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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Der dem Hegemeister für folgendedie Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 gebührende AufwandersatzAufwand- und Reisekostenersatz wird als Pauschalbetrag pro Jagdjahr für die jeweils angeführten Hegebezirke in nachstehender Höhe festgesetzt:
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| Aufwand- und Reisekostenersatz pro Jagdjahr |
a) | für die |
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b) | für die |
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c) | für die |
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d) | für die |
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e) | für die |
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Der dem Hegemeister für folgendedie Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 gebührende AufwandersatzAufwand- und Reisekostenersatz wird als Pauschalbetrag pro Jagdjahr für die jeweils angeführten Hegebezirke in nachstehender Höhe festgesetzt:
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| Aufwand- und Reisekostenersatz pro Jagdjahr |
a) | für die |
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b) | für die |
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c) | für die |
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d) | für die |
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e) | für die |
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