RS Vfgh 2000/6/27 V68/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2000
beobachten
merken

Index

L3 Finanzrecht
L3706 Kurzparkzonenabgabe, Parkabgabe

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Gegenstandslosigkeit
B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag Prozeßfähigkeit
KurzparkzonenabgabenV Schwechat
Nö KurzparkzonenabgabeG §3
VfGG §19 Abs3 Z3

Leitsatz

Einstellung des Verfahrens infolge Gegenstandslosigkeit des Antragsauf Aufhebung einer KurzparkzonenabgabenV nach Tod derAntragstellerin

Rechtssatz

Die angefochtene Verordnung kann im Hinblick auf die behauptete Gesetz- bzw. Verfassungswidrigkeit nur Personen unmittelbar in ihren Rechten verletzen, die ein mehrspuriges Fahrzeug zu lenken in der Lage sind. Daher kann die verstorbene Antragstellerin zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr in (allenfalls) rechtlich geschützten Interessen aktuell beeinträchtigt sein.

Entscheidungstexte

  • V 68/99
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.06.2000 V 68/99

Schlagworte

Straßenpolizei, Kurzparkzone, Abgaben, VfGH / Gegenstandslosigkeit,VfGH / Individualantrag, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:V68.1999

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2013
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten