RS Vfgh 1996/6/19 V35/96

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Veröffentlicht am 19.06.1996
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag

Rechtssatz

Keine Zulässigkeit der Anfechtung eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich nicht im Eigentum der Antragsteller stehender Grundstücke.

Das Vorliegen besonderer Umstände, welche eine Betroffenheit auch eines Anrainers zur Folge haben könnten, wurde nicht einmal behauptet.

Entscheidungstexte

  • V 35/96
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.06.1996 V 35/96

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Flächenwidmungsplan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:V35.1996

Dokumentnummer

JFR_10039381_96V00035_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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