Rechtssatz: Persönliche bzw wirtschaftliche Abhängigkeit ist bei Aufnahme eines Ausländers während seines Urlaubes gegen Kost und Logis aus Gefälligkeit und von ihm gefälligkeitshalber (einmalig) verrichteter Hilfstätigkeit ohne persönliche Arbeitspflicht und zeitlichem Verpflichtungsverhältnis, wobei dem "Arbeitgeber" auch der wirtschaftliche Erfolg nicht zugute kommt, nicht gegeben. Schlagworte Ausländerbeschäftigung, Arbeitserlaubnis, Nachbarschaftshilfe, Befreiungsschein mehr lesen...
Rechtssatz: Die Grundsätze der Strafbemessung nach den §§ 19 und 20 VStG gelten auch im Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Wenn kein Erschwerungsgrund vorliegt, jedoch der Beschuldigte keine verwaltungsstrafrechtliche Vormerkung hat und daher als unbescholten zu gelten hat, die Beschäftigungsbewilligung nach zehnjähriger, ordnungsgemäßer Beschäftigung der Ausländerin einmal aus Versehen nicht verlängert wurde, der Beschuldigte gegenüber rechtlich geschützten ... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 9. Juli 1991, Zl xx, wurde Herr xx gemäß §28 Abs1 lita des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von 5.000,-- S (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) bestraft. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte den §3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes übertreten hat, indem er in seiner Firma in xx, xx den rumänischen Staatsbürger xx in der Zeit vom 26. November 1990 bis 1. Februar 1991 ohn... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte eine falsche Information durch den ohne Befreiungsschein, Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis beschäftigten Ausländer bzw Verständigungsschwierigkeiten mit dem Flüchtlingsbetreuter zu seiner Rechtfertigung anführt und meint, daß dies geeignet sei, ein mangelndes Verschulden seinerseits darzutun, so unterliegt er einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung. Es ist die Pflicht jedes Firmeninhabers und Arbeitgebers, sich über die für seinen Betrie... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat - ohne daß es zu einer entsprechenden Belehrung oder Aufforderung durch das zuständige Arbeitsamt bedarf - sich vor Aufnahme der Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers und Anmeldung desselben bei der Sozialversicherung darüber Gewißheit zu verschaffen, ob die Voraussetzungen nach §3 Abs1 AuslBG vorliegen und erforderlichenfalls rechtzeitig eine Beschäftigungsbewilligung für den Ausländer beim zuständigen Arbeitsamt zu erwirken. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsträger ist nicht gesetzlich verpflichtet, den Arbeitgeber anläßlich der Anmeldung eines Ausländers auf die Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsgesetzes hinzuweisen. Die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung hat keine Auswirkungen auf die Strafbarkeit nach dem AuslBG. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Wiederholungstat i.S.d. § 28 Abs.1 Z.1 lit.a AuslBG vorliegt, ist keine solche der Strafbemessung, sondern ein Problem der Tatbestandsmäßigkeit. Volle Berufung selbst dann, wenn in dieser nur eine Herabsetzung der Strafhöhe beantragt wird, sich aber aus dem Gesamtvorbringen ergibt, daß diese auch gegen die Strafbarkeit als solche gerichtet ist. Verbot der "reformatio in peius". Daß im vorliegenden Fall (nur) eine Ausländerin widerrechtlich vom Beschwerdefü... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin begründete ihre unrichtigerweise als "Einspruch" bezeichnete, fristgerecht eingebrachte Berufung damit, daß der polnische Staatsbürger W unter dem Vorwand einer Hilfeleistung ohne Entgeld und später unter Drohung und Erpressung Geld zu fordern in Österreich seine Opfer gesucht hätte. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat erwogen: Gemäß § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz BGBl Nr 218/1975 idF BGBl Nr 231/1988 darf ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundes... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Ausländer ist anzunehmen wenn sich dieser zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet hat. Schlagworte Beschäftigungsbewilligung, Ausländer, Schwarzarbeit mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn zu Lasten des Berufungswerbers keine Berufung erhoben wurde, ist der Grundsatz des Verbotes der reformatio in peius zu beachten. mehr lesen...
Rechtssatz: Verfolgungshandlungen innerhalb der Verfolgungsverjährungszeit lediglich in Richtigung § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht aber auch in Richtung der Möglichkeit, daß der Ausländer allenfalls im Besitze eines Befreiungsscheines (§ 15 leg cit) war, bewirken keine Unterbrechung dieser Verjährungszeit, weil letzteres nur dann der Fall ist, wenn sich die Verfolgungshandlungen auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhalte bzw Tatbestandselemente bezogen haben. Die... mehr lesen...
Begründung: Ohne auf die Berufungsausführungen einzugehen, war das angefochtene Straferkenntnis aus folgenden Gründen zu beheben: § 28 Abs 1 Z 1 lit a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in der Fassung des BGBl Nr 450/1990 lautet: Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen, wer entgegen dem § 3 einen Ausländer beschäftigt, für den ... mehr lesen...
Rechtssatz: Da das Ausländerbeschäftigungsgesetz für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafandrohung aufstellt sind bei vier Ausländern vier Verwaltungsübertretungen zur Last zu legen. Schlagworte Ausländer, Ausländerbeschäftigung, Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein, Beschäftigungsbewilligung mehr lesen...
Rechtssatz: Es kommt bei der Verwaltungsübertretung gemäß §28 Abs1 Z1 lita iVm §3 Abs1 Ausländerbeschäftigungsgesetz ausschließlich auf die Tatsache der Beschäftigung des Ausländers und nicht auf die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse an. Schlagworte Beschäftigung mehr lesen...