RS UVS Kärnten 1997/09/10 KUVS-1017/3/97

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Veröffentlicht am 10.09.1997
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Rechtssatz

Überläßt die Beschuldigte als Zulassungsbesitzerin ihren PKW einer Person ohne Lenkerberechtigung, so ist sie verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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