Index: L3 FinanzrechtL3706 Kurzparkzonenabgabe, Parkabgabe
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgParkgebührenV der Stadt Leoben vom 04.07.89Stmk ParkgebührenG 1979 §1 Abs1StVO 1960 §94f Abs1 litb
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer ParkgebührenV mangels Bestehens einer
gesetzlichen Anhörungsverpflichtung hinsichtlich gesetzlicher
beruflicher Interessenvertretungen im Stmk ParkgebührenG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / Gegenstandslosigkeit
Leitsatz: Einstellung von Normenprüfungsverfahren nach Zurückziehung der
Beschwerde im Anlaßverfahren
Rechtssatz: Einstellung eines Gesetzes- und eines Verordnungsprüfungsverfahrens (§2 RegionalradioG, Frequenznutzungsplan) nach Zurüc... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragOö Natur- und LandschaftsschutzG 1982 §4Oö Natur- und LandschaftsschutzG 1982 §11a
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des
Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Aspach (Grünlandwidmung eines
zum Schotter- und Kiesabbau geeigneten Grundstücks) mangels
Legitimation; Verwaltungsrechtsweg zumutbar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer war in Tirol als Rechtsanwalt tätig. Mit Schriftsatz vom 1. Juli 1992 verzichtete er auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft und beantragte die Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension gemäß §6 der Satzung der Versorgungseinrichtung der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Abteilung III der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 24. Juni 1993 abgewiesen. 1.2. Gegen diesen Beschluß erhob der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art139 Abs1 / IndividualantragEMRK Art6 Abs1 / civil rightsSatzung der Versorgungseinrichtung der Tir RechtsanwaltskammerRAO §27 Abs1 litaRAO §54
Leitsatz: Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten
durch die Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung einer
Berufsunfähigkeitspension für einen Rechtsanwalt; Entscheidungen über
Pensione... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Antragstellerin begehrte mit ihrem auf Art139 B-VG gestützten (Individual-)Antrag, mit näherer
Begründung: , der Verfassungsgerichtshof wolle feststellen, "daß die Geschäftsverteilung für das Jahr 1993 des Landesgerichtes für ZRS Wien, beschlossen vom Personalsenat am 4.1.1993 und verlautbart durch den Präsidenten des Landesgerichtes für ZRS Wien zu Jv 1-7a/93, in eventu deren Abschnitt B 1) - Verteilung der Geschäfte auf die Einzelrichter und Vorsitzenden der Se... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art87 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandGeschäftsverteilung des LG ZRS Wien für 1993
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Gesetzwidrigkeit der
Geschäftsverteilung eines Gerichts mangels Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Akten der
Gerichtsbarkeit; Erlassung der Geschäftsverteilung in Ausübung des
richterlichen Amtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 5. August 1991 beschloß der Gemeinderat der Gemeinde Lans (Tirol) gemäß §28 Abs2 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes, wiederverlautbart als Tiroler Raumordnungsgesetz 1984, LGBl. 4, (TROG 1984), folgende Ergänzung des Flächenwidmungsplanes Lans: "Ergänzung des Berichts zum Flächenwidmungsplan Lans (Textteil) Punkt 4.3.3): a)Auf den gegenständlichen Grundflächen ist nur die Errichtung solcher Gewerbe- und Industriebetriebe zulässig, welche n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein zu V42/93 protokolliertes, auf Art139 Abs1 B-VG gestütztes Verfahren zur Prüfung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Lans vom 5. August 1991, mit dem der Flächenwidmungsplan geändert wurde, anhängig. Aus Anlaß dieses Verfahrens hat der Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG am 30. November 1994 beschlossen, die Verfassungsmäßigkeit des §39 Abs2 des Gesetzes vom 6. Juli 1993 über die Raumordnung in Tirol ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art118 Abs3 Z9B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungTir RaumOG 1994 §39 Abs2Tir RaumOG 1994 §108 Abs2Tir RaumOG 1994 §109 Abs1
Leitsatz: Präjudizialität der in Prüfung gezogenen Bestimmung des Tir RaumOG
1994 anläßlich der Prüfung eines vor Inkrafttreten des neuen
