Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 Abs. 4 Zustellgesetz findet auch dann Anwendung, wenn einem Rechtsanwalt ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei zugestellt wird, weshalb es dort auch (selbst bei eigenhändigen Zustellungen) an seinen Angestellten zugestellt werden darf. Dies schließt aber nicht aus, dass auch die Wohnung des Rechtsanwaltes (ebenso wie seine Kanzlei) gemäß § 4 Zustellgesetz Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgese... mehr lesen...
Rechtssatz: Den hier maßgeblichen Straftatbestand gibt § 134 Abs.1 KFG vor. Danach begeht eine Verwaltungsübertretung, wer den (Gebots- und Verbots-) Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr vom 31. Dezember 1985, geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 3572/90 vom 17. Dezember 1990, zuwiderhandelt (insofern und insoweit verdrängt, was die belangte Behörde zu Faktum 13. verkannte, die VO [EWG] Nr. 3821/85 den § 102 Abs.1 dritter Satz KFG; vgl. hiez... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 03.08.2001, Zl S- 7629/01, wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Sie haben - wie am 12.04.2001 um 21.00 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 im Gemeindegebiet Innsbruck, bei Km 72,5 am LKW-Parkplatz Ampasser Hof, Fahrtrichtung Westen, anlässlich einer Kontrolle festgestellt wurde - als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges BZ- und BZ- am 11.04.2001 in der Zeit ab 15.49 Uhr inner... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer einen LKW samt Anhänger in Betrieb nimmt, wenn die Stahlklappe der Vorratsleitung beim Anhänger-Bremsanschluss fehlte, beim Anhänger die Betriebsbremse wirkungslos war, Radbremszylinderhub extrem groß ist, 14 von 18 Aufbauschrauben locker waren, die Federbolzen beidseitig stark angeschlagen waren und das Radlager rechts an der ersten Achse ein extremes Spiel aufwies sowie der Reifen an der ersten Achse links innen die erforderliche Mindestprofiltiefe nicht mehr aufwies, so ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 23.05.2000 um 10.40 Uhr auf der Fernpass-Bundesstraße B179 von Nassereith kommend in Richtung Deutschland fahrend beim Parkplatz Fernpasshöhe das Sattelkraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen RO- und den Sattelanhänger mit dem amtlichen Kennzeichen RO- mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg gelenkt, 1. wobei anläßlich einer durchgeführt... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.15 Abs.7 VO (EWG) Nr. 3821/85 idF VO (EG) Nr. 2135/98 muss der Fahrer den Kontrollbeamten auf Verlangen die Schaublätter für die laufende Woche, sowie in jedem Fall das Schaublatt für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist, vorlegen. Gemäß Art.1 Z3 VO (EWG) Nr. 3820/85 idaF ist unter Fahrer "jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich im Fahrzeug befindet, um es gegebenenfalls lenken zu können", zu verst... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Charakter einer Probefahrt geht durch eine längere Fahrtunterbrechung - im Anlassfall wurden die Fahrzeuge vom 2.3.2001 bis zum 3.3.2001 auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt - verloren und ist die Verwendung von Probefahrtkennzeichen während dieses Zeitraumes missbräuchlich. Schlagworte Probefahrt, Fahrtunterbrechung, Probefahrtkennzeichen, öffentlicher Parkplatz, missbräuchliche Verwendung von Probefahrtkennzeichen mehr lesen...
