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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Ruden mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der antragstellenden NachbarnRechtssatz
Selbst wenn die angefochtene Verordnung in die Rechtssphäre der Antragsteller als Nachbarn eingreift, da nunmehr ein Schotterabbau auf den benachbarten Grundstücken möglich ist, kommt es zu einem unmittelbaren Eingriff in ihre Rechtssphäre allenfalls aber erst durch die Erteilung einer Genehmigung nach dem Mineralrohstoffgesetz, nicht jedoch bereits durch die hier angefochtene Verordnung (vgl. VfSlg. 11.685/1988 mwN, 14.838/1997). Soweit die Antragsteller Auswirkungen des Flächenwidmungsplanes auf den Verkehrswert ihres Wohnhauses behaupten, so stellen sich diese lediglich als bloße Reflexwirkungen der Raumordnungspläne dar (vgl. VfSlg. 10.346/1985).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:V45.2000Dokumentnummer
JFR_09999372_00V00045_01