RS Vwgh 1987/6/30 87/11/0003

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Fristfestsetzung gem § 73 Abs 2 KFG 1967, wenn diese die (verhängten) Haftzeiten miteinschließt, ohne dass feststeht, wann der Bfr (tatsächlich) aus der Haft entlassen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110003.X02

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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