§ 17 verweist abschließend darauf, dass mit dem IWG die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) umgesetzt wird. Die PSI-Richtlinie zielt darauf ab, die nationalen Bestimmungen und Verfahren für die...
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1 Kommentar zu § 17 IWG
Kommentar zum § 17 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.
§ 17 verweist abschließend darauf, dass mit dem IWG die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) umgesetzt wird. Die PSI-Richtlinie zielt darauf ab, die nationalen Bestimmungen und Verfahren für die... mehr lesen...