Index: L4 Innere VerwaltungL4005 Prostitution, Sittlichkeitspolizei
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätProstitutionsV der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Oberndorf vom 21.06.93Sbg LandespolizeistrafG §3 Abs5
Leitsatz: Abweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung
betreffend das Verbot der Ausübung der Prostitution im gesamten
Gemeindegebiet; Vorliegen der Vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark sind Berufungsverfahren gegen Bescheide anhängig, mit denen die Berufungswerber bestraft wurden, weil sie jeweils ihre PKW in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entrichtung der Parkgebühr abgestellt hatten. Da "eine allfällige Bestrafung wegen Abgabenverkürzung voraus(setzt), daß die Tat im zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich einer Kurzparkzone begangen wurde", sei die Frage, "ob eine Vero... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art129a Abs3B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs4KurzparkzonenV des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16.09.92StVO 1960 §25StVO 1960 §94f
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer KurzparkzonenV wegen Unterlassung der
gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der gesetzlichen
Interessenvertretungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zu den Zlen. 91/06/0046 und 92/06/0213 Verfahren über Beschwerden gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg anhängig, mit welchen Ansuchen um Erteilung von Bewilligungen zur Erneuerung bzw. Änderung von Neonleuchtschriften bzw. Aufschriften an bestimmten Gebäuden unter Hinweis auf §1 Abs1 iVm. §7 Abs3 der Salzburger Altstadterhaltungsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1254/91 eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.a) Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 3. Mai 1991 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft (die als Rechtsnachfolgerin im Grundeigentum in das Baubewilligungsverfahren eingetreten war) die Baubewilligung zur Errichtung von drei (Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B82/92 eine Beschwerde gegen einen Bescheid der NÖ Landesregierung anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Gloggnitz hatte dem Beschwerdeführer, einem Transportunternehmer, die Baubewilligung zur Herstellung einer befestigten Verkehrsfläche samt Entwässerungskanal auf den Grundstücken Nr. 185/1 und 185/2, KG Gloggnitz, erteilt. In Erledigung der gegen diesen Bescheid vo... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8040 Altstadterhaltung, Ortsbildschutz
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art89 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätStGG Art5EMRK Art10Sbg AltstadterhaltungsV 1982 §7 Abs3Sbg AltstadterhaltungsG 1980 §9
Leitsatz: Kein Verstoß von Bestimmungen der Sbg AltstadterhaltungsV 1982
betreffend die Unzulässigkeit des Anbringens oder die Änderung von
Ankündigungen zu Re... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandKundmachung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 17.12.90 über die beabsichtigte Aufstellung eines BebauungsplanesTeilflächenwidmungsplan Salzburg-West. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 31.01.91 über die 31. Änderung des FlächenwidmungsplanesSbg ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabVerordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gloggnitz vom 28.04.76, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm mit dem Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet erlassen wirdNö ROG 1976 §16 Abs1 Z3Nö ROG 1976 §30 Abs3
Leitsatz: Nö ROG 1976 als Maßstab für die Beurteilung der inhaltlichen
