Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags mangels Legitimation
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffs die Auflassung des öffentlichen Benutzungsrechts eines Weges mangels Legitimation; Beschreitung des Klagsweges zumutbar.... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSatzung der Wr Gebietskrankenkasse Nr 28/1992ASVG §131b
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen der
Satzung einer Krankenkasse betreffs Kostenzuschüsse für Behandlung
durch einen Psychotherapeuten mangels Legitimation des
antragstellenden Therapeuten
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragÄrzte-AusbildungsO §33 Abs1Ärzte-AusbildungsO §38 Z8VfGG §61a
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
der Ärzte-AusbildungsO betreffend die Führung bestimmter
Berufsbezeichnungen mangels unmittelbarer Betroffenheit des
antragstellenden Facharztes für Innere Medizin Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg stellte zunächst am 14. Jänner 1994 gemäß Art139 Abs1 B-VG iVm. Art148 i Abs2 B-VG und Art58 Abs2 der Vorarlberger Landesverfassung, LGBl. 30/1984, den Antrag "auf Behebung von I. Punkt 3. und des ersten und zweiten Satzes von Punkt 4., II. Punkt 1., III. Punkt 5. und IV. Punkt 6. der Verbalen Bestimmungen des Flächenwidmungsplanes der Stadt Dornbirn, Beschluß der Stadtvertretung der Stadt Dornbirn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind drei von der Gemeinde Edt bei Lambach eingebrachte Beschwerden gegen Bescheide der Oberösterreichischen Landesregierung anhängig, mit denen jeweils die Baubewilligung versagende Bescheide des Gemeinderates der Gemeinde Edt bei Lambach aufgehoben wurden und die Angelegenheiten zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde zurückverwiesen wurden. Begründet wurde die Aufhebung jeweils im wesentlichen damit, daß auf Grund der ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangFlächenwidmungsplan der Stadt Dornbirn vom 23.06.81Vlbg RaumplanungsG §14Vlbg RaumplanungsG §15Vlbg RaumplanungsG §16Vlbg Landesverfassung Art58 Abs2
Leitsatz: Aufhebung der Verbalbestimmungen eines Flächenwidmungsplanes infolge
Verletzung des raumordnungsrechtlichen Grundsatzes der Trennung der
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Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätBausperreV des Gemeinderates der Gemeinde Edt bei Lambach vom 16.12.92 §2Oö RaumOG 1994 §36Oö BauO §58 Abs1
Leitsatz: Kein Widerspruch einer Verordnung über die Verhängung einer Bausperre
zur Oö BauO; hinlängliche Umschreibung der beabsichtigten Neuplanung
und der dahinterstehenden Zielvorstellung der Geme... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Antragsteller begehren gemäß Art139 B-VG die Aufhebung der "Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Aspach vom 11.3.1994, nämlich jenen Teil des Flächenwidmungsplanes, der das Abbaufeld 'Madlgut I' im Grünland nicht als Schotter- bzw. Kiesabbaufläche gesondert ausweist". Diese im Eigentum der Antragsteller befindliche Liegenschaft sei durch den geltenden Flächenwidmungsplan als Grünland gewidmet, obwohl sich das Grundstück als Schotter- und Kiesabbaufläc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit dem auf Art129 a Abs3 iVm. Art89 Abs2 und Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark die Aufhebung der "Verordnung des Gemeinderates der Stadt Leoben vom 4.7.1989, mit der eine gebührenpflichtige Kurzparkzone in Leoben verordnet worden ist, in der Fassung der Verordnung vom 29.5.1990 bzw. vom 5.12.1990" (im folgenden: Parkgebührenverordnung). 1.2. Zur
Begründung: seiner Antragslegitimation führt... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschwerde vom 15. März 1995 (protokolliert zu B709/95) wendete sich die Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Regionalradiobehörde vom 25. Jänner 1995, Z611.150/1-RRB/95. 2. Da im Verfassungsgerichtshof bei Behandlung dieser Beschwerde Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der Abs1 und 3 bis 5 des §2 des Regionalradiogesetzes (RRG), BGBl. 506/1993, und der Gesetzmäßigkeit der aufgrund des §2 Abs1 RRG vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Ve... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3706 Kurzparkzonenabgabe, Parkabgabe
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgParkgebührenV der Stadt Leoben vom 04.07.89Stmk ParkgebührenG 1979 §1 Abs1StVO 1960 §94f Abs1 litb
