Begründung: I. 1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg hat am 8. Juli 1998 gemäß §21 Abs5 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 eine Flächenwidmungsplanänderung beschlossen, welche mit Bescheid vom 28. Juli 1998 von der Salzburger Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt wurde. Die Kundmachung erfolgte gemäß §19 Abs1 des Salzburger Stadtrechtes durch Auflegung zur öffentlichen Einsicht der planlichen Darstellung und durch Kundmachung im Amtsblatt am 17. August 1998.... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg hat in seiner Sitzung am 8. Juli 1998 gemäß §21 Abs5 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl. Nr. 44/1998, die Neuaufstellung des Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Salzburg (Flächenwidmungsplan 1997 - FWP 1997) entsprechend der planlichen Darstellung ONR. 347 beschlossen. Die Salzburger Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Juli 1998, Z7/03-1/01822/69-1998, diesem Beschluß die aufsicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß vom 1.12.1998, 10 ObS 380/98z, stellte der Oberste Gerichtshof (im folgenden: OGH) als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen aus Anlaß einer Revision des Klägers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes Graz beim Verfassungsgerichtshof den auf Art89 Abs2 B-VG gestützten Antrag, gemäß Art139 Abs4 B-VG auszusprechen, daß Punkt 33 der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Soziale Sicherheit 1978, Amtlich... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätKrankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Punkt 33B-KUVG §69ASVG §456
Leitsatz: Keine gesetzliche Deckung des Punkt 33 der Krankenordnung der
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter betreffend Festlegung
der Kriterien für den Kostenersatz für Zahnersatz; Regelung kein
zulässiger Inhalt ein... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluß vom 5. Juli 1996 hat der Gemeinderat der Gemeinde Strobl eine Flächenwidmungsplanänderung beschlossen. Diese Änderung wurde mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 11. April 1997, Z7/03-336822/12-1997, genehmigt und am 21. April 1997 kundgemacht. Gegen diese Verordnung wendet sich der Antragsteller mit einem "Antrag gemäß Art139 B-VG", indem er die kostenpflichtige Aufhebung der "Verordnung der Gemeinde Strobl vom 5.7.1996, durch die Lande... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSbg BebauungsgrundlagenG §12, §13, §14
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Rückwidmung
in Grünland mangels Antragslegitimation; Zumutbarkeit der
Antragstellung auf Bauplatzerklärung für die Bebauung des Grundstücks
des Antragstellers
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einem auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, "die (als Verordnung zu qualifizierende) 'Sonderrichtlinie für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL)' des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft in ihrem '3. Teil Maßnahmenumfang ab 1. Jänner 1996' als verfassungswidrig aufzuheben". Der Antragsteller begründet die Verordnungsqualit... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/07 Förderungen
Norm: B-VG Art17B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandLandwirtschaftsG 1992 §2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags mangels Verordnungsqualität der
angefochtenen Sonderrichtlinie für das österreichische Programm zur
Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen
Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL); Qualifikation der... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Antragstellerin begehrt unter Berufung auf Art139 B-VG die kostenpflichtige Aufhebung der §§8 und 9 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Stallhof vom 19. November 1998 - Bebauungsrichtlinien nach §§27 und 28 des Stmk. ROG 1974 igF unter Einbeziehung der §§8 und 11 des Stmk. BauG 1995 - als gesetzwidrig. 2. §§8 und 9 der oben angeführten Verordnung lauten: "§8 Proportionen und Höhe von Gebäuden 1) Gebäude sollen eine rechteckige Grundrißf... