Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausspruch, dass bis zur Wiedererlangung der "gesundheitlichen" Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, verletzt keine Recht des Bfrs, wenn sich aus der
Begründung: des angefochtenen Bescheides mit hinreichender Klarhe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob bei erstmaliger Begehung eines Alkoholdeliktes aufgrund der Wertungskriterien des § 66 Abs 3 KFG eine Bemessung der Zeit gem § 73 Abs 2 leg cit in der Dauer von 12 Monaten gerechtfertigt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110196.X04 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Eine Änderung des Ausspruches der Unterbehörde über die Zeit gem § 73 Abs 2 KFG 1967 ist im Falle ihrer Herabsetzung durch die Berufungsbehörde immer zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110196.X03 Im RIS seit 15.10.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Bejahung einer "gefährlichen Neigung" zur Begehung von Alkoholdelikten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110106.X02 Im RIS seit 30.05.2006 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Eine hohe Geldstrafe und deren spezialpräventive Wirkung sind nicht geeignet, eine für den Betroffenen günstigere rechtliche Beurteilung hinsichtlich der erforderlichen Zeit der angeordneten Sicherungsmaßnahme herbeizuführen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110106.X03 Im R... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Eine als bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 1 KFG geltende strafbare Handlung (hier: Nötigung zur Unzucht gem § 204 StGB) kann bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit nicht isoliert betrachtet werden, es ist vielmehr auch auf das sonstige bisherige Verhalten der betref... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Für die nach § 73 Abs 2 KFG festzusetzende Zeit ist allein die Prognose über den voraussichtlichen ZEITPUNKT des Wiedereintrittes der Verkehrszuverlässigkeit maßgebend. Dem widerspräche die Festsetzung einer abstrakten Entziehungsdauer, die im Zeitablauf hinsichtlich ihres Beginnes und ihres Endes entsprechend vorgenommenen "Einrechnungen" oder "Anr... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Verstöße gegen die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO lassen ebenfalls einen Schluss auf die verkehrsrelevante Sinnesart zu und sind bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache jedenfalls bei der Prognose, wann frühestens das Wiedervorliegen seiner Verkehrszuverlässigkeit erwartet werden könne, zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0307 E 27. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Auch bei Festsetzung einer 18 Monate nicht übersteigenden Frist gem § 73 Abs 2 KFG kommt eine endgültige Entziehung der Lenkerberechtigung in Frage, wenn die Behörde nicht zu (positiven) Annahme gelangt, die betr. Person werde nach Ablauf der ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde im Rahmen ihrer reformatorischen Funktion auf einen weiteren Vorfall Bedacht nimmt und zur Annahme kommt, das Verkehrunzuverlässigkeit im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides und mindestens nach 3 Monate danach vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob sie auch eine durchgehende - auch n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs5;KFG 1967 §76 Abs3;
Rechtssatz: Stützt sich der Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines darauf, dass ein Mandatsbescheid, mit dem die Entziehung der Lenkerberechtigung angeordnet wurde, gem § 57 Abs 3 erster Satz AVG außer Kraft getreten sei, und war der Führerschein gem § 76 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Wurde in einem erstinstanzlichen Entziehungsbescheid die aufschiebende Wirkung einer Berufung nicht gem § 64 Abs 2 AVG 1950 ausgeschlossen, so hindert dieser Umstand die Berufungsbehörde nicht, die Aussprüche der Erstbehörde sowohl hinsichtlich der Entziehungsmaßnahme als auch hin... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Zeit nach § 73 Abs 2 KFG 1967 beginnt jedenfalls mit dem (wenn auch nicht rechtswirksamen) Beginn der Entziehungsmaßnahme zu laufen, weshalb danach - unabhängig von einer allenfalls davon abweichenden Art der Berechnung durch die Entziehungsbehörde - zu beurteilen ist, ob diese Zeit mindestens drei Monate beträgt. Europea... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0166 E 24. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Verkehrszuverlässigkeit ist ein charakterlicher Wertbegriff, welcher es erfordert, die charakterliche Veranlassung einer Person ausgehend von den nach außen hin in Erscheinung getretenen Handlungen dieser Person zu beurteilen. Hiezu bedarf es weder eines verk... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf das neuerliche Begehen einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 StVO nach dem Verstreichen von nur etwas mehr als 15 Monate ab dem Ende der vorangegangenen Entziehungsmaßnahme auf Grund eines gleichartigen strafbaren Verhaltens und angesichts des erheblichen Ausmaßes des Blutalkoholgehaltes des Betroffenen (1,7 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Allfällige "Milderungsgründe", wie ein "sofortiges Geständnis" sind, weil es sich beim Entziehungsverfahren um kein Strafverfahren handelt, für die Bemessung der Entziehungsdauer unbeachtlich, es sei denn, dass sie von den Wertungskriterien des § 66 Abs 3 KFG erfasst sind. Dies trifft z.B. für "die besondere Vorsicht beim Fahren anlässlich der Kontr... