Entscheidungen zu § 134 Abs. 1 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 121-150 von 201

RS UVS Kärnten 1998/04/06 KUVS-777/1/97

Rechtssatz: Schaltet der Beschuldigte bei Sichtbehinderung durch Nebel nicht die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten ein, so macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.04.1998

RS UVS Kärnten 1998/03/10 KUVS-K2-1761/3/97

Rechtssatz: Ist dem Rechtshilfeersuchen und dem Ladungsbescheid nur zu entnehmen, daß der Beschuldigte vorsätzlich veranlaßt hat, daß Johannes A eine Verwaltungsübertretung begangen hat, indem er diesen mit Fahrten beauftragt hat, welche nur durchgeführt werden können, wenn die Lenkzeiten gemäß EG-VO 3820/1985 durch diesen überschritten werden, was dem Beschuldigten auch innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist vorgehalten wurde, so ist dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen, da ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.03.1998

RS UVS Kärnten 1998/02/03 KUVS-1253/1/97

Rechtssatz: Bringt eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland einen Lastkraftwagen Fiat Ducato mit einem italienischen Kennzeichen, somit ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, in das Bundesgebiet ein und verwendet dieses Kraftfahrzeug im Bundesgebiet ohne Zulassung gemäß § 37 des Kraftfahrgesetzes 1967 länger als drei Tage, macht sie sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.02.1998

TE UVS Burgenland 1997/11/10 03/01/97107

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe zur Tatzeit einen dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzug auf der B 61, Grenzkontrollstelle Rattersdorf, als Lenker in Betrieb genommen und in Richtung Ungarn gelenkt und dabei den Zeitgruppenschalter am Kontrollgerät nicht so bedient, daß die verschiedenen Zeitgruppen richtig aufgezeichnet wurden.   Er habe dadurch § 102 Abs 1 KFG 1967 iVm Art 13 und Art 15 Abs 3 der EG-Verordnung Nr 3821/85 ve... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 10.11.1997

RS UVS Burgenland 1997/11/10 03/01/97107

Rechtssatz: Die Vornahme einer Grenzkontrolle stellt sich gemäß Art 15 Abs 3 EG-VO Nr 3821/85 für den Lenker des kontrollierten Fahrzeuges nicht als Ruhezeit sondern als Arbeitszeit dar. Die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes ist daher in einem solchen Fall auf die Stellung Arbeitszeit zu stellen. Schlagworte Kontrollgerät, Arbeitszeit, Ruhezeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 10.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/29 KUVS-1428/2/97

Rechtssatz: Von der Auskunftspflicht gemäß § 103 Abs 2 KFG ist eine Rechtsanwältin mit dem Hinweis, die Auskunftsaufforderung nicht persönlich erhalten zu haben, u.a. dann nicht exkulpiert, wenn das Aufforderungsschreiben an den in der Rechtsanwaltskanzlei anwesenden Kanzleibediensteten rechtswirksam zugestellt wurde. Ist der Empfänger nämlich eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, so ist die Sendung in deren Kanzlei zuzustellen und darf an jeden dort anwesenden Angestel... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/21 KUVS-805-806/4/97

Rechtssatz: Unter der "Verwendung" eines Kraftfahrzeuges auf Straßen ist die Handlung zu verstehen, durch die das Fahrzeug auf der Straße in Betrieb genommen, gelenkt und auch abgestellt wird (VwGH 6.6.1977). Das Lenken eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 64 Abs 1 KFG setzt nicht die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges voraus, sondern fällt auch das Schieben des Kraftfahrzeuges darunter (VwGH 25.1.1984, Zl 83/03/0112). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/10 KUVS-1017/3/97

Rechtssatz: Überläßt die Beschuldigte als Zulassungsbesitzerin ihren PKW einer Person ohne Lenkerberechtigung, so ist sie verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/08/29 KUVS-1448-1450/3/96

