RS Vwgh 1987/12/4 87/11/0164

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Veröffentlicht am 04.12.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Verstöße gegen die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO lassen ebenfalls einen Schluss auf die verkehrsrelevante Sinnesart zu und sind bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache jedenfalls bei der Prognose, wann frühestens das Wiedervorliegen seiner Verkehrszuverlässigkeit erwartet werden könne, zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110164.X01

Im RIS seit

07.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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