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Auf Grund von §29 Abs4 ÄrzteG 1984 hat die Österreichische Ärztekammer mit Beschluß der Vollversammlung vom 17. Juni 1994 und Kundmachung vom 25. Oktober eine Schilderordnung erlassen, mit der Art und Form der äußeren Bezeichnung ärztlicher Ordinationen geregelt werden sollten (im folgenden: "alte Schilderordnung"). Mit Beschluß der Vollversammlung vom 1. Dezember 1995 und Kundmachung vom 10. März 1996 wurde diese Schilderordnung neu erlassen (im folgenden: "neu... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit selbstverfaßter Eingabe begehrt der Antragsteller die Aufhebung des Erlasses 40801/18-V.2/1996 idF JMZ 40801/3-V2/1997 des Bundesministers für Justiz vom 11. Dezember 1996 bzw. vom 18. Februar 1997, mit dem die Einhebung einer Vergütung für die Benützung privater Elektrogeräte durch Strafhäftlinge geregelt wird. Unter einem stellt der Antragsteller einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Gemäß Art139 Abs1 dritter Satz B-VG erkennt der Verfassu... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSchilderO der Österr Ärztekammer vom 01.12.95 §6 Abs3, §8 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
der Schilderordnung der Ärztekammer betreffend zusätzliche
Hinweistafeln mangels Legitimation; Verwaltungsrechtsweg hinsichtlich
Antrag auf Bewilligung eines Hinweisschildes zumutbar ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf teilweise Aufhebung eines
Bebauungsplanes infolge Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges
Rechtssatz: Die Einschreiterin hat am 22.03.96 einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung gestellt, bei dessen Entscheidung §8 und §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Oberlandesgericht Wien beantragt die Aufhebung des §63 Abs1 der vom Bundesminister für soziale Verwaltung erlassenen Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 in der Fassung der Verordnungen BGBl. 364/1987, 690/1990 und 814/1993, in eventu (für den Fall, daß er mittlerweile aufgehoben wird) den Ausspruch, daß §63 Abs1 verfassungwidrig war. Diese Verordnungsbestimmung, die in der Stammfassung BGBl. 355/1974 in Geltung steht, und abweichend von der sonst eingehalt... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangVfGG §57 Abs1Betriebsrats-GeschäftsO 1974 §63ArbVG §105ArbVG §161 Abs1
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Konkretisierung der Fünftagefrist des
ArbVG für die Abgabe einer Stellungnahme des Betriebsrates zu einer
beabsichtigten Kündigung in der Betriebsrats-GeschäftsO 1974
Rechtssatz: Daß das antra... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehrt die Einschreiterin, daß "1. die Ziffer 9. der 8. Änderung der Satzung der OÖ GKK, kundgemacht in der Ausgabe der 'Sozialen Sicherheit 4/98' unter Nr. 44/1998 und in Kraft getreten am 1.5.1998, mit dem Wortlaut 9. in §37 b entfallen im ersten Satz die Ausdrücke '(tageschirurgisch)' und '(tagesklinische Tarife)'; ... in eventu 2. die 8. Änderung der Satzung der OÖ GKK, kundgemacht in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Mödling hat am 12. November 1993 eine Verordnung folgenden Inhalts erlassen: "Gemäß §9 der NÖ Bauordnung 1976 i.d.d.g.F. wird für das Gebiet, umschlossen von den Straßenzügen Hauptstraße, Freiheitsplatz, Herzoggasse, Schrannenplatz, Pfarrgasse, Kirchengasse, Brühler Straße, Babenbergergasse, und Badgasse (Hauptstraße), zum Zwecke der Überarbeitung des Bebauungsplanes eine Bausperre erlassen. Die Bausperre gilt für ein... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit selbstverfaßter Eingabe begehrt der Antragsteller die Aufhebung des Erlasses 40801/18-V.2/1996 idF JMZ 40801/3-V2/1997 des Bundesministers für Justiz vom 11. Dezember 1996 bzw. vom 18. Februar 1997, mit dem die Einhebung einer Vergütung für die Benützung privater Elektrogeräte durch Strafhäftlinge geregelt wird. Unter einem stellt der Antragsteller einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Gemäß Art139 Abs1 dritter Satz B-VG erkennt der Verfassu... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragASGG §65ASVG §131ASVG §150Satzung der Oö Gebietskrankenkasse §37b idF Z9 der 8. Änderung
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Änderung einer
Bestimmung der Satzung der Oö GKK betreffend Pflegekostenzuschüsse
für tageschirurgische Behandlung infolge Zumutbarkeit des
gerichtlichen Rechtsweges ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätBausperreV der Gemeinde Mödling vom 12.11.93. ZV 1894/93Nö BauO §9