Rechtssatz: Als Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes sind bei Verkäufen ins Ausland auch Fahrten bis an die Grenze anzusehen. Wurde ein Kraftfahrzeug von einem Autohändler im Rahmen seines Geschäftsbetriebes verkauft, wobei der Kaufvertrag zwar unterzeichnet, die Ware jedoch noch nicht übergeben wurde, so steht dieses Fahrzeug bis zum Zeitpunkt der Übergabe noch im Eigentum des Händlers (§ 1053 ABGB). Da die Überführung des Fahrzeuges zum verei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.08.1997

RS UVS Oberösterreich 1997/07/15 VwSen-104234/2/Weg/Ri

Rechtssatz: Die Bezirkshauptmannschaft K hat mit Straferkenntnis über den Berufungswerber wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs.2 iVm § 134 Abs.1 KFG 1967 eine Geldstrafe von 600 S und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden verhängt, weil dieser als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen B der Behörde auf deren schriftliches Verlangen vom 10. Juni 1996 insofern eine falsche Auskunft (am 30. Juni 1996) darüber erteilt hat,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.07.1997

RS UVS Kärnten 1997/05/22 KUVS-430-431/3/97

Rechtssatz: Wird von der Beschuldigten ein auf die Firma in A eines Autohauses zugelassenes Fahrzeug mit Probekennzeichen in B auf Straßen mit öffentlichem Verkehr bis zur Volksschule in B gelenkt, ist sie verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil sie die Probefahrtkennzeichen mißbräuchlich verwendete, da die verfahrensgegenständliche Fahrt keine gesetzlich anerkannte Probefahrt darstellt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.05.1997

RS UVS Oberösterreich 1997/03/04 VwSen-104379/2/Ki/Shn

Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens um eine Ermessensentscheidung, die von der Behörde nach den vom Gesetzgeber im § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist. Eine Rechtswidrigkeit bei der Strafbemessung liegt dann nicht vor, wenn die Behörde von dem ihr eingeräumten Ermessen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demgemäß obliegt es der Behörde, in Befolgung des § 60 A... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.03.1997

RS UVS Oberösterreich 1997/02/28 VwSen-104401/2/Gu/Mm

Rechtssatz: Die Bundespolizeidirektion L. hat die Rechtsmittelwerberin mit dem angefochtenen Straferkenntnis schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen X, auf Verlangen der Behörde nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung der schriftlichen Aufforderung, zugestellt am 23.10.1996, bis zum 6.11.1996 darüber Auskunft erteilt zu haben, wer dieses Kraftfahrzeug am 29.7.1996 um 11.18 Uhr gelenkt habe. Wegen Übertretung des § 103 Abs.2 KFG wurde ihr deswegen i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.02.1997

RS UVS Oberösterreich 1996/11/28 VwSen-103996/8/Gu/Mm

Rechtssatz: Dem Beschuldigten wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 8. Juli 1996, als Inhaber der Fahrschule C D, W, gemäß § 114 Abs.5 KFG 1967 die Bewilligung zur Abhaltung eines Fahrschulkurses in R in den Seminarräumen des Messehauptgebäudes B-straße und zwar in der Zeit von 15.7.1996 bis 15.10.1996, erteilt. Dies mit der Maßgabe, daß Fahrschüler zu diesem Fahrschulkurs nur bis längstens 4 Wochen nach Beginn aufgenommen werden dürfen. Zu diesem Zweck verschaffte sich der Beschuld... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.11.1996

TE UVS Burgenland 1996/10/29 03/01/96042

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe zum Zeitpunkt der Kontrolle am 13 06 1996, 04 15 Uhr, in                   , auf der B 65, als Lenker ein Kraftfahrzeug (LKW-Zug          und         ) gelenkt und die Tageslenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten von maximal 10 Stunden am 12 06 1996 um 1 Stunde 55 Minuten überschritten, die tägliche Ruheheit von mindestens 9 zusammenhängenden Stunden nicht eingehalten, da diese nur 2 Stunden 5... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 29.10.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/10/21 VwSen-103133/15/Weg/Ri

