Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde die Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit bereits vor Ablauf von 3 Monaten ab Erlassung ihres Bescheides angenommen, so liegt eine Entscheidung im Rahmen ihrer Kontrollfunktion vor (Hinweis auf E 13.10.1987, 87/11/0007). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988110164.X0... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Im Rahmen der gem § 66 Abs 3 KFG vorzunehmenden Wertung, deren Kriterien auch für die gem § 73 Abs 2 KFG festzusetzende Zeit maßgeblich sind (Hinweis E 20.2.1985, 84/11/0091), hatte die belangte Behörde auch auf die vorher begangenen Alkoholdelikte Bedacht zu nehmen. Sie hat in diesem Zusammenhang zutreffend ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitaa;KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitbb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die der Beh durch § 73 Abs 2 KFG aufgetragene Prognose hängt in erster Linie von der Wertung der bestimmten Tatsache (hier: nach § 66 Abs 2 lit e sublit aa und bb KFG) nach allen im Ermittlungsverfahren erhobenen Kriterien des § 66 Abs 3 KFG sohin der Verwerflichkeit d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt der Erlassun... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG mit etwas über zwei Jahren ab Begehung der Tat (Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch) auf Grund der besonderen Verwerflichkeit ohne Vorliegen besonders gefährlicher Verhältnisse, sowie bei erstmaliger Verfehlung und seitherigem Wohlverhalten, war rechtmäßig. European Cas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, was einerseits unter der "reformatorischen Funktion", andererseits unter der "Kontrollfunktion" der Berufungsbehörde iSd § 66 Abs 4 AVG auf dem Boden des E eines VS vom 28.11.1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983 bei einer Entziehung der Lenkerberechtigung zu verstehen ist. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Prognose der Entziehungsbehörde, der Betroffene werde erst 18 Monate nach Haftentlassung bzw. 46 Monate nach der Tat seine Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen, trotz besonderer Verwerflichkeit seiner strafbaren Handlung unzutreffend ist, wenn zwischen Tat und Haftantritt ein Wohlverhalten von 21 Monaten liegt (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung ist nur zulässig, wenn die Berufungsbehörde annehmen konnte, der Betroffene werde noch mindestens 3 Monate nach Erlassung des von der Behörde bestätigten erstinstanzlichen Bescheides verkehrsunzuverlässig sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988110077.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitaa idF 1981/345;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0163 E 9. November 1982 VwSlg 10881 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Bemessung der Entziehungsdauer nach § 73 Abs 2 KFG, die entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit festzusetzen ist, sind sämtliche im Ermittlungsverfahre... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die sich auf Grund der neuerlichen Begehung eines Alkoholdeliktes trotz zweier vorangegangenen Entziehungen der Lenkerberechtigung wegen solcher Delikte zeigende Wiederholungstendenz lässt die Annahme der Behörde, die Verkehrszuverlässigkeit sei frühestens nach Ablauf von 2 Jahren wieder gegeben, als zutreffend erscheinen. Eu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0270 E 26. April 1988 RS 2
(hier: Verweigerung der Atemluftprobe) Stammrechtssatz Auf das Motiv des rechtswidrigen Verhaltens bei einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO kommt es... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0320 E 5. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Gelangt die Behörde zum Ergebnis, dass die Verkehrszuverlässigkeit einer Person erst zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt wiederhergestellt sein wird, so hat sie die Zeit nach § 74 Abs 1 iVm § 73 Abs 2 KFG so zu bestimmen, dass die Entziehungsdauer mit diesem be... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Für den Beweis der Änderung der Sinnesart kommt Zeiten, während derer ein Strafverfahren oder ein Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung anhängig sind, eine wesentlich geringere Bedeutung zu, auch wenn zwischen Tat und Einleitung des Verfahrens nach Ausforschung des Betroffenen über ein Jahr verstrichen ist, in dem dieser ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Lenkerberechtigung für 3 Jahre in Ansehung eines Sittlichkeitsdeliktes (Nötigung einer Autostopperin zur Unzucht) mit anschließender überaus brutaler Gewaltanwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988110038.X02 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei erstmaliger Begehung strafbarer Handlungen, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang gestanden sind (hier: § 5 Abs 1 StVO § 269 Abs 1 und § 83 Abs 1, § 84 Abs 2 Z 4 StGB, § 4 Abs 1 lit a, § 4 Abs 5, § 7 Abs1, § 7 Abs 2, § 20 Abs 2, § 52 Z 10a und § 97 Abs 5 StVO, ist die Bemessung der Zeit für die keine neue Lenkerberechtigung e... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung hat die Berechnung der Zeit der Entziehungsmaßnahme ohne Anrechnung der Haftzeiten zu erfolgen. (Hinweis auf E 30.6.1987, 87/11/0003) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110239.X06 Im RIS seit 20.06.2006 Zuletzt aktuali... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Für die Festsetzung der Zeit gem § 73 Abs 2 KFG finden die Bestimmungen des VStG (und damit auch des § 19 VStG) keine Anwendung, da es sich bei der Entziehung der Lenkerberechtigung um eine Sicherungsmaßnahme und nicht um eine (in einem Verwaltungsstrafverfahren verhängte) Strafe handelt. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Da es sich beim Führerscheinentzug um eine Sicherungsmaßnahme handelt, haben spezial- bzw. generalpräventive Überlegungen ebenso wie die Tatsache, dass vom Strafgericht lediglich eine bedingte Strafe verhängt wurde, keine Bedeutung. Weiters haben Umstände beruflicher Natur gegenüber dem Zweck der ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0171 E 22. September 1987 RS 6 Stammrechtssatz Allfällige "Milderungsgründe", wie ein "sofortiges Geständnis" sind, weil es sich beim Entziehungsverfahren um kein Strafverfahren handelt, für die Bemessung der Entziehungsdauer unbeachtlich, es sei denn, dass sie von den Wertungskriterien des § 66 Abs 3 KFG erfasst sind. Die... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Bemessung der Zeit der Verkehrsunzuverlässigkeit des Bfrs mit 3 Jahren - Anlass für die Verkehrsunzuverlässigkeit war der Diebstahl eines Tresors aus einem Bürogebäude in Gemeinschaft mit anderen, wobei das Kfz des Bfrs zum Transport verwendet wurde - auch im Hinblick auf das Nichtvorliegen von besonders gefährlichen Verh... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0125 E 28. Juni 1983 RS 4 Stammrechtssatz Bei Festlegung der Frist nach § 73 Abs 2 KFG 1967 ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110229.X03 Im RIS seit 14.06.2006 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auf das Motiv des rechtswidrigen Verhaltens bei einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO kommt es nicht an, sodass sich dadurch an der besonderen Verwerflichkeit dieses Verhaltens nichts ändert. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Besteht eine "besonders tiefgreifende Neigung zur Begehung von Alkoholdelikten", dann bestimmt diese Neigung in besonderen Maße den Grad der Verwerflichkeit (Hinweis auf E 28.11.1980, 1534/80, E 28.6.1983, 82/11/0125). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987110... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht kein subj Recht darauf, von der Behörde mündlich gehört zu werden (Hinweis auf E 24.2.1988, 87/18/0126). Schlagworte Parteiengehör Rechtliche BeurteilungParteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenSachverhalt Sachverhaltsf... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Angesichts der dreimaligen Begehung von Alkoholdelikten und der Tatsache, dass ihm bereits zweimal wegen derartiger Straftaten die Lenkerberechtigung entzogen worden war, wurde der Betroffene durch die Bemessung der Zeit gem § 73 Abs 2 KFG mit 12 Monaten, für die ihm die Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen wurde, in seinen Re... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0130 E 25. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ein Wohlverhalten während eines anhängigen Strafverfahrens oder eines Entziehungsverfahrens ist im Vergleich zu einem Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren im Hinblick auf die daraus zu ziehenden Schlüsse im allgemeinen von minderem Gewicht (Hinweis E 28.6.1983, 82/11/0125... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung des Betroffenen "für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung" entzogen, so ist es den Betroffenen nicht verwehrt, schon vor Ablauf der im amtsärztlichen Gutachten genannten Fris... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitbb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Der aufrechte Bestand der Lenkerberechtigung sagt nichts darüber aus, ob deren Besitzer die hiefür erforderliche Eignung, darunter auch die Verkehrszuverlässigkeit, tatsächlich aufweist, kann doch ihr Mangel u. a. - in Ansehung bestimmter Kraftfahrzeuggruppen - versehentlich nicht (... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt der Erlassung des Entziehungsbescheides formell rechtskräftig und damit für die Entz... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Beachte (Aufhebung der Festsetzung der Zeit mit 2 Jahren bei völliger Unbescholtenheit vor dem Unfall mit tödlichem Ausgang, Blutalkoholgehalt ca. 2 Promille)
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Besitzer der Lenkerberechtigung bis zu dem Vorfall nicht nur kein Alkoholdelikt begangen hat, sondern überhaupt ohne Vorstrafen war, spielt bei der Bemess... mehr lesen...