Rechtssatz: Ist beim Beladen eine genaue Gewichtskontrolle nicht möglich, ist im Zweifel nur eine solche Menge Holz zu laden, dass unter Bedachtnahme des Höchstgewichtes pro Festmeter das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird (VwGH 23.9.1987, 86/03/0977). Behauptet der Beschuldigte nicht einmal ansatzweise, eine Überprüfung der Beladung vor Antritt der Fahrt vorgenommen zu haben und wird im Zuge einer Beanstandung mittels geeichter Waage festgestellt, dass das höchstzuläss... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer vom zuständigen Sachbearbeiter in einem Telefongespräch darauf hingewiesen wird, der Behörde innerhalb der bestimmten Frist die Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG zu erteilen, jedoch in der Folge diese der Behörde nicht erteilt, wird durch den Einwand, dass ihm die Aufforderung zur Erteilung der Lenkerauskunft nicht zugestellt worden sei nicht von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung befreit. Schlagworte Lenkerauskunft, Lenkerauskunftsverlangen, Auskunfts... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer mit einem PKW und Probekennzeichen die Probefahrt unterbricht und an einer Containersammelstelle Containerflaschen herausnimmt, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, da diese Fahrt nicht der Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit des Fahrzeuges oder seiner Teile oder Ausrüstungsgegenstände oder zur Vorführung des Fahrzeuges diente. Schlagworte Probefahrt, Probekennzeichen, Container, Containersammelstelle, Probefahrtkennzeichen, Fahrzeu... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 2 KFG müssen Kraftfahrzeuge und Anhänger so gebaut und ausgerüstet sein, dass durch ihren sachgemäßen Betrieb weder Gefahren für den Lenker oder beförderte Personen oder für andere Straßenbenützer noch Beschädigungen der Straße oder schädliche Erschütterungen noch übermäßiger Lärm, Rauch, übler Geruch, schädliche Luftverunreinigungen oder vermeidbare Beschmutzungen anderer Straßenbenützer oder ihrer Fahrzeuge entstehen. Der Zulassungsbesitzer hat gemäß § 103 Abs 1... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 102 Abs. 1 erster Halbsatz des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1998 (im Folgenden: KFG), gehört es zu den nach § 134 Abs. 1 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Pflichten des Lenkers, sich vor Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon zu überzeugen, dass dieses den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, wobei im Besonderen gemäß § 49 Abs. 6 erster Halbsatz KFG an Kraftwagen die vorgesehene Kennzeichentaf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 8.2.2000 um 10:07 Uhr das Sattelkraftfahrzeug mit den Kennzeichen VB-998D (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 17.990 kg) und SL-759CC auf der A 10 Tauernautobahn in Fahrtrichtung Villach gelenkt und habe 1. im Gemeindegebiet von Puch bei StrKm 11,3 unter Missachtung des Vorschriftszeichens "Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten", wobei mittels Zusatztafel ausgedrückt ist, dass dieses Überhol... mehr lesen...
Beachte weitere Zahl: UVS-7/11282/4-2001 Rechtssatz: Die Rechtfertigung des Beschuldigten, dass sämtliche Aufzeichnungen vom Kontrollgerät (Tachograph) automatisch durchgeführt werden, ist nicht zutreffend. Tatsächlich wird nur die ?Lenkzeit? vom Gerät automatisch erfasst. Bezüglich der drei möglichen Stellungen bei Stillstand das Fahrzeuges (Bereitschaftszeit, Arbeitszeit, Ruhezeit) ist die manuelle Bedienung des Kontrollgerätes durch den Fahrer erforderlich. Das Kontrollgerät selbs... mehr lesen...
Rechtssatz: Entnimmt der beschuldigte Lenker eines LKW-Zuges das Schaublatt nach der täglichen Arbeitszeit aus dem Kontrollgerät nicht, verwendet er das Schaublatt über den dafür bestimmten Zeitraum (24 Stunden) hinaus und legt dem zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen das Schaublatt für den letzten Tat der vorangegangenen Woche, an dem er fuhr und das Schaublatt für die laufende Woche nicht vor, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Lenker, LKW-Zug, Scha... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges (Sattelzugfahrzeug) mit Sattelanhänger an einem Tag 10 Stunden und 20 Minuten, im 24 Stunden Zeitraum vom 20.1.1998, 09.00 Uhr bis 21.1.1998, 09.00 Uhr keine Ruhezeit einhält (Überprüfung der genannten Schaublätter), am 20.1.1998 von 20.25 Uhr bis 02.25 Uhr = 6 Stunden das Sattelkraftfahrzeug lenkt und dabei keine Lenkpause (Unterbrechung) einhielt (Überprüfung des genannten Schaublattes), ein zweites Schaublatt in das Kontrollgerät ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Grundsätzlich soll die geforderte wöchentliche Ruhezeit pro Woche insgesamt 45 zusammenhängende Stunden betragen. Es wird dann aber in den weiteren Regelungen dem Lenker diesbezüglich ein gewisser Spielraum eingeräumt: Es werden ihm bestimmte Verkürzungen des erwähnten Ruhezeitausmaßes ermöglicht, die in späterer Folge wieder durch eine zusammenhängende Ruhezeit auszugleichen sind. Beim Ausmaß der zulässigen Kürzungen der grundsätzlich geltenden Ruhezeit von 45 Stunden untersch... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, es sei im Zuge einer Kontrolle am 2.4.1998 um 16:35 Uhr in Altenmarkt auf der Katschberg-Bundesstraße - B 99, Fahrtrichtung Salzburg, Höhe Strkm 20,0, festgestellt worden, dass er als Lenker des Kraftwagenzuges mit dem Kennzeichen MU-9 CYD und MU-7 WMC 1. am 1.4.1998 innerhalb einer Lenkzeit von ca 5 Stunden (11:00 bis 14:20 Uhr, 14:43 bis 16:23) eine Lenkpause von nur 23 Minuten und somit nicht drei Un... mehr lesen...