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0091 E 20. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Ausspruch, für welche Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, und die Beantwortung der Frage überhaupt, ob die Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 oder nach § 74 Abs 1 KFG zu entziehen ist, unterliegt der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung. (Hinweis a... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Fristfestsetzung gem § 73 Abs 2 KFG 1967, wenn diese die (verhängten) Haftzeiten miteinschließt, ohne dass feststeht, wann der Bfr (tatsächlich) aus der Haft entlassen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110003.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0091 E 20. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz Bei Festsetzung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG 1967 hat die Behörde vornehmlich jene Kriterien heranzuziehen und ihrer Entscheidung zugrundezulegen, die in § 66 Abs 3 KFG für die Wertung von bestimmten Tatsachen aufgestellt werden. Europ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitbb;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache gemäß § 66 Abs 2 lit e sublit bb KFG ist die Festsetzung der Zeit gemäß § 73 Abs 2 legcit ohne Hinzutreten weiterer, im Rahmen der Wertung maßgeblicher Umstände, mit 18 Monaten (und auch noch mit knapp über 14 Monaten ab Erlassung des Mandatsbescheides, wenn ma... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich zulässig, eine Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG auch in dem Falle zu entziehen, dass die gemäß § 73 Abs 2 KFG festgesetzte Zeit 18 Monate nicht übersteigt (Hinweis E 27.2.1985, 83/11/0307 und 82/11/0173), nicht aber dann, wenn die Entziehung (nur) wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit erfolgt, die Behö... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0166 E 24. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Verkehrszuverlässigkeit ist ein charakterlicher Wertbegriff, welcher es erfordert, die charakterliche Veranlassung einer Person ausgehend von den nach außen hin in Erscheinung getretenen Handlungen dieser Person zu beurteilen. Hiezu bedarf es weder eines verk... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0173 E 25. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Die Wertung der nicht als bestimmte Tatsache im Sinne des § 66 Abs 1 KFG 1967 herangezogenen strafbaren Handlungen einer Person im Rahmen des § 73 Abs 2 KFG 1967 zielt darauf ab, diese Handlungen daraufhin zu beurteilen, welche - in bezug auf eine der im Abs 1 des § 66 KFG 196... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Zur Feststellung einer gefährlichen Neigung zur Begehung von Alkoholdelikten (hier: 6 Delikte in 7 Jahren) bedarf es keines ärztlichen Sachverständigengutachtens. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel
Sachverständigenb... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0128 E 25. September 1985 RS 5 Stammrechtssatz Auf die Folgen des Unfalles hat es bei der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG 1967 nicht anzukommen (Hinweis E 20.2.1985, 84/11/0091). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986110067.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0091 E 20. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz Bei Festsetzung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG 1967 hat die Behörde vornehmlich jene Kriterien heranzuziehen und ihrer Entscheidung zugrundezulegen, die in § 66 Abs 3 KFG für die Wertung von bestimmten Tatsachen aufgestellt werden. Europ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs2;VStG §51 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0270 E VS 28. November 1983 VwSlg 11237 A/1983 RS 15 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist im Administrativverfahren, zu dem auch das Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung gehört, im Rahmen der "Sache" nach § 66 Abs 4 zweiter Satz AVG berechtigt und verpflic... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitaa idF 1981/345;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0163 E 9. November 1982 VwSlg 10881 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Bemessung der Entziehungsdauer nach § 73 Abs 2 KFG, die entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit festzusetzen ist, sind sämtliche im Ermittlungsverfahre... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der geistigen und bei der körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen handelt es sich um zwei verschiedene Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 18.6.1985, 84/11/0269). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986110047.X01 Im RIS seit 05.09.20... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0182 E 12. März 1986 RS 2 Stammrechtssatz Es kann angenommen werden, dass es eines entsprechend längeren Zeitraumes zur Wiederlangung der Verkehrszuverlässigkeit bedarf, wenn jemandem bereits einmal die Lenkerberechtigung entzogen worden ist; dies gilt umsomehr dann, wenn es wiederum zu einem gleich gelagerten Vorfall geko... mehr lesen...