Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragTir RaumOG 1994 §70 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung einer - zum
Zeitpunkt der Antragstellung bereits außer Kraft getretenen -
Bausperre mangels Eingriff in die Rechtssphäre der Antragsteller und
auf Aufhebung einer Flächenwidmungsplanänderung mangels Legitimation
infolge Möglichkeit zur Anregung einer amtswegigen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Bestimmungen
einer Schulordnung betreffend Rauchverbote mangels
Anfechtungslegitimation des Antragstellers; keine Wirksamkeit der
angefochtenen Bestimmungen für den Antragsteller im Zeitpunkt der
Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß vom 20. Februar 1996 stellt das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht den auf Art139 B-VG gestützten Antrag, der Verfassungsgerichtshof wolle die Punkte 4 d) und e) des Anhanges 1 der Satzung der Tiroler Gebietskrankenkasse in der Fassung vom 20. Februar 1995 (im folgenden kurz als Satzung bezeichnet) und den Punkt 3 der Honorarordnung für die Vertragsfachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Stand 1. Jänner 1995, als gesetzwidri... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandSatzung der Tir Gebietskrankenkasse idF vom 20.02.95 AnhangVfGG §57 Abs1ASVG §338 ff
Leitsatz: Zurückweisung der Anträge eines Gerichtes auf teilweise Aufhebung des
Anhanges der Satzung der Tiroler Gebietskrankenkasse betreffend
Zuschüsse für Zahnersatz wegen zu engen Anfechtungsumfanges sowie auf
teilweise Aufhebung einer ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft die Aufhebung der "Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, BGBl. Nr. 645/1992 i.d.F. BGBl. Nr. 334/1995 (VerpackVO) zur Gänze, jedenfalls folgende Bestimmungen als gesetzwidrig aufzuheben: § 3 Abs1 - 3 § 3 Abs1 zweiter Satz § 3 Abs7 § 4 Abs1, 3, 4 und 5 § 5 Abs1 und 2 § 5 Abs8 § 5 a Abs1 § 5 c §10" 2. Zur
Begründung: der An... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragVerpackVO
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf (teilweise) Aufhebung der
VerpackVO mangels Legitimation
Rechtssatz: Die VerpackVO wurde im bekämpften Umfang teilweise mit E v 11.06.96, V159/95 ua, teilweise durch die VerpackVO 1996 aufgehoben, sodaß sie seither dem Rechtsbestand nicht mehr... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller ist seinen - unwidersprochen gebliebenen - Ausführungen zufolge angestellter Apotheker, Mitglied des Vorstandes der Apothekerkammer und Erster Obmann der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich. Mit Eingabe vom 2. April 1996 stellt er (mit näherer
Begründung: - s.u. II.1.a) den Antrag, "der Verfassungsgerichtshof wolle die nachstehenden Vorschriften, nämlich den 2.Satz des §11 (1) sowie §13 (1) 1. Satz des Apothekerkammergesetzes idg... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art141 Abs1 litaApothekerkammerG §11, §13Apothekerkammer-WahlO §32, §36
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen
des ApothekerkammerG und der Apothekerkammer-WahlO hinsichtlich der
Beschränkung bestimmter Leitungsfunktionen auf selbständige Apotheker
mangels Legitim... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Gemeinde Golling stellte beim Verfassungsgerichtshof einen auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag, "der Verfassungsgerichtshof wolle den am 6. September 1984 in Kraft getretenen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Kuchl, 5431 Kuchl, zur Gänze als gesetzwidrig aufheben ... ". 2. Der Antrag ist nicht zulässig. 2.1. Bei Entscheidung der Frage, ob der Antrag zulässig ist, war nur auf die von der antragstellenden Gemeinde ins Treffen geführten Auswi... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSbg RaumOG 1992 §13, §21, §23
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags einer Gemeinde auf Aufhebung des
Flächenwidmungsplanes der Nachbargemeinde mangels Eingriff in
die Rechtssphäre der Antragstellerin; kein Rechtsanspruch auf
Einhaltung des Verfahrens nach dem Sbg RaumOG
