RS UVS Kärnten 1993/10/20 KUVS-1176/3/93

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Veröffentlicht am 20.10.1993
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Rechtssatz

Wer an seinem Kleinkraftwagen bei Sichtbehinderung durch Nebel, starkem Schneefall und von anderen KFZs aufgewirbeltem Spritzwasser nicht das Abblendlicht einschaltet, verantwortet eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 5 KFG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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