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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Bestimmungen einer Schulordnung betreffend Rauchverbote mangels Anfechtungslegitimation des Antragstellers; keine Wirksamkeit der angefochtenen Bestimmungen für den Antragsteller im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aufgrund deren nachträglicher NovellierungRechtssatz
Wird die den Gegenstand eines Antrages nach Art139 Abs1 B-VG bildende Norm nach der Antragstellung derart geändert, daß die betreffende Norm in ihrer ursprünglichen Fassung (für den Antragsteller) keine Wirksamkeit mehr entfaltet, so mangelt es an der erforderlichen Legitimation zur Anfechtung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Legitimation, VfGH / PrüfungsgegenstandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:V152.1995Dokumentnummer
JFR_10029775_95V00152_01