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags der Gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung vom 1. März 1993 und 8. Juli 1993 hat der Gemeinderat der Gemeinde Vasoldsberg die 1.15 Flächenwidmungsplanänderung beschlossen. Laut Protokoll der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Vasoldsberg vom 8. Juli 1993 lautet der vom Gemeinderat beschlossene Wortlaut der 1.15 Flächenwidmungsplanänderung wie folgt: "Mit dem Gemeinderatsbeschluß vom 01.03.1993 wurde die gegenständliche Änderung samt dazugehörigem Wortlaut beschlossen. Demgemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Niederösterreichische Standortabgabegesetz 1992, LGBl. 8241-0, (im folgenden: NÖ Standortabgabegesetz), lautet (auszugsweise): "§1 Ziel Ziel dieses Gesetzes ist es, durch eine Standortabgabe Anreize für den Betrieb von Deponien zur Entsorgung jener Abfälle zu geben, deren Vermeidung oder Verwertung im Sinne des NÖ AWG 1992, LGBl. 8240, nicht möglich ist. §2 Standortabgabe (1) Die Gemeinden werden gemäß §8 Abs5 F-VG 1948 ermächtigt, e... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungFlächenwidmungsplanänderung 1.15 der Gemeinde Vasoldsberg vom 01.03.93 und 08.07.93Stmk BauO 1968 §3Stmk BauO 1968 §61Stmk RaumOG 1974 §25 Abs2Stmk RaumOG 1974 §29 Abs11Stmk RaumOG 1974 §31 Abs1Stmk GdO 1967 §92
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Flächenw... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8241 Standortabgabe
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzAltlastensanierungsGNö StandortabgabeG 1992StandortabgabeV der Gemeinde Fischamend vom 28.09.92StandortabgabeV der Gemeinde Stockerau vom 15.12.92FAG 1993 §6 Abs1 Z3F-VG 1948 §8 Abs3F-VG 1948 §8 Abs5
Leitsatz: Aufhebung des Nö StandortabgabeG 1992 mangels bundesgesetzlicher
Ermächtigung zur Erhebung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zahlreiche Beschwerden gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Tiroler Landesregierung anhängig, die sich (u.a.) auf das Gesetz vom 6. Juli 1993 über die Raumordnung in Tirol (Tiroler Raumordnungsgesetz 1994), LGBl. für Tirol 81/1993, idF der Kundmachungen LGBl. für Tirol 6/1995 (betrifft §15 Abs1, erster Satz, leg.cit.) und 68/1995 (betrifft §39 Abs2 leg.cit.) - also idF vor der 1. Raumordnungsgesetz-Novelle, LGBl.... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art89 Abs1B-VG Art97 Abs2B-VG Art118 Abs3 Z9B-VG Art119a Abs9B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs3 dritter SatzB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3 zweiter SatzB-VG Art140 Abs4B-VG Art140 Abs5 / FristsetzungB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5EMRK 1. ZP Art1Tir RaumOG 1994Tir RaumOG 1994 §15 ffTir RaumOG... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller hat nach eigener Darstellung seinen Wohn- und Berufssitz in der Landeshauptstadt Klagenfurt. Mit Verordnung vom "9.6.1995" sollte aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs "für jene Gebiete der Landeshauptstadt Klagenfurt, für die mit Verordnung ... im eigenen Wirkungsbereich Tempo-30-Zonen geschaffen wurden, die Rechtsregel, also rechts vor links, gelten, weshalb sämtliche, innerhalb der genannten Zonen liegende... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Beschluß vom 26. Juli 1995 stellt das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht in fünf verbundenen Sozialrechtssachen (Z18 Cgs 109/95 b, 18 Cgs 111/95, 18 Cgs 113/95, 18 Cgs 116/95 und 18 Cgs 117/95) gemäß Art89 Abs2 B-VG den - zu V153/95 protokollierten - Antrag, der Verfassungsgerichtshof wolle gemäß Art139 Abs1 B-VG "die Bestimmung der Satzung der Salzburger Gebietskrankenkasse (Punkt II b des Anhanges 1 zur Satzung) bezüglich der Worte '... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einem auf Art148e B-VG gestützten Antrag begehrt die Volksanwaltschaft die Aufhebung des Erlasses des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1994, Z 07 0202/9-IV/7/94, veröffentlicht im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung 1995, Nr. 9, zur Gänze, in eventu bestimmter Abschnitte dieses Erlasses. Die Volksanwaltschaft qualifiziert den Erlaß als Rechtsverordnung und hält ihn aus formellen (mangelnde Publikation im Bundesgesetzblatt) und materiell... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung
betreffend Aufhebung von Vorrangregeln in Tempo 30 km/h-Zonen mangels
aktueller rechtlicher Betroffenheit des Antragstellers
