RS Vfgh 1992/6/10 WI-7/92, WI-11/92, B472/92, B495/92

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Veröffentlicht am 10.06.1992
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Index

10 Verfassungsrecht
10/04 Wahlen

Norm

B-VG Art141 Abs1 lita
BundespräsidentenwahlG 1971 §7 Abs4
BundespräsidentenwahlG 1971 §9
BundespräsidentenwahlG 1971 §21 Abs2
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Zurückweisung einer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 1992 mangels Legitimation; Wahlvorschlag mangels (Bar-)Erlag eines Beitrags zu den Kosten des Wahlverfahrens von der Hauptwahlbehörde zu Recht nicht veröffentlicht; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Wahlanfechtung, Wahlen, Bundespräsident, Wahlvorschlag, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:WI7.1992

Dokumentnummer

JFR_10079390_92W00I07_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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