Norm: AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Weist das Rekursgericht den Unterhaltsherabsetzungsantrag des Rekurswerbers wegen rechtskräftig entschiedener Sache zurück und kann dem Erstgericht keinesfalls ein derartiger Entscheidungswille und ein bloßes Vergreifen in der Formulierung seines Spruches unterstellt werden, so bedeutet die Abweichung vom erstinstanzlichen
Spruch: (Zurückweisung an Stelle einer Abweisung des Unterhaltsherabsetzungsantrages) keine... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs4 A2fAußStrG §9 Abs4 A3AußStrG §16 BII2o
Rechtssatz: Wurde gegen einen erstgerichtlichen Beschluß zunächst nur Vorstellung erhoben, worauf der Erstrichter den Vorstellungswerber gem § 9 Abs 3 AußStrG auf seine frühere Verfügung verwies, hat dieser daraufhin Rekurs erhoben, dem unzweifelhaft zu entnehmen ist, daß der Rekurswerber nicht nur eine Aufhebung des Beschlusses, mit dem der Vorstellung nicht Folge gegeben wurde, bean... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 AAußStrG §16AußStrG §92
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn die Untergerichte die Geschäftsanteile und Firmenanteile des Erblassers als Gesamtsache beurteilen und § 92 Abs 2 Z 3 AußStrG ausdehnend auslegen, daß eine Inventarisierung einer fideikommissarischen Substitution bei einem Legat dann vorzunehmen sei, wenn das Legat eine Gesamtsache zum Gegenstand habe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §194AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: In der Beurteilung, ob eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll (§ 180a Abs 1 Satz 1 ABGB) und ein gerechtfertigtes Anliegen des Annehmenden oder des Wahlkindes vorliegen (§ 180a Abs 1 Satz 3 ABGB) kann wegen des hier gegebenen Ermessensspielraums keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Welche Unterschreitung des genannten Zeitraumes als noch geringfügig im Sinne des § 181 Abs 2 ABGB angesehen werden kann, wird im Gesetz nicht ausgedrückt, sodaß es nicht offenbar gesetzwidrig sein kann, wenn die Untergerichte eine Unterschreitung um etwa vier Monate noch als geringfügig werteten. Entscheidungstexte 3 Ob 556/83 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §180 Abs2 Satz2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ob der im § 180 Abs 2 zweiter Satz ABGB genannte Altersunterschied von sechzehn Jahren eine absolute Grenze darstellt oder ob auch hier, wie bei der Altersgrenze des § 180 Abs 2 erster Satz ABGB eine geringfügige Unterschreitung dieses Zeitraumes unbeachtlich ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind bereits eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechend... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2aAußStrG §16 BIII2bJN idF ZPNov 1983 §110 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung der Frage, ob gemäß § 110 Abs 2 nF JN von der Einleitung oder Fortsetzung eines inländischen Verfahrens abgesehen wird oder nicht, wird vom Ermessen des inländischen Gerichtes abhängig gemacht, das sich nur am Wohle des Kindes, nämlich der ausreichenden Wahrung seiner Interessen durch die Behörden des ausländischen Staates zu orientieren hat. Haben... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgAußStrG §16 BII2o
Rechtssatz: Ein Verfahrensverstoß vom Gewicht einer Nullität liegt vor, wenn bei Bestehen eines Unterhaltsvergleiches, der auf den Regelbedarf Bezug nahm, das Rekursgericht sich darüber hinwegsetzte, daß zum Abgehen vom Vergleich nichts vorgebracht, ein Beweisverfahren darüber nicht durchgeführt und Feststellungen daher nicht getroffen waren, sondern auf Grund bloß unsubstantiierter, auf den Vergleich gar nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §16 BII3cAußStrG §16 BIII2aAußStrG §92 Abs1AußStrG §120
Rechtssatz: Es fehlt eine positive gesetzliche Anordnung darüber, bis zu welchem Zeitpunkt ein Verlangen auf Errichtung eines Inventars gestellt sein muß. Die Beendigung der Abhandlung unter Übergehung eines erst im Rekurs gegen die vom Abhandlungsgericht erlassene Einantwortungsurkunde und den gleichzeitig erlassenen sogenannten Mantelbeschluß gestellten Antrages au... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AhAußStrG §16 BII2K1AußStrG §18 AEO §10a AZPO §411 Aa