Raumordnungs... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / AllgFlächenwidmungsplan Lans idF vom 05.08.91
Leitsatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der gesetzlichen Grundlage eines
Verordnungsteils; Aufhebung dieses Verordnungsteils mangels
gesetzlicher Grundlage
Rechtssatz: Prüfung der Ergänzung des Berichts zum Flächenwidmungsplan Lans. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie gab am 7. April 1993 einen Erlaß zur Altlastensanierungsgesetznovelle 1992, Z 08 3523/26-V/4/93-Ho, heraus. Der genannte Erlaß lautet (in seinen im vorliegenden Fall wesentlichen Teilen): "Erlaß zur Altlastensanierungs(gesetz)novelle 1992 An alle Herrn Landeshauptmänner Der Erlaß zur Altlastensanierungsgesetznovelle 1992, Zl 08 3523/3-V/4/93 wird außer Kraft gesetzt. Das Bundesministerium für Umwe... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs5 / FristsetzungErlaß der Bundesministerin für Umwelt. Jugend und Familie zur AltlastensanierungsG-Nov 1992 vom 07.04.93AltlastensanierungsG §2 Abs5AltlastensanierungsG §3 Abs1 Z1AltlastensanierungsG §6 Z2BGBlG 1985 §2 Abs1 litf
Leitsatz: Aufhebung eines Erlasses zum AltlastensanierungsG hinsichtlich de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B302/94 eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: 1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Arnoldstein vom 31. März 1993 wurde der Antrag der zu B302/94 beschwerdeführenden Gesellschaft auf Erteilung einer Baubewilligung für die Änderung eines bereits mit Bescheid des Bürgermeisters vom 5. Juli 1989 bewilligten Umbaues einer Tankstellenanlage a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Stadtgemeinde Rottenmann stellte unter Berufung auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG die Anträge, die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1991 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschule Liezen (politischer Bezirk Liezen), kundgemacht in der Grazer Zeitung Nr. 368/1991, sowie die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1991 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschu... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabFlächenwidmungsplan der Marktgemeinde Arnoldstein vom 28.09.1989Krnt GemeindeplanungsG 1982Krnt GemeindeplanungsG 1982 §9
Leitsatz: Aufhebung der Widmung eines Grundstücks als "Bauland-Wohngebiet"
mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes für diese Umwidmung iSd
Krnt GemeindeplanungsG 1982; keine gesetzliche Grundlage für
Konkurren... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5050 Schulbau, Schulerhaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSchulsprengelV der Stmk Landesregierung vom 08.07.91 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschule LiezenSchulsprengelV der Stmk Landesregierung vom 08.07.91 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschulen RottenmannStmk PflichtschulerhaltungsG 1970 §20Stmk PflichtschulerhaltungsG 1970 §29 f Lei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Mieders (Tirol) vom 4. März 1982, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 4. Juli 1983, kundgemacht vom 7. bis 22. Juli 1983, soweit der Plan die Grundstücke Nr. 1055 bis 1059, 1067 bis 1071 und 1091/2, KG Mieders, als Freiland ausweist. Hinsichtlich der Antragslegitimation führt der Antragsteller aus, er sei "Eigentümer in EZ 102 Gru... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem auf "Art129 a Abs3 in Verbindung mit Art89 Abs2 und Art140 Abs1 B-VG (gemeint wohl: Art139 B-VG)" gestützten Antrag begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark die Aufhebung des "in §4 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 14.4.1993, GZ.: 2.1 - V 3 - 93," enthaltenen Wortlaut "Die Nichtbeachtung dieses Verbotes wird gemäß ArtVII EGVG 1991, BGBl. Nr. 50, von der Bezirkshauptmannschaft 8940 Liezen mit einer Geldstrafe bis zu S 3... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem als "Beschwerde gemäß §139 B-VG" bezeichneten Antrag wendet sich der Antragsteller gegen die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Gilgen mit Beschluß vom "29.11.1990, 27.5.1993, 19.5.1994 und 14.9.1994" beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes, die mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 18. Oktober 1994, Z7/03-330801/40-94, aufsichtsbehördlich genehmigt wurde, und begehrt deren Aufhebung, soweit die bezeichnete Flächenwidmungsplanänderung die in... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den zu V41/95, V42/95 und V45/95 protokollierten, nach dem 3. März 1995 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Anträgen begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark gemäß Art139 Abs1 iVm. Art129a Abs3 und Art89 Abs2 B-VG die Aufhebung der "Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16.9.1992, GZ.: A10/1-1781/19-1992 wegen Gesetzwidrigkeit ihrem gesamten Inhalte nach" bzw. festzustellen, daß die bezeichnete Verordnung gesetzwidrig... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSbg BebauungsgrundlagenG §12 Abs1Sbg BebauungsgrundlagenG §14 Abs1 lita
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
Flächenwidmungsplanänderung infolge Zumutbarkeit des
Verwaltungsrechtsweges
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabFlächenwidmungsplan der Gemeinde Mieders vom 04.03.82Tir RaumOG 1972 §9 Abs1Tir RaumOG 1972 §11 Abs2 litbTir RaumOG 1994 §27 Abs2Tir RaumOG 1994 §37 Abs1 litc
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Widmung bestimmter Grundstücke als
Freiland; Entscheidungsgrundlagen ausreichend erkennbar
Rechtssatz: F... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1VfGG §57 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf
Grund des gehäuften Ausmaßes an Unklarheiten und Undeutlichkeiten;
keine sachliche Erledigung möglich
Rechtssatz: Um eine Prüfung der Präjudizialität der angefochtenen N... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs4KurzparkzonenV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16.09.92
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen des Unabhängigen Verwaltungssenates für
die Steiermark auf Aufhebung einer KurzparkzonenV wegen rechtskräftig
entschiedener Sache
Rechtssatz: Der VfGH hat mit E v 03.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragsteller begehren mit dem auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten (Individual-)Antrag die Aufhebung der §§1 und 2 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 10. Dezember 1993, V/1616/93, mit der der Bebauungsplan für einen Teilbereich der Neusiedler Straße ergänzt wird, als gesetzwidrig. Diese Verordnung hat folgenden Wortlaut: "§1 Aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 1.7.1993, Zl. 33-36/9... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragVerordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling vom 10.12.93. V/1616/93, betreffend Ergänzung des BebauungsplanesNö BauO §4 Abs1Nö BauO §8 Abs1Nö BauO §12 Abs4VfGG §87 Abs2
Leitsatz: Zulässigkeit des Individualantrags (auch) von Anrainern auf Aufhebung
einer Ergänzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Festlegung einer
be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Dem §3 Abs5 des Salzburger Landes-Polizeistrafgesetzes, LGBl. 58/1975 i.d.F. der Novelle LGBl. 48/1981, zufolge kann die Gemeinde für das Gemeindegebiet oder bestimmte Teile des Gemeindegebietes die erwerbsmäßige Prostitution durch Verordnung für einen Zeitraum von jeweils höchstens drei Jahren untersagen, wenn dort die Prostitution zu Mißständen führt, die das örtliche Gemeinschaftsleben stören. Gemäß §6 Abs1 leg.cit. sind die nach diesem Gesetz vo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Antragstellerin ist - nach eigenen Angaben - Hälfteeigentümerin eines Grundstückes in Linz, EZ 1699 GB 45203, mit dem darauf befindlichen Haus Adlergasse 15, Zollamtsstraße 20, 4020 Linz. Die in diesem Haus befindlichen Wohnungen bzw. Zimmer hatte sie an Prostituierte vermietet. Sie erachtet sich durch die vom Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz erlassene Verordnung vom 14. November 1994 (kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 22/1994) betreffe... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4005 Prostitution, Sittlichkeitspolizei
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragProstitutionsV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 14.11.94
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
ProstitutionsV mangels Legitimation
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der ProstitutionsV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz... mehr lesen...