RS UVS Steiermark 1994/03/23 303.14-18/93

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Rechtssatz

Die Verhängung einer Primärarreststrafe von 14 Tagen wegen Lenkens ohne Lenkerberechtigung nach § 64 Abs 1 KFG ist im Sinne des § 134 Abs 1 KFG zulässig, wenn drei einschlägige verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen bestehen, bei denen bereits dreimal rechtskräftig die höchste Geldstrafe verhängt wurde.

Schlagworte
Primärarrest Strafhöhe
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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