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall werden durch die bekämpfte Verordnung des Bürger... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangSatzung der Sbg GebietskrankenkasseVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen auf Aufhebung einer Wortfolge in einer
Satzung einer Gebietskrankenkasse betreffend Zuschuß zu den Kosten
für Zahnersatz wegen zu eng gefaßten Aufhebungsbegehrens und mangels
Begründung: für die Anwendung der zur Aufhebung beantrag... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags der Volksanwaltschaft auf Aufhebung eines
Erlasses des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der
Steuerfreiheit von Mahlzeiten und Essensbons ("Wurstsemmelerlaß")
mangels Verordnungscharakters der angefochtenen Enunziation
Rechtssatz: Dem Erlaß des Bundesminister... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Zl. 93/05/0093 das Verfahren über eine (nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung mit dem hg. Beschluß B748/92 vom 5. Oktober 1992 abgetretene) Beschwerde anhängig, die sich gegen einen im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Bauoberbehörde f Wien vom 16. April 1992 richtet. Mit diesem Bescheid wurde den beschwerdeführenden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätPlandokument Nr 5040. Beschluß des Wr Gemeinderates vom 10.12.74 idF des Plandokuments Nr 6124 vom 27.06.90
Leitsatz: Teilweise Aufhebung eines Plandokuments hinsichtlich der Widmung
eines Grundstückes als Grünland-Schutzgebiet, Wald- und Wiesengürtel,
mangels eines sachbezogenen Grundes für die einheitliche Widmung des
... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Kössen beschloß am 6. Juni 1995 die folgende Verordnung: "Gemäß §13 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr. 13/1989, wird in Kössen-Staffen (im Bereich des Gasthofes 'Staffnerhof') der Weg in Fortsetzung zur Gp. Nr. 4387/3 (bisherige asphaltierte Wegfläche, wie im Vermessungsplan GZl 29317/94A dargestellt und soweit nicht bereits öffentliches Gut) bis zum Anschluß an den 'Karalmweg' (Verkehrszeichen) zur Gemeindestraße erklärt. Wer s... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer - infolge Aufhebung durch die Landesregierung nicht mehr wirksamen - Verordnung einer Gemeinde betreffend Erklärung eines Weges zur Gemeindestraße mangels der auch im Entscheidungzeitpunkt des Verfassungsgerichtshofes erford... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller ist seinen Angaben zufolge Eigentümer einer Motorjacht. Mit dem vorliegenden, auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten Individualantrag vom 14. August 1996 beantragt er die Aufhebung einer näher bezeichneten (s.u.) Wortfolge in §14.02. Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 17. Feber 1976 über die Schiffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schiffahrts-Ordnung), BGBl. 93/1976 (im folgenden kurz: BSO). 2. Die hier maßgebenden ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Den Antragsbehauptungen zufolge ist der Antragsteller selbständiger Tierarzt in Schenkenfelden/Oberösterreich. Den Antragsausführungen kann entnommen werden, daß er als Fleischuntersuchungsorgan i.S. des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. 522/1982, idF des BG BGBl. 118/1994 sowie i.S. des O.ö. Fleischuntersuchungsgebührengesetzes, LGBl. 69/1995 (O.ö. FlUGG) tätig ist. Die aufgrund des O.ö. FlUGG von der O.ö. Landesregierung am 28. August 1995 erlassene O.ö.... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter wurde aufgrund einer bei einem Unfall erlittenen Verletzung bei der Stellung für untauglich zur Leistung des Präsenzdienstes befunden. Nach Absolvierung des Gymnasiums bewarb er sich zunächst beim Landesgendarmeriekommando für Vorarlberg erfolglos um die Ausbildung zum Gendarmeriebeamten. Anschließend stellte er beim Bundesministerium für Inneres einen Antrag auf Aufnahme in die Gendarmerieschule. Daraufhin erging vom Bundesminister für Inneres fol... mehr lesen...
Index: 99 Völkerrechtliche Verträge99/06 See- und Binnenschiffahrt
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragBodensee-Schiffahrts-Ordnung, BGBl 93/1976
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Wortfolge
in der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung mangels Legitimation;
Verwaltungsrechtsweg auch im Falle einer zu erwartenden negativen
Administrativentscheidung zumutbar
Rechtssatz: Zurückw... mehr lesen...