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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffend die Auflassung einer Gemeindestraße mangels Eingriffs in die Rechtssphäre des antragstellenden Vereins; kein Bestehen einer Zufahrtsmöglichkeit zu den Grundstücken des Antragstellers im Zeitpunkt der Erlassung der VerordnungRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Brand - Laaben vom 28.05.96, GZ: 9616-3 über die Auflassung von Gemeindestraßen.
Auf dem Boden der in der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof, in Übereinstimmung mit den Planunterlagen und dem sonstigen Akteninhalt, getroffenen Feststellungen konnte die angefochtene Verordnung in ein Recht des antragstellenden Vereins, seine Grundstücke auf dem Gemeindegebiet von Brand-Laaben über eine Gemeindestraße auf der Grundlage des Gemeingebrauches an öffentlichen Verkehrsflächen zu erreichen, nicht eingreifen, da eine solche Zufahrtsmöglichkeit im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Verordnung nicht mehr bestanden hatte. Der antragstellende Verein war vielmehr schon damals auf privatrechtliche Vereinbarungen mit den Eigentümern der nicht zum öffentlichen Gut gehörenden, oder sonst im Gemeingebrauch stehenden Wegparzellen zum Zwecke einer Zufahrt zu seinen Grundstücken über das Gemeindegebiet von Brand-Laaben (oder auf die Duldung dieser Zufahrt) angewiesen; dies geht auch aus dem in der mündlichen Verhandlung vorgelegten und mit den Parteien des Verfahrens erörterten Bescheid der Gemeinde Hainfeld vom 05.03.99 hervor, mit welchem dem antragstellenden Verein auf den in seinem Eigentum stehenden, aber bereits im Gemeindegebiet von Hainfeld gelegenen Grundstücken die Errichtung einer Schutzhütte (anstelle des vorhandenen Unterstandes für Waldarbeit und für die Bewirtung von Wanderern) bewilligt wurde und in dem festgehalten wurde, daß privatrechtliche Vereinbarungen zum Zwecke der Zufahrt abzuschließen sein würden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bodenreform, Güter- und Seilwege, Straßenverwaltung, Gemeindestraße, Widmung, VfGH / Individualantrag, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:V19.1999Dokumentnummer
JFR_09999373_99V00019_01