Rechtssatz: Unstrittig ist, daß sich der Berufungswerber am 19. April 1994 von L (nach Deutschland) polizeilich abgemeldet hat, nachdem er zuvor ca. 10 Jahre unter der Adresse L, N-zeile, gemeldet war. Anschließend war der Berufungswerber nach den Meldedaten wiederum vom 21.7.1994 bis zum 11.10.1994 in L, N-zeile mit ordentlichem Wohnsitz gemeldet. Unstrittig ist auch, daß der Berufungswerber seit 2.5.1994 bis 25.1.1995 in E gemeldet war. Der Beschuldigte hat in Deutschland die Führerschei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.10.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/03/01 VwSen-103509/2/Weg/Km

Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist gemäß § 134 Abs.1 KFG 1967 zu bestrafen, wer - ohne daß Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dgl. vorliegt bzw. es sich um keine engen und kurvenreichen Straßen handelt - Nebellicht verwendet (§ 99 Abs.5 KFG 1967). Die Verwendung von Nebellicht ist sohin dann untersagt, wenn die vorstehend angeführten Umstände (Sichtbehinderung bzw enge oder kurvenreiche Straßen) nicht vorliegen. Diese Umstände stellen Tatbestandselement... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.03.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/05/24 VwSen-102704/12/Weg/Ri

Rechtssatz: Der Argumentation des Berufungswerbers, daß hier ein Strafausschließungsgrund iSd § 99 Abs.6 lit.c StVO 1960 vorläge, wird nicht beigetreten. Die glaubhaft gemachte Verurteilung vor dem Landesgericht L erfolgte wegen § 269 Abs.1 erster Fall StGB. Es handelt sich dabei um den strafbaren Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und ist nach dieser Bestimmung strafbar, wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder wer einen Beamten mit Gewalt oder durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.05.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/10 KUVS-213/2/95

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt an einem bestimmten Ort (Kilometerangabe an der Autobahn), zu einer bestimmten Zeit mit dem Sattelfahrzeug mit Anhänger die höchstzulässige Geschwindigkeit von 80 km/h überschritten zu haben, so ist das Konkretisierungsgebot dann verletzt, wenn im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervorkommt, daß der Beschuldigte bei der als Tatort angegebenen Stelle angehalten wurde (Autobahnparkplatz) und zur vermeintlichen Tatzeit b... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.03.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/02/13 Senat-WU-94-097

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §75 Abs4 iVm §134 Abs1 des Kraftfahrgesetzes 1967 eine Geldstrafe von S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) verhängt.   Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft xx (Eintritt der Vollstreckbarkeit: 8.7.1993) den über die ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.02.1995

RS UVS Niederösterreich 1995/02/13 Senat-WU-94-097

Rechtssatz: Wird nach Eintritt der Vollstreckbarkeit eines Bescheides, mit dem die Lenkerberechtigung entzogen wurde, der Führerschein nicht unverzüglich der Behörde abgeliefert, dann ist eine deshalb verhängte Geldstrafe keine Zwangsstrafe im Sinne des §5 Abs2 VVG, sondern eine Geldstrafe gemäß §134 Abs1 KFG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.02.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/02/06 Senat-P-94-009

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 1. Dezember 1993, Zl St ****/93/M, wurde über den Berufungswerber in zwei Spruchpunkten jeweils wegen Übertretung des §64 Abs1 KFG 1967 nach §134 Abs1 leg cit je eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: je 4 Tage) verhängt. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wörtlich wie folgt:   "Sie haben am 1) 2.6.1993 und 2) am 3.6.1993, in xx, B***********, den Pkw *-****B gelenkt, obw... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.02.1995

