Bei sich überschneidenden Tatzeiten hat der Spruch
die Dauer der Beschäftigung mehrerer Ausländer konkret auszuweisen, zumal die gleichzeitige Beschäftigung von mehr als drei Ausländern einen eigenen Deliktstypus (mit gesondertem Strafrahmen) darstellt. Infolge offener Verfolgungsverjährung bloße Behebung des Straferkenntnisses ohne mündliche Verhandlung.