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer ParkgebührenV mangels Bestehens einer
gesetzlichen Anhörungsverpflichtung hinsichtlich gesetzlicher
beruflicher Interessenvertretungen im Stmk ParkgebührenG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / Gegenstandslosigkeit
Leitsatz: Einstellung von Normenprüfungsverfahren nach Zurückziehung der
Beschwerde im Anlaßverfahren
Rechtssatz: Einstellung eines Gesetzes- und eines Verordnungsprüfungsverfahrens (§2 RegionalradioG, Frequenznutzungsplan) nach Zurüc... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragOö Natur- und LandschaftsschutzG 1982 §4Oö Natur- und LandschaftsschutzG 1982 §11a
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des
Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Aspach (Grünlandwidmung eines
zum Schotter- und Kiesabbau geeigneten Grundstücks) mangels
Legitimation; Verwaltungsrechtsweg zumutbar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer war in Tirol als Rechtsanwalt tätig. Mit Schriftsatz vom 1. Juli 1992 verzichtete er auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft und beantragte die Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension gemäß §6 der Satzung der Versorgungseinrichtung der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der Abteilung III der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 24. Juni 1993 abgewiesen. 1.2. Gegen diesen Beschluß erhob der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art139 Abs1 / IndividualantragEMRK Art6 Abs1 / civil rightsSatzung der Versorgungseinrichtung der Tir RechtsanwaltskammerRAO §27 Abs1 litaRAO §54
Leitsatz: Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten
durch die Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung einer
Berufsunfähigkeitspension für einen Rechtsanwalt; Entscheidungen über
Pensione... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Antragstellerin begehrte mit ihrem auf Art139 B-VG gestützten (Individual-)Antrag, mit näherer
Begründung: , der Verfassungsgerichtshof wolle feststellen, "daß die Geschäftsverteilung für das Jahr 1993 des Landesgerichtes für ZRS Wien, beschlossen vom Personalsenat am 4.1.1993 und verlautbart durch den Präsidenten des Landesgerichtes für ZRS Wien zu Jv 1-7a/93, in eventu deren Abschnitt B 1) - Verteilung der Geschäfte auf die Einzelrichter und Vorsitzenden der Se... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art87 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandGeschäftsverteilung des LG ZRS Wien für 1993
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Gesetzwidrigkeit der
Geschäftsverteilung eines Gerichts mangels Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Akten der
Gerichtsbarkeit; Erlassung der Geschäftsverteilung in Ausübung des
richterlichen Amtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 5. August 1991 beschloß der Gemeinderat der Gemeinde Lans (Tirol) gemäß §28 Abs2 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes, wiederverlautbart als Tiroler Raumordnungsgesetz 1984, LGBl. 4, (TROG 1984), folgende Ergänzung des Flächenwidmungsplanes Lans: "Ergänzung des Berichts zum Flächenwidmungsplan Lans (Textteil) Punkt 4.3.3): a)Auf den gegenständlichen Grundflächen ist nur die Errichtung solcher Gewerbe- und Industriebetriebe zulässig, welche n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein zu V42/93 protokolliertes, auf Art139 Abs1 B-VG gestütztes Verfahren zur Prüfung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Lans vom 5. August 1991, mit dem der Flächenwidmungsplan geändert wurde, anhängig. Aus Anlaß dieses Verfahrens hat der Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG am 30. November 1994 beschlossen, die Verfassungsmäßigkeit des §39 Abs2 des Gesetzes vom 6. Juli 1993 über die Raumordnung in Tirol ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art118 Abs3 Z9B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungTir RaumOG 1994 §39 Abs2Tir RaumOG 1994 §108 Abs2Tir RaumOG 1994 §109 Abs1
Leitsatz: Präjudizialität der in Prüfung gezogenen Bestimmung des Tir RaumOG
1994 anläßlich der Prüfung eines vor Inkrafttreten des neuen
Raumordnungs... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / AllgFlächenwidmungsplan Lans idF vom 05.08.91
Leitsatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der gesetzlichen Grundlage eines
Verordnungsteils; Aufhebung dieses Verordnungsteils mangels
gesetzlicher Grundlage
Rechtssatz: Prüfung der Ergänzung des Berichts zum Flächenwidmungsplan Lans. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie gab am 7. April 1993 einen Erlaß zur Altlastensanierungsgesetznovelle 1992, Z 08 3523/26-V/4/93-Ho, heraus. Der genannte Erlaß lautet (in seinen im vorliegenden Fall wesentlichen Teilen): "Erlaß zur Altlastensanierungs(gesetz)novelle 1992 An alle Herrn Landeshauptmänner Der Erlaß zur Altlastensanierungsgesetznovelle 1992, Zl 08 3523/3-V/4/93 wird außer Kraft gesetzt. Das Bundesministerium für Umwe... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs5 / FristsetzungErlaß der Bundesministerin für Umwelt. Jugend und Familie zur AltlastensanierungsG-Nov 1992 vom 07.04.93AltlastensanierungsG §2 Abs5AltlastensanierungsG §3 Abs1 Z1AltlastensanierungsG §6 Z2BGBlG 1985 §2 Abs1 litf
Leitsatz: Aufhebung eines Erlasses zum AltlastensanierungsG hinsichtlich de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B302/94 eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: 1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Arnoldstein vom 31. März 1993 wurde der Antrag der zu B302/94 beschwerdeführenden Gesellschaft auf Erteilung einer Baubewilligung für die Änderung eines bereits mit Bescheid des Bürgermeisters vom 5. Juli 1989 bewilligten Umbaues einer Tankstellenanlage a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Stadtgemeinde Rottenmann stellte unter Berufung auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG die Anträge, die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1991 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschule Liezen (politischer Bezirk Liezen), kundgemacht in der Grazer Zeitung Nr. 368/1991, sowie die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1991 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschu... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabFlächenwidmungsplan der Marktgemeinde Arnoldstein vom 28.09.1989Krnt GemeindeplanungsG 1982Krnt GemeindeplanungsG 1982 §9
Leitsatz: Aufhebung der Widmung eines Grundstücks als "Bauland-Wohngebiet"
mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes für diese Umwidmung iSd
Krnt GemeindeplanungsG 1982; keine gesetzliche Grundlage für
Konkurren... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5050 Schulbau, Schulerhaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSchulsprengelV der Stmk Landesregierung vom 08.07.91 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschule LiezenSchulsprengelV der Stmk Landesregierung vom 08.07.91 über die Festsetzung (Änderung) des Schulsprengels der Hauptschulen RottenmannStmk PflichtschulerhaltungsG 1970 §20Stmk PflichtschulerhaltungsG 1970 §29 f Lei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Mieders (Tirol) vom 4. März 1982, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 4. Juli 1983, kundgemacht vom 7. bis 22. Juli 1983, soweit der Plan die Grundstücke Nr. 1055 bis 1059, 1067 bis 1071 und 1091/2, KG Mieders, als Freiland ausweist. Hinsichtlich der Antragslegitimation führt der Antragsteller aus, er sei "Eigentümer in EZ 102 Gru... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem auf "Art129 a Abs3 in Verbindung mit Art89 Abs2 und Art140 Abs1 B-VG (gemeint wohl: Art139 B-VG)" gestützten Antrag begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark die Aufhebung des "in §4 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 14.4.1993, GZ.: 2.1 - V 3 - 93," enthaltenen Wortlaut "Die Nichtbeachtung dieses Verbotes wird gemäß ArtVII EGVG 1991, BGBl. Nr. 50, von der Bezirkshauptmannschaft 8940 Liezen mit einer Geldstrafe bis zu S 3... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem als "Beschwerde gemäß §139 B-VG" bezeichneten Antrag wendet sich der Antragsteller gegen die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Gilgen mit Beschluß vom "29.11.1990, 27.5.1993, 19.5.1994 und 14.9.1994" beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes, die mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 18. Oktober 1994, Z7/03-330801/40-94, aufsichtsbehördlich genehmigt wurde, und begehrt deren Aufhebung, soweit die bezeichnete Flächenwidmungsplanänderung die in... mehr lesen...