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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung einer - zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits außer Kraft getretenen - Bausperre mangels Eingriff in die Rechtssphäre der Antragsteller und auf Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung mangels Legitimation infolge Möglichkeit zur Anregung einer amtswegigen Prüfung in einem BeschwerdeverfahrenRechtssatz
Die gegenständliche Bausperre trat gemäß §70 Abs3 Tir RaumOG 1994 am 27.05.95 mit Inkrafttreten der Flächenwidmungsplanänderung außer Kraft. Es lag daher ein Eingriff in die Rechtssphäre durch die Bausperre zum Zeitpunkt der Antragstellung am 30.10.95 nicht mehr vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Baurecht, Bausperre, Raumordnung, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:V161.1995Dokumentnummer
JFR_10029775_95V00161_01