Beachte vollständige UVS-Zahl: UVS-3/10524/5-1999 u UVS-7/10385/5-1999 Rechtssatz: Im Fall der Bestrafung gemäß Art 7 Abs 1 und 2 der EWG-Verordnung Nr 3820/1985 ist ein fortgesetztes Delikt jedenfalls dann anzunehmen, sobald während eines Tages (also zwischen zwei Ruhezeiten) keine Lenkpause im gebotenen Ausmaß von 45 Minuten eingelegt wurde, weil dann kein neuerlicher Willensentschluß erforderlich ist, die Pausenzeiten zu unterschreiten. In diesem Sinne war daher Tatvorwurf Z 2 zu ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Kapitel IV ("Benutzungsvorschriften") der VO (EWG) 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (in der hier maßgeblichen Fassung noch vor der Nov. ABl.Nr.L 274 vom 9.10.1998) regelt dessen Art.14 die Pflichten des Unternehmers hinsichtlich der Aushändigung und Aufbewahrung der Schaublätter. Demgemäß bestimmt Abs.2 leg.cit., daß der Unternehmer die Schaublätter jedem zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen vorzulegen oder auszuhändigen hat. Im Art.15 der Vero... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem erstinstanzlichen Straferkenntnis nicht zu entnehmen, aus welcher Art von Holz die Ladung (waldtrocken bzw ganz frisch) bestanden hat, und war im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine Überladung des LKW-Zuges nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festzustellen, so ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf exkulpiert. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Wer am LKW die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes nicht so betätigt, daß die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Bereitschaftszeit sowie die Arbeitsunterbrechung und die Tagesruhezeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden können, weil die Schaltvorrichtung auf Bereitschaftszeit eingestellt gewesen und so belassen wurde, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Unterläßt es der Beschuldigte als Inhaber einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten mit dem Probefahrtkennzeichen A der Firma B dafür zu sorgen, daß das Probefahrtkennzeichen bestimmungsgemäß verwendet wird, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn das Probefahrtkennzeichen nicht für eine Probefahrt verwendet worden ist, da das damit verwendete Kraftfahrzeug lediglich am Ort C abgestellt gewesen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Sind die Probefahrtkennzeichen nicht außen am Fahrzeug angebracht sondern am Fahrzeuginneren hinter der Windschutzscheibe bzw Heckscheibe abgelegt, so sind diese nicht ordnungsgemäß am Kraftfahrzeug außen angebracht. mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 23.12.1997 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung nach außen Berufener des Zulassungsbesitzers (I-gesmbH u CO KG) des Kraftfahrzeuges (Anhängers) mit dem behördlichen Kennzeichen W-21 dem schriftlichen Verlangen der Behörde vom 01.09.1997, zugestellt am 06.10.1997, nicht entsprochen, da d... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die Frage, ob, trotz fehlerhafter Adressierung auf dem Kuvert, der Berufungswerber als der iSd § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung der GesmbH & Co KG, welche Zulassungsbesitzerin ist, nach außen Berufene zu Recht wegen der Nichterteilung der Lenkerauskunft durch diese bestraft wurde. Voraussetzung dafür ist, daß die Lenkeranfrage rechtswirksam an die GesmbH & Co KG zugestellt wurde und damit deren Verpflichtung zur Erteilung der Le... mehr lesen...
Rechtssatz: Verletzt der Lenker die in der EG-Verordnung 3820/85 vorgesehenen Lenkzeiten oder folgt ein Schaublatt für einen bestimmten Tag den Kontrollorganen nicht aus, so ist er dafür verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Weist die Begutachtungsplakette des KFZ eine Lochung 9/96 auf und war die viermonatige Toleranzfrist bereits überschritten, so ist der Zulassungsbesitzer verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte, ein selbständiger Rechtsanwalt, als Zulassungsbesitzer in seinem Fahrzeug eine Begutachtungsplakette gemäß § 57a KFG angebracht, welche die Lochung 96/04 aufwies, dementsprechend die Frist für die wiederkehrende Begutachtung des Kraftfahrzeuges einschließlich des 4-monatigen Toleranzzeitraumes um 13 Tage überschritten war, so macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Geht aus den Schaublättern lediglich der Rüttelschrieb für das bewegte sowie für das stillstehende Kraftfahrzeug hervor und ist aufgrund dieser Aufzeichnungen beim stehenden Kraftfahrzeug nicht zu unterscheiden, welche Tätigkeiten (Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhezeit) tatsächlich ausgeführt wurden, ist der Lenker verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...