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L3 FinanzrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens infolge Gegenstandslosigkeit des Antragsauf Aufhebung einer KurzparkzonenabgabenV nach Tod derAntragstellerinRechtssatz
Die angefochtene Verordnung kann im Hinblick auf die behauptete Gesetz- bzw. Verfassungswidrigkeit nur Personen unmittelbar in ihren Rechten verletzen, die ein mehrspuriges Fahrzeug zu lenken in der Lage sind. Daher kann die verstorbene Antragstellerin zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr in (allenfalls) rechtlich geschützten Interessen aktuell beeinträchtigt sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Straßenpolizei, Kurzparkzone, Abgaben, VfGH / Gegenstandslosigkeit,VfGH / Individualantrag, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:V68.1999Zuletzt aktualisiert am
25.02.2013