Rechtssatz: Hat der Eigentümer einer Landwirtschaft diese zur Gänze verpachtet, kann nur der Pächter in die verwaltungsstrafrechtliche Haftung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gezogen werden. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 30.9.1991, Zl 3- , wurde über Herrn F S wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von zweimal S 5.000,--, insgesamt S 10.000,--, verhängt. Dabei wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 16. März 1991 von 11,30 bis 14,20 Uhr in xx Nr die CSFR-Staatsbürger A S und N S entgegen den Bestimmungen des §3 Abs1 Ausländerbeschäftigungsgesetz beschäft... mehr lesen...
Rechtssatz: Versucht ein Dienstgeber nach mehrmaligem Vorstelligwerden über ein Jahr über das Arbeitsamt einen Kunstschmiedehelfer erfolglos zu finden und meldet sich ein solcher gesuchter Arbeiter beim Dienstgeber und wird er umgehend bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und wird auch eine Beschäftigungsbewilligung beantragt, verbunden mit der begründeten Erwartung eine solche auch zu bekommen, so ist subjektiv das Verschulden der Beschuldigten so gering, daß mit einer Ermahnung das Aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Die freiwillige Hilfeleistung bei der Abmontage eines Traktorreifens ist keine Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx, Zl 3- , mündlich verkündet am 24.3.1992, wurde über Herrn F S wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG eine Geldstrafe in Höhe von S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) verhängt. Im Schuldspruch wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 27. Februar 1992 4 Ausländer, nämlich S M , H D , G M und H M beschäftigt hat, obwohl für diese weder eine Beschäftigung... mehr lesen...
Beachte vgl. VwGH Erk. vom 26.9.1991, Zl 91/09/0068 Rechtssatz: Nach Auffassung des Verwaltungssenates kann in der vorliegenden Rechtssache dem Berufungswerber insbesondere auch nicht die Bestimmung des § 20 VStG über die außerordentliche Milderung der Strafe zugutekommen. Zwar ist der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit gegeben, jedoch ist nach Auffassung des Verwaltungssenates dieser Milderungsgrund nicht so schwerwiegend, daß er die außerordentliche Mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen (vgl. die Wiedergabe der Judikatur zu § 6 VStG in Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 4. Auflage, 1990), ausgesprochen hat, kann unter Notstand im Sinne des § 6 VStG nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlun... mehr lesen...
Rechtssatz: Der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses war dahingehend zu ändern, daß durch die rechtswidrige Beschäftigung der vier näher angeführten ausländischen Staatsangehörigen nicht eine Übertretung, sondern vier Verwaltungsübertretungen begangen wurden. Schlagworte unzulässige Beschäftigung mehrerer Ausländer, mehrere Übertretungen mehr lesen...
Rechtssatz: Wird einem in Not befindlichen jugoslawischen Staatsbürger von der Mutter des Beschuldigten Unterkunft gewährt, hilft dieser Ausländer der Mutter des Beschuldigten aus Dankbarkeit zeitweise bei Gartenarbeiten, Straßen kehren, im Haushalt sowie bei Holzarbeiten, wobei er jedoch die meiste Zeit des Tages in seinem Zimmer verbringt, der Bruder des Ausländers sich um eine Beschäftigungsbewilligung bemühte und der Ausländer beim Beschuldigten zwar als Gast untergebracht aber keinen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis umfaßt das auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhende Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber sowie die Einordnung in den Betrieb. Dies liegt dann nicht vor, wenn lediglich Gelegenheitsarbeiten (hier Holzschichten) verrichtet werden und kein Lohn gezahlt wird. Ein arbeitnehmerähnl... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn zwei Personen an unterschiedlichen Arbeitstagen einen Ausländer bei der Durchführung von Arbeiten - hier Reinigung von Zapfsäulen und Windschutzscheiben - antreffen so ist dies ein Indiz dafür, daß der betreffende Ausländer eine Verpflichtung zur Durchführung von Arbeiten übernommen hat und deshalb ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vorliegt. Regelmäßige Arbeitsleistungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit Arbeitsmitteln des Arbeitgebers und die Einschränkung der Ent... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung des qualifizierten Strafsatzes nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG (S 10.000,-- bis S 120.000,--) hat nicht die gleichzeitige Beschäftigung von drei Ausländern zur Voraussetzung, sondern es genügt, wenn innerhalb einer Zeitspanne "mehr als drei Ausländer" - wenn auch nicht gleichzeitig - unerlaubt beschäftigt waren. mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbar ist gem §28 Abs1 Z1 litb Ausländerbeschäftigungsgesetz derjenige, der die Arbeitsbestätigungen eines Ausländers, der von einem ausländischen Arbeitgeber ohne einem im Bundesgebiet vorhandenen Betriebssitz im Inland beschäftigt sind, in Anspruch nimmt, ohne daß eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Als Täter kommt daher der Arbeitgeber des Ausländers nicht in Betracht, sonder nur derjenige der die Arbeitsleistungen in Anspruch nimmt. Schlagworte Betriebsent... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei sich überschneidenden Tatzeiten hat der
Spruch: die Dauer der Beschäftigung mehrerer Ausländer konkret auszuweisen, zumal die gleichzeitige Beschäftigung von mehr als drei Ausländern einen eigenen Deliktstypus (mit gesondertem Strafrahmen) darstellt. Infolge offener Verfolgungsverjährung bloße Behebung des Straferkenntnisses ohne mündliche Verhandlung. mehr lesen...
Rechtssatz: Läßt eine Gesetzesbestimmung, die als Grundlage bzw. Anknüpfungspunkt für eine Strafnorm dient, nach der Verkehrsauffassung auch eine nicht pönalisierte Betrachtungsweise zu, dann kann auf Grund des im Strafrecht herrschenden besonderen Vertrauensschutzes der vom Beschuldigten glaubhaft dargetane Rechtsirrtum einen Schuldausschließungsgrund bilden. Verfassungs-(Art.6 Abs.2 EMRK-)konforme Interpretation des nicht unter dem Vorbehalt der Republik Österreich stehenden AuslBG verbi... mehr lesen...
Rechtssatz: Da das Ausländerbeschäftigungsgesetz keinen Spielraum hinsichtlich der Dauer der Beschäftigung zuläßt, ist auch eine kurzfristige Beschäftigung - vorliegend fünf Tage - ohne das Vorliegen entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen nicht zulässig. mehr lesen...
Rechtssatz: Die im Fall der erstmaligen Wiederholung verhängte Mindeststrafe ist, falls der Wiederholungstatbestand zu Unrecht angelastet wurde, auf die für die erstmalige Begehung vorgesehene Mindeststrafe herabzusetzen. Eine nähere Überprüfung des Strafausmaßes in bezug auf die Bestimmungen des § 19 VStG ist bei der Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe entbehrlich. § 28 Abs.1 leg.cit. sieht für die erstmalige Übertretung der vorangeführten Verwaltungsvorschrift (§ 3 Abs.1 AuslBG... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn ein Dienstgeber einen Teil eines anderen Betriebes samt zugehöriger Belegschaft übernimmt, tritt der Übernehmer in das Beschäftigungsverhältnis der im übernommenen Betrieb beschäftigten Ausländer ein, ist somit deren neuer Arbeitgeber. Zeigt der Dienstgeber diesen Sachverhalt auch noch innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen dem zuständigen Arbeitsamt an, wird das Tatbild des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG nicht verwirklicht. mehr lesen...
Am 20. November 1991 wurde sowohl Herrn H L als auch dem Landesarbeitsamt Niederösterreich der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 5. November 1991, Zl xx, zugestellt, welcher folgenden Wortlaut hat: "BESCHEID" Von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wird gemäß §45 Abs1 lita VStG abgesehen, da Sie diese Übertretung nicht begangen haben. Begründung: Das Arbeitsamt xx hat am 19. Juli 1991 unter der AZ xx a... mehr lesen...
