RS Vwgh 1987/1/23 86/11/0075

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Veröffentlicht am 23.01.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0173 E 25. September 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Wertung der nicht als bestimmte Tatsache im Sinne des § 66 Abs 1 KFG 1967 herangezogenen strafbaren Handlungen einer Person im Rahmen des § 73 Abs 2 KFG 1967 zielt darauf ab, diese Handlungen daraufhin zu beurteilen, welche - in bezug auf eine der im Abs 1 des § 66 KFG 1967 angeführten Verhaltensweisen relevante - Sinnesart der betreffenden Person daraus erkennbar wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110075.X01

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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