Norm: ABGB §144ABGB §177ABGB §178aAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Zuerkennung der aus den familienrechtlichen Beziehungen erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten für Kinder, die nicht der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehören, an einen Elternteil, der die Kinder im Sinne dieser Religionsgemeinschaft erziehen will und sich weigern würde, selbst einer notwendigen Bluttransfusion zuzustimmen, verletzt bei Eignung des an... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eAußStrG §106 Abs2
Rechtssatz: § 106 Abs 2 AußStrG besagt nichts über die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wurde. Die Auffassung, daß § 106 Abs 2 AußStrG auch auf Geschäftsanteile an einer Gesellschaft anzuwenden ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 7 Ob 625/86 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 7 Ob 625/86 Veröff: NZ 1987... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bABGB §179aABGB §180a
Rechtssatz: Bei Bestehen einer dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechenden innigen Beziehung ist die Herstellung gesetzlicher familienrechtlicher Bande durch Adoption ein gerechtfertigtes Anliegen der Vertragschließenden, das auch durch den Tod des Annehmenden nicht beseitigt wird. Die gegenteilige Auffassung ist offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIIIeGmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob ohne Änderung des Gesellschaftsvertrages die Vertretung einer Gesellschaft mbH anders geregelt werden kann, als dies der Gesellschaftsvertrag vorsieht, ist im Gesetz nicht geregelt. Entscheidungstexte 6 Ob 6/86 Entscheidungstext OGH 03.07.1986 6 Ob 6/86 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, welche Vermögensangelegenheiten zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, ist im § 154 Abs 3 ABGB nicht so klar und eindeutig geregelt, daß an der Absicht des Gesetzgebers nicht gezweifelt werden könnte. Entscheidungstexte 6 Ob 607/86 Entscheidungstext OGH 26.06.1986 6 Ob 607/86 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §16 BII2b1
Rechtssatz: Bei Fehlen jeglichen Anhaltspunktes dafür, daß die Absicht des Erblassers auch auf Grund anderer Kriterien, die mit den Mitteln des Außerstreitverfahrens nicht bzw nicht ebenso berücksichtigt werden konnten, erforscht werden sollte, bildet es keinen Nichtigkeitsgrund, wenn die Vorinstanzen keinen Anlaß fanden, "das Problem der Auslegung des erblasserischen Testamentes" auf den Rechtsweg ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §16 AAußStrG §16 BII3aZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Waren die Vorinstanzen der Ansicht, daß zur Klärung der Frage, ob eine Maßnahme das Kindeswohl gefährdet, die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Psychiatrie nach entsprechender Befundaufnahme erforderlich sei, so liegt im Hinblick auf die Vorschrift des § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG insoweit ein im § 16 Abs 1 AußStrG normierter... mehr lesen...
Norm: ABGB §273AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die Frage, in welchem Umfang dem Betroffenen Beträge aus seinem Vermögen laufend zur Verfügung zu stellen sind, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, sodass diesbezüglich die Annahme einer offenbaren Gesetzwidrigkeit nicht in Betracht kommt. Entscheidungstexte 8 Ob 530/86 Entscheidungstext OGH 19.03.1986 8 Ob 530/86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1177ABGB §1233AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 A2AußStrG §104
Rechtssatz: Die Frage, ob Liegenschaften, welche nach Abschluß einer allgemeinen, das gegenwärtige und zukünftige Vermögen umfassenden Gütergemeinschaft von einem Ehegatten dem anderen geschenkt wurden, aus dieser Gütergemeinschaft auch ohne besonderen Hinweis im Schenkungsvertrag ausscheiden und ob sie in das Inventar aufzunehmen sind, ist im Gesetz nicht geregelt (keine of... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 Abs2AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Die nach dem § 177 Abs 2 und dem § 180 a ABGB zu treffende Entscheidung über die Zuteilung der elterlichen Rechte und Pflichten kann als Lösung einer Ermessensfrage dann nicht offenbar gesetzwidrig sein, wenn in die Erwägungen alle nach dem Gesetz zu berücksichtigenden Kriterien einbezogen wurden und das Wohl des Kindes dabei nicht übergangen wurde (EFSlg 44656, 44657, 42339, 42340 ua). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1ABGB §177 Abs2
Rechtssatz: Eine Ermessungsentscheidung kann, wenn die Erwägungen alle nach dem Gesetz zu berücksichtigenden Kriterien einbezogen wurden das Wohl des Kindes dabei nicht übergangen wurde, nicht offenbar gesetzwidrig sein, wenn es nur darum geht, durch eine vorläufige Maßnahme, die im Interesse des Wohls der Kinder aus den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles heraus geboten ist, sicherzustellen, daß bis ... mehr lesen...
