Norm
AußStrG §16 BIII2eRechtssatz
Im Gesetz ist weder die Frage ausdrücklich geklärt, ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein Amt niederlegen kann, noch ob er in einem solchen Fall legitimiert ist, seine Löschung im Handelsregister zu beantragen. Die Ansicht, dieser Geschäftsführer sei zu einer solchen Antragstellung nicht berechtigt, kann daher nicht offenbar gesetzwidrig sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0087579Dokumentnummer
JJR_19851121_OGH0002_0060OB00031_8500000_002