Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| Aufwandersatz |
a) | für jeden Teilnehmer des Ausbildungslehrganges nach § 62b Abs. 2 lit. b in Verbindung mit § 28a Abs. 1 Tiroler Jagdgesetz 2004für jeden Teilnehmer des Ausbildungslehrganges nach Paragraph 62 b, Absatz 2, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 28 a, Absatz eins, Tiroler Jagdgesetz 2004 |
|
b) | für die Teilnahme an |
|
c) | für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung nach § 37b Abs. 2 Tiroler Jagdgesetz 2004 je angefangene Stunde |
|
|
| Aufwandersatz |
a) | für jeden Teilnehmer des Ausbildungslehrganges nach § 62b Abs. 2 lit. b in Verbindung mit § 28a Abs. 1 Tiroler Jagdgesetz 2004für jeden Teilnehmer des Ausbildungslehrganges nach Paragraph 62 b, Absatz 2, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 28 a, Absatz eins, Tiroler Jagdgesetz 2004 |
|
b) | für die Teilnahme an |
|
c) | für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung nach § 37b Abs. 2 Tiroler Jagdgesetz 2004 je angefangene Stunde |
|