RS UVS Niederösterreich 1992/08/20 Senat-KO-92-032

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Veröffentlicht am 20.08.1992
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Rechtssatz

Erstreckt sich die rechtswidrige Beschäftigung eines Ausländers über mehr als 1 Monat, dann sind die Folgen der Übertretung nicht unbedeutend, daher keine außerordentliche Milderung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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