Norm: ABGB §279ABGB §280ABGB §281AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Beim Kreis jener Personen, welche zum Sachwalter bestellt werden können, ist dem Gericht ein auf das Wohl der behinderten Person zugeschnittener Ermessensspielraum eingeräumt. Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Vorinstanzen übereinstimmend der Ansicht waren, dass wegen notwendiger Rechtskenntnisse ein Rechtsanwalt als Sachwalter zu bestellen sei. Entsche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k2AußStrG §18 A
Rechtssatz: In der Annahme einer mit einer früheren Parteienerklärung im inhaltlichen Widerspruch stehenden Erklärung ( im Fall der Unabänderlichkeit der einmal abgegebenen Erklärung) liegt mangels spezieller, die Rechtsfolge androhender Verfahrensvorschrift und mangels Identität des Entscheidungsgegenstandes zwischen der Annahme der ersten und der Annahme der zweiten Parteienerklärung, kein Verfahrensfehle... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §17HGB §15
Rechtssatz: Im Gesetz ist weder die Frage ausdrücklich geklärt, ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein Amt niederlegen kann, noch ob er in einem solchen Fall legitimiert ist, seine Löschung im Handelsregister zu beantragen. Die Ansicht, dieser Geschäftsführer sei zu einer solchen Antragstellung nicht berechtigt, kann daher nicht offenbar gesetzwidrig sein. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2g
Rechtssatz: Die Auffassung, daß im außerstreitigen Verfahren gefällte Entscheidungen einer Wiederaufnahme im technischen Sinne entzogen seien, kann aber mangels positiv-rechtlicher Anordnungen über dieses Verfahrensinstitut im Verfahren außer Streitsachen keinesfalls offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 6 Ob 32/85 Entscheidungstext OGH 17.10.1985... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §16 BIII2gGKG §1 Abs1 Z1NO §1 Abs2
Rechtssatz: Ist auch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der Frage, ob ein vom Gericht mit der Durchführung einer Verlassenschaftsabhandlung beauftragter Notar auch bei Errichtung eines Kaufvertrages im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung als Gerichtskommissär tätig wird, nicht vorhanden, spricht doch der Wortlaut des § 1 Abs 1 NO und des § 1 Abs 1 Z 1 GKoärG dafür, daß der ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Vertritt das Rekursgericht eine Rechtsansicht, die jener des OGH in früheren Entscheidungen entspricht, von der der OGH aber in der Folge ausdrücklich abgegangen ist, kann dies zwar (einfache) unrichtige rechtliche Beurteilung, nicht aber offenbare Gesetzwidrigkeit begründen, wenn dem Gesetz zu dieser ausdrückliche und klare Lösung nicht entnommen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eHGB §25
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei der Wertung einer Bezeichnung eines Unternehmens als bloße Geschäftsbezeichnung und nicht als Firma. Entscheidungstexte 6 Ob 23/85 Entscheidungstext OGH 07.08.1985 6 Ob 23/85 Veröff: NZ 1986,112 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, ob dem Vater in Anwesenheit des Richters ein "vertrauliches Gespräch" mit dem Minderjährigen zu bewilligen ist, ist im Gesetz nicht geregelt, weshalb die Ansicht des Rekursgerichtes, nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens könne eine Schädigung des Kindes durch ein solches Gespräch nicht ausgeschlossen werden, nicht offenbar gesetzwidrig sein kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §648AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Ob im Einzelfall auf Grund der Erforschung der Absicht des Erblassers anzunehmen ist, daß dieser zwei von mehreren als Miterben in Betracht kommenden Personen begünstigen wollte und ob daraus das Vorliegen eines Vorausvermächtnisses abzuleiten ist, ist eine reine Auslegungsfrage. Entscheidungstexte 8 Ob 546/85 Entscheidungstext OGH 11.07.... mehr lesen...
