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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Verstöße gegen die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO lassen ebenfalls einen Schluss auf die verkehrsrelevante Sinnesart zu und sind bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache jedenfalls bei der Prognose, wann frühestens das Wiedervorliegen seiner Verkehrszuverlässigkeit erwartet werden könne, zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110164.X01Im RIS seit
07.06.2006Zuletzt aktualisiert am
12.06.2012