Rechtssatz: Arbeitgeber, die einen Ausländer beschäftigen, für den lediglich eine auf einen anderen Arbeitgeber ausgestellte Beschäftigungsbewilligung vorliegt, unterliegen der Strafdrohung des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG iVm §3 AuslBG. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH-Erk. vom 30.8.1991, Zl.91/09/0022. Rechtssatz: Die unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers in einem den 7.1. bis 31.1.1991 umfassenden Zeitraum kann nicht als von so kurzfristiger Dauer gewertet werden, um für sich allein einen schwerwiegenden Milderungsgrund i.S. des § 20 VStG darzustellen. Ebenso schließt diese Dauer des Tatzeitraumes es aus, das Tatbestandsmerkmal der unbedeutenden Übertretungsfolgen i.S. des § 21 VStG als verwirklicht anzusehen. (Der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich, kann eine Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden. Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 VStG liegen vor, daher Abweisung der Berufung des LAA. Gemäß § 20 VStG kann eine Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen. Bei unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Ausländern beträgt gemäß § 28 Abs.1 Z.1 AuslBG die ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 21 VStG müssen u.a. die Folgen der Tat unbedeutend sein; die Tatsache, daß die inkriminierte Beschäftigung mehrere Tage dauert, schließt es aus, dieses Tatbestandsmerkmal als verwirklicht anzusehen; Abweisung der Berufung des Beschuldigten, mit der die "Anwendung des § 21 VStG" beantragt wurde. Im Sinne des Berufungsantrages war zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermahnung im Sinne des § 21 VStG vorliegen. Gemäß dieser Bestimmun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte unbescholten, legt er ein qualifiziertes und reumütiges Geständnis ab, stellt er den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung vor Arbeitsantritt des Ausländers, meldete er ihn mit gleichem Datum - 21.2.1991 - bei der Gebietskrankenkasse an, dauerte die nicht dem Gesetz entsprechende Beschäftigung nicht einmal einen Tag, weil wegen eines Arbeitsunfalles der Ausländer monatelang im Krankenstand war und in der Folge eine Arbeitsbewilligung für die Zeit vom 1.3.199... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16. April 1991, Zl xx wurde Frau xx gemäß §28 Abs1 lita des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) bestraft. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß die Beschuldigte als verantwortlicher Arbeitgeber der Firma xx die Bestimmungen des §3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dadurch übertreten hat, daß Sie in der Zeit vom 1. Jänner 1991 bis 17. Februar 1... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Herabsetzung der Geldstrafe von 5.000,-- S auf 3.000,-- S als außerordentliche Milderung ist angemessen, da der Beschuldigten lediglich insoweit fahrlässiges Verhalten anzulasten ist, als sie es verabsäumt hat, rechtzeitig eine Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung für den beschäftigten Ausländer beim Arbeitsamt zu beantragen. Außerdem zu berücksichtigen waren neben dem Verschulden der Beschuldigten das vorliegende Geständnis sowie die Schuldeinsicht als Milderungsgrün... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 11. Juni 1991, Zl xx wurde Herr xx gem §28 Abs1 Z1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) bestraft. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte die §§3 Abs1 und 28 Abs1 Z1 lita des Ausländerbeschäftigungsgesetzes übertreten hat, indem er in seinem Filmcafe in xx, xx, in der Zeit vom 10. Jänner 1991 bis 7. Februar 1991 die drei Auslä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine Ausländerin bei der Sozialversicherung angemeldet worden, erfolgte keine Richtigstellung bzw Abmeldung durch den Beschuldigten und sind die Sozialversicherungsbeiträge letztlich vom Beschuldigten entrichtet worden, so ist nicht anzunehmen, daß diese Ausländerin vom Beschuldigten nicht beschäftigt wurde. Dies widerspräche jeglicher Lebenserfahrung und kaufmännischer Vorgangsweise. mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beschuldigten mußte es aufgrund der im Antragsformular für Beschäftigungsbewilligungen enthaltenen Informationen zweifelsfrei erkennbar gewesen sein, daß eine Aufnahme der Beschäftigung der drei Ausländerinnen erst mit der Zustellung einer schriftlichen Beschäftigungsbewilligung zulässig ist. Dem Berufungswerber wäre aber auch dann ein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er von den ihm gebotenen Informationen auf der Rückseite des Antragformulares keinen Gebraucht gema... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien vom 12.12.1990 gegen Herrn V, Hausverwalter, 1969 geboren, wohnhaft in Wien 10, laut Meldeauskunft dort aufrecht gemeldet wurde Herr V, wohnhaft in Wien 10, zur Rechtfertigung durch das Magistratische Bezirksamt für den 17. Bezirk aufgefordert. Zur Vernehmung am 22.1.1991 erschien Herr V, Vorstandsvorsitzender einer AG, geboren 1949, wohnhaft in Wien 10, und wurde nach Vorhalt der oben angeführen Anzeige als Beschuldigter ... mehr lesen...