Norm: ABGB §435AußStrG §16 BIII2dEO §333
Rechtssatz: Die Frage, ob im Falle einer Verwertung nach § 333 EO der betreibende Gläubiger auch berechtigt ist, anstelle des Verpflichteten in Ansehung des im Miteigentum des Verpflichteten und eines Dritten stehenden Superädifikates die Benützungsregelung zu begehren, wird im Gesetz nicht eindeutig beantwortet. Entscheidungstexte 5 Ob 548/85 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gHGB §25
Rechtssatz: Die durch Auslegung gewonnene Auffassung, die Eintragung eines Haftungsausschlusses oder eine Haftungsbeschränkung gemäß § 25 Abs 2 HGB in das Handelsregister sei nicht möglich, wenn ein Handelsgeschäft der Verpächterin im Handelsregister nicht eingetragen sei und die Eintragung der Haftungsbeschränkung nicht bei dieser Firma, sondern bei der Firma der Pächterin vorgenommen werden solle, ist nicht off... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aBGB §1936
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß die JRSO (Jüdische Rückerstattungsnachfolgeorganisation) bei Fehlen anderer Erben das Staatserbrecht ausschließt, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 7 Ob 549/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 7 Ob 549/85 Veröff: ZfRV 1985,131 (Hoyer) European Ca... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Die Auffassung, die Bindung eines kollektivvertretungsberechtigten Geschäftsführers an einen selbständig vertretungsberechtigten Geschäftsführer sei sinnwidrig und eine solche Vertretungsregelung könne daher nicht eingetragen werden, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 5/85 Entscheidungstext OGH 11.04.1985 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 Abs3AußStrG §16 BIII2cJWG §17 Abs4
Rechtssatz: Eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, daß das Vormundschaftsgericht die zum besonderen Sachwalter nach § 198 Abs 3 ABGB bestellte Bezirksverwaltungsbehörde bloß deshalb zu entheben hätte, weil das minderjährige uneheliche Kind (und dessen Mutter) den gewöhnlichen Aufenthalt im Sprengel einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde genommen hat (haben), gibt es nicht. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §16 BIII2cAußStrG §19GKG §3 Abs2
Rechtssatz: Ob bei Säumigkeit des Erben im Zusammenhang mit der schriftlichen Abhandlungspflege gemäß § 19 Abs 1 AußStrG ein Zwangsmittel angewendet wird oder ein Saumsalkurator bestellt wird oder ob gemäß § 3 Abs 2 GKoärG die entsprechenden Amtshandlungen dem Notar als Gerichtskommissär übertragen werden (Standpunkt der Vorinstanzen), ist in das Ermessen des Verlassenschaftsgeric... mehr lesen...
Norm: ABGB §170AußStrG §16
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen eine einmal erfolgte Übertragung des Rechtes auf Pflege und Erziehung des unehelichen Kindes an den Vater, abgeändert und die darin gelegene Entziehung oder Einschränkung der Rechte der unehelichen Mutter wieder aufgehoben werden soll. Wenn daher das Rekursgericht diese Frage unter dem Gesichtspunkt gelöst hat, ob der We... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §26
Rechtssatz: Handelt es sich bei den gelegentlichen Züchtigungen durch die Mutter nicht um härtere Bestrafungen, können diese Vorwürfe allein einen Mißbrauch der Erziehungsgewalt nicht begründen. Würde eine derart einschneidende Maßnahme wie die langfristige Unterbringung der Minderjährigen auf einem Pflegeplatz allein darauf gestützt, hätte das Gericht damit das ihm eingeräumte pflichtgemäße Ermessen überschritte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Wenn der Ausschluß des AnerbenG durch den Erblasser nicht expressis verbis angeordnet wurde, sondern sich durch Auslegung anderer Anordnungen in der letztwilligen Verfügung ergeben soll, kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit vorliegen. Entscheidungstexte 6 Ob 15/84 Entscheidungstext OGH 29.11.1984 6 Ob 15/84 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §149AußStrG §162
Rechtssatz: Wie das Abhandlungsgericht der
Norm: des § 149 Abs 2 AußStrG entspricht, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. In der Weigerung, hier dem Gerichtskommissär eine bestimmte Weisung zu erteilen, kann daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegen. Entscheidungstexte 3 Ob 558/84 Entscheidungstext OGH 07.11.1984 3 Ob 558/84... mehr lesen...