RS Vwgh 1986/10/22 86/11/0047

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Bei der geistigen und bei der körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen handelt es sich um zwei verschiedene Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 18.6.1985, 84/11/0269).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110047.X01

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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