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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Keine Zulässigkeit der Anfechtung eines Flächenwidmungsplanes hinsichtlich nicht im Eigentum der Antragsteller stehender Grundstücke.
Das Vorliegen besonderer Umstände, welche eine Betroffenheit auch eines Anrainers zur Folge haben könnten, wurde nicht einmal behauptet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:V35.1996Dokumentnummer
JFR_10039381_96V00035_01