RS UVS Vorarlberg 1992/10/21 1-93/91

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Veröffentlicht am 21.10.1992
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Rechtssatz

Der Spruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses war dahingehend zu ändern, daß durch die rechtswidrige Beschäftigung der vier näher angeführten ausländischen Staatsangehörigen nicht eine Übertretung, sondern vier Verwaltungsübertretungen begangen wurden.

Schlagworte
unzulässige Beschäftigung mehrerer Ausländer, mehrere Übertretungen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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