Index
L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bausperre mangels Legitimation; keine Doppelgleisigkeit des RechtsschutzesRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Bausperre des Gemeinderates der Marktgemeinde Asten vom 16.03.95.
Da der Antragsteller, welcher die Bausperre der Marktgemeinde Asten vom 16.03.95 wegen Gesetzwidrigkeit bekämpft, die - von ihm auch genützte - Gelegenheit hat, seine Bedenken gegen diese Verordnung in der Beschwerde gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vorzubringen, ist sein Verordnungsprüfungsantrag zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, BausperreEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:V65.1996Dokumentnummer
JFR_10039381_96V00065_01