1. Durch das IWG wird die PSI-Richtlinie (Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) auf Bundesebene umgesetzt. Diese Richtlinie ziel...
mehr lesen...
Sie können den Inhalt von § 1 IWG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
1 Kommentar zu § 1 IWG
Kommentar zum § 1 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.
1. Durch das IWG wird die PSI-Richtlinie (Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) auf Bundesebene umgesetzt. Diese Richtlinie ziel... mehr lesen...