelte von den öffentlichen Stellen im Voraus festgelegt und in geeigneter Weise – soweit möglich und sinnvoll &nda...
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1 Kommentar zu § 9 IWG
Kommentar zum § 9 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.
Standardbedingungen und Standardentgelte § 9 Abs 1 sieht vor, dass die für die Weiterverwendung von Dokumenten geltenden Standardbedingungen und Standardentgelte von den öffentlichen Stellen im Voraus festgelegt und in geeigneter Weise – soweit möglich und sinnvoll &nda... mehr lesen...