RS Vfgh 1996/6/19 V65/96

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Veröffentlicht am 19.06.1996
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8200 Bauordnung

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bausperre mangels Legitimation; keine Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Bausperre des Gemeinderates der Marktgemeinde Asten vom 16.03.95.

Da der Antragsteller, welcher die Bausperre der Marktgemeinde Asten vom 16.03.95 wegen Gesetzwidrigkeit bekämpft, die - von ihm auch genützte - Gelegenheit hat, seine Bedenken gegen diese Verordnung in der Beschwerde gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vorzubringen, ist sein Verordnungsprüfungsantrag zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • V 65/96
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.06.1996 V 65/96

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Bausperre

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:V65.1996

Dokumentnummer

JFR_10039381_96V00065_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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