Norm
AußStrG §16 BIII2eRechtssatz
Die Auffassung, die Bindung eines kollektivvertretungsberechtigten Geschäftsführers an einen selbständig vertretungsberechtigten Geschäftsführer sei sinnwidrig und eine solche Vertretungsregelung könne daher nicht eingetragen werden, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0087454Dokumentnummer
JJR_19850411_OGH0002_0060OB00005_8500000_001