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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags eines Nachbarn auf Aufhebung einer Widmung in einem Flächenwidmungsplan; Verwaltungsrechtsweg zumutbarRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung eines Teils der Verordnung der Gemeinde Gloggnitz vom 28.04.76 betreffend eine Widmung als Bauland-Betriebsgebiet.
Die Errichtung einer baulichen Anlage bedarf einer baubehördlichen Bewilligung. Für die Entscheidung über einen Baubewilligungsantrag gemäß §92, §93 Nö BauO ist der Flächenwidmungsplan präjudiziell, weil gemäß §98 Nö BauO "bei Anträgen gemäß §92 und §93 ... die Baubehörde zu prüfen (hat), ob dem Vorhaben" "der Flächenwidmungsplan" entgegensteht.
Die Antragsteller hatten somit in bezug auf die Baulichkeiten des bereits bestehenden Betriebs und sie haben in bezug auf dessen Erweiterungen und Änderungen bzw. gegebenenfalls in bezug auf Neuerrichtungen künftiger Bauten die Möglichkeit, sich als Nachbarn an den baubehördlichen Bewilligungsverfahren zu beteiligen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:V44.1996Dokumentnummer
JFR_10039381_96V00044_01