Unter der "Verwendung" eines Kraftfahrzeuges auf Straßen ist die Handlung zu verstehen, durch die das Fahrzeug auf der Straße in Betrieb genommen, gelenkt und auch abgestellt wird (VwGH 6.6.1977). Das Lenken eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 64 Abs 1 KFG setzt nicht die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges voraus, sondern fällt auch das Schieben des Kraftfahrzeuges darunter (VwGH 25.1.1984, Zl 83/03/0112).