Rechtssatz: Wurde ein Antrag des unterhaltspflichtigen Vaters, seine in einem Bruchteil seiner Bezüge festgelegten Unterhaltsverpflichtung in einen Titel mit einem fixen Betrag umzuwandeln, rechtskräftig abgewiesen, verstößt eine spätere, auf einen neuen, keine wesentliche nachträgliche Tatbestandsänderung aufzeigenden Antrag zurückgehende Umwandlung gegen die auch über einen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22UVG §4 Z2UVG §4 Z3UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Daß auch ein besonderer Sachwalter nach § 22 JWG immer zu entheben wäre, wenn ein Fall der Vorschußgewährung bloß nach § 4 Z 2 oder 3 UVG vorliegt und die Bezirksverwaltungsbehörde zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes nach der Lage des Falles nichts beizutragen vermag (§ 9 Abs 3, 2.Satz UVG), ist weder den Bestimmungen des JWG noch dem UVG... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §1AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: § 1 AnerbenG enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, welchen Einfluß die Verpachtung überhaupt und die näheren Umstände derselben, wie zB Pachtdauer und Anzahl der Personen, an welche Teile der Liegenschaft verpachtet wurden, bzw eine Nichtbewirtschaftung des Hofes auf die Beurteilung haben, ob ein Erbhof vorliegt. Die Auffassung, es käme auf die derzeitige Art der Bewirtschaftung und die Au... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, ob einem am Adoptionsverfahren nicht beteiligten Dritten Einsichtnahme in den Adoptionsakt zu gewähren ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Demnach kann die Verweigerung der Akteneinsicht keine offenbare Gesetzwidrigkeit begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 623/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 1 Ob 623/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2o
Rechtssatz: Das Unterbleiben einer
Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses allein macht den Beschluß des Rekursgerichtes nicht nichtig. Entscheidungstexte 5 Ob 597/83 Entscheidungstext OGH 03.05.1983 5 Ob 597/83 ÖA 1984,47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0007513 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Ansicht, daß das Besuchsrecht des einen Elternteiles vom anderen grundsätzlich nicht überprüft werden dürfe, sowie daß es dem das Besuchsrecht ausübenden Elternteil grundsätzlich unbenommen bleibe, sich bei Ausübung des Besuchsrechtes an jedem hiezu geeigneten Ort aufzuhalten ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 5 Ob 592/83 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bAußStrG §16 BII2oFGG §127FGG §142
Rechtssatz: Da weder § 127 FGG eine Verpflichtung zur Aussetzung des Verfahrens nach § 142 FGG eine Verpflichtung zur Löschung einer unzulässigen Eintragung normieren, kann in der Unterlassung der Aussetzung des Verfahrens bzw in der Nichtanordnung der Löschung bzw des Löschungsverfahrens keinesfalls ein Verfahrensmangel vom Gewicht einer Nullität liegen. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aKrnt HöfeG §7 Z4
Rechtssatz: Nehmen die Vorinstanzen auf Grund eingeholter Sachverständigen-Gutachten als erwiesen an, daß die potentiellen Hofübernehmer gesundheitlich zur Bewirtschaftung des bäuerlichen Hofes durchaus in der Lage seien und meinen die Rechtsmittelwerber dazu, die Tatsache, daß diese potentiellen Hofübernehmer Pensionen wegen Erwerbsunfähigkeit bezögen, lasse die Schlußfolgerung der Vorinstanzen gesetzwi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2bZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Der Vorwurf der falsch angenommenen Unterhaltsbemessungsgrundlage richtet sich gegen die Unterhaltsbemessung (EFSlg 30509). Entscheidungstexte 5 Ob 502/83 Entscheidungstext OGH 18.01.1983 5 Ob 502/83 6 Ob 682/83 Entscheidungstext OGH 28.07.1983 6 Ob 682/83 Beisatz:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Wird die Entscheidung aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung unter Anstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund der Unbestimmtheit des angestrebten Rechtsmittelerfolges aufgetragen, darf das Rekursgericht das Rechtsmittel nur insoweit meritorisch erledigen, als der Rekurs hinlänglich bestimmt ist; auf die Frage der Berechtigung des Rekurses... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Kein eine offenbare Gesetzwidrigkeit darstellender Verstoß gegen ein Grundprinzip des Rechtes ist es, wenn die Vorinstanzen die Sorgerechte der Mutter zugesprochen haben, mag diese auch das Kind entgegen einer zwischen den Elternteilen bestehenden Vereinbarung widerrechtlich nach Österreich gebracht haben. Entscheidungstexte 6 Ob 698/82 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIAußStrG §16 BII2g