RS UVS Niederösterreich 1995/02/06 Senat-P-94-009

Rechtssatz: Eine Tatzeitangabe in Form des Anführens von Tagen ohne genaue Uhrzeitangabe ist bei einem Tatvorwurf nach §64 Abs1 KFG iVm §134 Abs1 leg cit nicht geeignet, den Berufungswerber in die Lage zu versetzen, konkrete, auf den Tatvorwurf bezogene Beweismittel anzubieten und schützt ihn nicht vor der Gefahr der Doppelbestrafung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.02.1995

RS UVS Oberösterreich 1994/11/07 VwSen-102329/2/Gf/Km

Rechtssatz: Tatbestand des Nichterteilens der geforderten Auskunft gemäß § 134 Abs. 1 i.V.m. § 103 Abs. 2 KFG nicht erfüllt, wenn dem Beschuldigten das behördliche Aufforderungsschreiben nicht rechtswirksam zugestellt wurde. Aufhebung des Straferkenntnisses, aber keine Einstellung des Strafverfahrens, wenn im Hinblick auf die Sechsmonatsfrist des § 31 Abs. 2 VStG für die Behörde weiterhin die Möglichkeit besteht, dem Beschuldigten jenes die Tat gemäß § 44a Z. 1 VStG individualisierende Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.11.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/06/23 VwSen-101723/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Die Einhebung einer Sicherheitsleistung und die Beschlagnahme eines entsprechenden Betrages in tschechischen Kronen bei Verdacht einer Übertretung nach § 99 Abs. 5 iVm § 134 Abs. 1 KFG ist an sich rechtmäßig. Wurde jedoch der Verfallsbescheid an der Amtstafel angeschlagen, obwohl die Abgabestelle des Rechtsmittelwerbers bekannt war und sich auch im nachhinein als richtig erwiesen hat, so war die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung rechtswidrig. Da weiters binnen der Sec... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.06.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/05/17 VwSen-101902/5/Bi/Fb

Rechtssatz: Die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe von 14 Tagen zusätzlich zu einer Geldstrafe von 30.000 S (und hiefür 42 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) ist bei acht einschlägigen Vormerkungen wegen Übertretung des § 64 KFG grundsätzlich gerechtfertigt. Im gegenständlichen Fall hat der Beschwerdeführer jedoch die Geldstrafe bezahlt und sich fast drei Jahre unauffällig verhalten, sodaß aufgrund der günstigen Zukunftsprognose die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe nicht mehr zulä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.05.1994

RS UVS Steiermark 1994/03/23 303.14-18/93

Rechtssatz: Die Verhängung einer Primärarreststrafe von 14 Tagen wegen Lenkens ohne Lenkerberechtigung nach § 64 Abs 1 KFG ist im Sinne des § 134 Abs 1 KFG zulässig, wenn drei einschlägige verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen bestehen, bei denen bereits dreimal rechtskräftig die höchste Geldstrafe verhängt wurde. Schlagworte Primärarrest Strafhöhe mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.03.1994

RS UVS Kärnten 1993/10/20 KUVS-1176/3/93

Rechtssatz: Wer an seinem Kleinkraftwagen bei Sichtbehinderung durch Nebel, starkem Schneefall und von anderen KFZs aufgewirbeltem Spritzwasser nicht das Abblendlicht einschaltet, verantwortet eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 5 KFG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.10.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/10/05 Senat-SB-92-041

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 13. Mai 1992 in L, S*****gasse **, als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges PKW N ***.*** der Bezirkshauptmannschaft xx über deren schriftliche Anfrage vom 22.4.1992 nicht innerhalb von zwei Wochen darüber Auskunft erteilt, wer dieses Kfz zuletzt vor dem 7.4.1992, 13,40 Uhr, in K, Gemeinde G*****, B******straße nächst Haus E********straße *, abgestellt hat, sodaß dieses dort zum angegebenen Zeitpunkt g... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.10.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/10/05 Senat-SB-92-041

Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Formvorschrift der Schriftlichkeit im Falle einer schriftlichen Lenkeranfrage ist nicht mit Strafe bedroht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.10.1993

Entscheidungen 121-150 von 201

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