Gesetzmäßigkeit eines vor Inkraft... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Der Gemeinderat der Gemeinde Spital am Semmering faßte in seiner Sitzung am 18. Dezember 1975 den Beschluß, die sogenannte Aufschließungsstraße Stuhleckblick als öffentlichen Interessentenweg iS des §8 Abs2 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 - LStVG 1964, LGBl. 154, idF des Gesetzes LGBl. 195/1969, einzureihen. Gleichzeitig beschloß er unter Berufung auf §45 LStVG 1964, den Beitrag der Gemeinde zu den Kosten der Herstellung und Erhaltung ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Antrag vom 14. Jänner 1993 (beim Verfassungsgerichtshof am 5. Februar 1993 eingelangt) wendet sich die antragstellende Gesellschaft gegen die Satzung a) des am 1. Jänner 1992 in Kraft getretenen und zu KV 457/1991 hinterlegten Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe unter anderem für das Bundesland Tirol mit Erklärung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 13. Mai 1992 (Register II S 5/1... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragArbVG §19 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung der Satzungen von
Kollektivverträgen mangels Eingriff in die Rechtssphäre der
antragstellenden Gesellschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung
infolge Außerkraftsetzung der Satzungen durch nachfolgende
Kollektivverträge
Rechtssatz: Zurückwe... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8500 Straßen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art144 Abs1 / BescheidVerordnung der Gemeinde Spital am Semmering vom 08.04.76 (betreffend Beitragsleistung für Interessentenweg)Verordnung der Gemeinde Spital am Semmering vom 18.12.75 (Erklärung einer Aufschließungsstraße zum öffentlichen Interessentenweg)Stmk LStVG 1964 §45 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung von Individual... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die antragstellende Gesellschaft, welche nach ihrem eigenen Vorbringen unter anderem das Handelsgewerbe ausübt und Mitglied der Wirtschaftskammer Wien und der Wirtschaftskammer Österreich ist, beantragt unter Berufung auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG, den Punkt I. 1. des aufgrund eines auf §53a HKG gestützten Delegierungsbeschlusses des Kammertages vom 21. Dezember 1993 gemäß §22 Abs3 iVm §9 Abs1 HKG gefaßten Beschlusses des Präsidiums der Bundeskammer vom 31. D... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragUmlagenbeschluß des Präsidiums der Bundeskammer vom 31.12.93 Punkt I. 1.HandelskammerG §57
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines
gemäß dem HandelskammerG gefaßten Umlagenbeschlusses des Präsidiums
der Bundeskammer betreffend die im Wege der Selbstbemessung zu
entrichtende Kammerumlage I infolge Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Das Schulorganisationsgesetz, BGBl. 242/1962 (im folgenden: SchOG), enthält in seinem §6 (in der hier maßgeblichen Fassung der 14. SchOG-Novelle, BGBl. 323/1993; die 15. SchOG-Novelle, BGBl. 512/1993, durch die §6 neuerlich geändert wurde, betrifft nicht den - hier maßgeblichen - Abs4 des §6) Bestimmungen über Lehrpläne, die für alle in diesem Gesetz geregelten Schularten, somit auch für die berufsbildenden Pflichtschulen (Berufsschulen), gelten. Über di... mehr lesen...
Index: 70 Schulen70/02 Schulorganisation
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätLehrplanV des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen, BGBl 430/1976 idF BGBl 555/1990 SchulorganisationsG §6 Abs4SchulorganisationsG §47
Leitsatz: Zulässigkeit der aus Anlaß von Individualanträgen eingeleiteten
Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Bestimmu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Den Aktenunterlagen zufolge wohnt die Beschwerdeführerin zu B2083/93 in Bürs/Vorarlberg. Sie ist verheiratet. Ihr Vater (dessen Erbin sie ist) war Mitglied der Agrargemeinschaft Bürs. Am 10. Februar 1993 suchte sie bei der Agrargemeinschaft um Aufnahme als Mitglied an. Die Agrargemeinschaft lehnte mit Schreiben vom 16. März 1993 die Aufnahme ab, weil dies die Satzung der Agrargemeinschaft nicht zuließe; gemäß §6 litb der Satzung ruhe nämlich bei Töchtern... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Flurverfassung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / AllgB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabSatzung der Agrargemeinschaft Bürs §6 litbSatzung der Agrargemeinschaft Tisis §6 litbVlbg FlVfLG §32Vlbg FlVfLG §35Vlbg FlVfLG §73Vlbg FlVfLG §84ABGB §879
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Abweisung von Anträgen
ver... mehr lesen...
Begründung: I. Mit ihrem auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft 1. die Verordnung des Gemeinderates Mariastein (Tirol) vom 12.1.1978, mit der der Flächenwidmungsplan beschlossen wird, hinsichtlich der Widmungsfestlegung für das Grundstück Nr. 196/1 wegen Widerspruchs zu den Zielen örtlicher Raumordnung gemäß §8 Abs2 lita TROG 1984 aufzuheben und 2. die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Mariastein vom 26.11.1993, mit der der Flächenwid... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf teilweise Aufhebung
eines Flächenwidmungsplanes bzw einer Flächenwidmungsplanänderung
hinsichtlich benachbarter Grundstücke; Möglichkeit einer
übergangenen Partei, die Zustellung des Baubescheides zu beantragen
Rechtssatz: Ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 92/17/0299 das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. November 1992 anhängig, mit welchem der vom Beschwerdeführer als Inhaber einer Konzession zur Beförderung von Schülern, Kindergartenkindern und deren Begleitpersonen mit einem PKW im Standort Gunnersdorf 6, Gemeinde Lasberg, in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides zu e... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangBeitragsgruppenO (iSd Oö TourismusG 1990), LGBl 41/1991Oö TourismusG 1990 §35
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der undifferenzierten Einreihung der Berufsgruppe
der sonstigen Personenbeförderung in eine Beitragsgruppe gemäß dem Oö
TourismusG 1990; kein Fremdenverkehrsnutzen einer auf die Beförderung
von Schülern und ... mehr lesen...
Begründung: I. ArtI der unter Berufung auf §7 Abs3 des Fernmeldegesetzes 1993, BGBl. 908, erlassenen Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der bestimmte Funkempfangsanlagen für bewilligungspflichtig erklärt werden (Funkempfangsanlagenverordnung), BGBl. 229/1994, hat folgenden Wortlaut: Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkempfangsanlagen, die zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen dienen oder dienen können (wie Radarwar... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragFunkempfangsanlagenV, BGBl 229/1994 ArtIFernmeldeG 1993 §7, §8
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der
FunkempfangsanlagenV hinsichtlich der Erfassung von Laserwarngeräten
infolge Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags a... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluß vom 9. Dezember 1989 sowie vom 26. Jänner 1990 hat der Gemeinderat der Gemeinde Anthering eine "generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet" beschlossen. Mit Bescheid vom 30. August 1990, Z7/03-302801/14-1990, erteilte die Salzburger Landesregierung die aufsichtsbehördliche Genehmigung. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist mit Ablauf der Kundmachungsfrist am 18. März 1992 in Kraft getreten. Gegen diese Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller "den Flächenwidmungsplan gemäß Verordnung der Beschlüsse des Gemeinderates Rabenstein a.d. Pielach vom 5.6.1987 (wohl: 12. Juni 1987), 25.9.1987, 27.6.1988, 4.10.1991, 23.4.1992 und 6.8.1993, kundgemacht mit Auflagefrist 17.5.1993 bis 12.7.1993 und gemäß Bescheid des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung R/1 vom 26.5.1994, Abteilung R/1a betreffend die EZ 214 der Kat. Gemeinde... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSbg BebauungsgrundlagenG §12 Abs1Sbg BebauungsgrundlagenG §13 Abs1Sbg BebauungsgrundlagenG §14 Abs1 lita
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung einer
Flächenwidmungsplanänderung mangels Legitimation; kein nachteiliger
Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers durch Unterlas... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragNö BauO §13
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung eines
Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Umwidmung von im Eigentum
des Antragstellers stehenden Grundstücken in Bauland-Wohngebiet
mangels Legitimation; Verpflichtung zur Grundabtretung erst
aufgrund einer - durch Bescheid genehmigte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist (zur Zl. 92/17/0161) das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz im Instanzenzug erlassenen Bescheid anhängig, mit welchem dem Beschwerdeführer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für das Halten von Geldspielapparaten im Zeitraum Feber bis September 1990 Lustbarkeitsabgabe (einschließlich Kriegsopferzuschlag) zuzüglich eines Säumniszuschlages vorgeschrieben wurde. Aus Anlaß di... mehr lesen...