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer BausperreV mangels Darlegung
der beabsichtigten Änderungen des Raumplanes in der kundgemachten
Verordnung
Rechtssatz: Die in Prüfung gezogene Bausperrenverordnung ist in dem zu B526/96 protokollierte... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragStVG §16 fZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitStVG §120
Leitsatz: Zurückweisung einer selbstverfaßten Eingabe eines Insassen einer
Strafanstalt auf Aufhebung eines Erlasses des Justizministers
betreffend die Einhebung einer Vergütung für die Benützung privater
Elektrogeräte durch Strafhäftlinge mangels Antragslegitimation;
Zumutbarkeit der Erwirk... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antragsteller, ein Sensal an der Wiener Wertpapierbörse, rügt in dem (beim Verfassungsgerichtshof am 12. Juni 1998 eingelangten) Antrag nach Art139 Abs1 (letzter Satz) B-VG folgende Verordnungen als gesetzwidrig: - die aufgrund des §56 BörseG, BGBl. 555/1989, von der Vollversammlung der Börsekammer beschlossene Verordnung über "Handelsregeln für das automatisierte Handelssystem EQOS (Electronic Quote and Order-driven System)", BörseVOBl. 161/1995, - eine Veror... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. Gesetzesprüfungsverfahren I. Die antragstellenden Unternehmer - zwei Aktiengesellschaften und eine Gesellschaft mbH - mit Sitz in Wiener Neudorf, betreiben den Einzelhandel mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs und halten eine größere Anzahl von Verkaufsstellen (Filialen). Sie begehren die Aufhebung des §2 Abs1 und 4 sowie des §3 Abs1 des Öffnungszeitengesetzes (BGBl. 50/1992) in der Fassung der Novelle... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBgld LadenöffnungsV §2ÖffnungszeitenG 1991 §2, §3ÖffnungszeitenG 1991 §6
Leitsatz: Zulässigkeit der Anfechtung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine zu B2596/96 protokollierte, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 1. Juli 1996, Z BauR-011716/2-1996 Stö/Vi, anhängig. Mit diesem Bescheid wurde der Vorstellung der Beschwerdeführer als Nachbarn gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis vom 25. April 1996 keine Folge gegeben. Mit dem genannten Bescheid des Gemeinderates wurde... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem vorliegenden Individualantrag nach Art139 Abs1 bzw. Art140 Abs1 B-VG begehrt der Einschreiter mit näherer
Begründung: , die NÖ Kormoranverordnung vom 7. Oktober 1997, LGBl. 6500/12-0, zur Gänze als gesetzwidrig sowie §5 NÖ FischereiG 1988, LGBl. 6550-0, "im Zusammenhang mit" §97 Abs6 des NÖ JagdG 1974, LGBl. 6500-8, als verfassungswidrig aufzuheben. Die beiden zuletzt genannten Rechtsvorschriften haben folgenden Wortlaut: a) §5 NÖ FischereiG 1988: "§5... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit zu B1301/96 protokollierter Beschwerde wendeten sich die Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 7. März 1996, Z BauR-011661/1-1996 Pe/Lg. 2. Aus Anlaß dieser Beschwerde beschloß der Verfassungsgerichtshof am 2. Dezember 1996 gemäß Art139 Abs1 B-VG, den Bebauungsplan M 08-14-01-00 der Landeshauptstadt Linz vom 24. März 1994, genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. April 1994, Z BauR-P... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangFlächenwidmungsplan der Gemeinde Hofkirchen/Traunkreis vom 17.06.83Oö RaumOG §15 Abs3Oö RaumOG §21 Abs4
Leitsatz: Präjudizialität eines Teils des in Prüfung gezogenen
Flächenwidmungsplanes unter Verwendung der im Plan enthaltenen
Ortsbezeichnungen und Abgrenzungen gegeben mangels Erkennbarkeit von
P... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs1 / Präjudizialität
Leitsatz: Einstellung eines amtswegigen Verordnungsprüfungsverfahrens nach
Einstellung des Anlaßbeschwerdeverfahrens infolge Zurückziehung der
Beschwerde
Rechtssatz: Gemäß Art139 Abs1 B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über die Gesetz... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragNö KormoranV. LGBl 6500/12-0Nö FischereiG 1988 §5Nö JagdG 1974 §97 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des Jagdrechts und des Fischereirechts betreffend die Vertreibung bzw
Bejagung von Kormoranen mangels Eingriffs in die Rechtssphäre des
Antragstellers bzw wegen ... mehr lesen...