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht entgegen dem Akteninhalt ausgeführt, daß ein Schriftsatz des Rechtsmittelwerbers nicht eingelangt sei, ist die unterlaufene Aktenwidrigkeit für die Entscheidung wesentlich und muß zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zum Auftrag an das Rekursgericht führen, über den Rekurs neuerlich zu entscheiden, sofern keine offenbare Gesetzwidrigkeit vorliegt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs3 DAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Ansicht, daß ein Antrag nach § 92 Abs 3 ABGB zulässig sein soll, wenn schon ein Scheidungsverfahren anhängig ist, ist jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 680/82 Entscheidungstext OGH 24.11.1982 3 Ob 680/82 3 Ob 680/82 Entscheidungstext OGH 03.04.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §18 AAußStrG §220AußStrG §222
Rechtssatz: Die Annahme der Unzulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach rechtskräftiger Scheidung einer Ehe im Einvernehmen ist jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 681/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 681/82 Veröff: NZ 1983,105 2 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aKrnt HöfeG §2
Rechtssatz: Im Kärntner Erbhöfegesetz findet sich keine ausdrückliche Regelung der Frage, wann eine Besitzung eine "landwirtschaftliche" ist. Entscheidungstexte 6 Ob 5/82 Entscheidungstext OGH 22.09.1982 6 Ob 5/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0099338 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §114 Abs2
Rechtssatz: Ob § 114 Abs 2 AußStrG dahin zu verstehen ist, daß die Gerichte ein offenbar unrichtiges oder doch zumindest zweifelhaftes Vermögensbekenntnis der Abhandlung nicht zugrundelegen dürfen, ist im Gesetz nicht klar und unmißverständlich in einem bestimmten Sinn (hier im Sinn einer beschränkten inhaltlichen Prüfungspflicht des Gerichtes) geregelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Ansicht, daß der Unterhaltspflichtige auch für jene Zeit, in der sich der Unterhaltsberechtigte bei ihm zeitlich beschränkt (besuchsweise) aufhalten darf, bzw aufzuhalten hat, dem Einziehungskurator, bei dem sich der Unterhaltsberechtigte ansonsten ständig aufhält, Unterhalt auch für die Zeit der Abwesenheit zu bezahlen hat, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 A1AußStrG §102AußStrG §105
Rechtssatz: Ob ein einem zur Nutzung einer bestimmten Wohnung berechtigten Genossenschaftsmitglied gegen die Genossenschaft zustehender Anspruch auf Übertragung bestimmter Liegenschaftsanteile im Verlassenschaftsverfahren nach dem Anspruchsberechtigten in das Inventar aufzunehmen und wie er zu bewerten ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bFamLAG §12 Abs1
Rechtssatz: Auf welche Gesichtspunkte im einzelnen einzugehen ist, wenn es darum geht, festzustellen, wer als eine "geeignete" Person anzusehen ist, die zum Empfang der Familienbeihilfe ermächtigt werden kann, oder ob die Voraussetzung erfüllt ist, daß der Anspruchsberechtigte "zum Unterhalt oder zur Pflege des minderjährigen Kindes" nicht "angemessen" beiträgt, ist dem Gesetz nich zu entnehmen; eine dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 Abs1 AABGB idF KindNamRÄG 2013 §186ABGB idF KindNamRÄG 2013 §187AußStrG §16 BIII2bAußStrG 2005 §62 B1d1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung gemäß § 148 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei welcher das Wohl des Kindes ausschlaggebend ist. Entscheidungstexte 6 Ob 660/82 Entscheidungstext OGH 09.06.1982 6 Ob 660/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b1AußStrG §232
Rechtssatz: Ob die Vorinstanzen die Frage der Zulässigkeit des Außerstreitverfahrens zutreffend gelöst haben, kann auch im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses gemäß § 16 Abs 1 AußStrG unter dem Rekursgrund der Nullität geprüft werden. Entscheidungstexte 6 Ob 576/82 Entscheidungstext OGH 19.05.1982 6 Ob 576/82 ... mehr lesen...