Norm: AußStrG §16 BIII2cEntmO §8
Rechtssatz: Wird eine Person, die einem Rechtsanwalt Vollmacht erteilt hat, als schutzbedürftig im Sinne des § 8 Abs 1 EntmO angesehen, liegt keine offenbare Gesetzwidrigkeit vor. Entscheidungstexte 3 Ob 537/82 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 537/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1b
Rechtssatz: Die Ablehnung der Bewilligung von Maßnahmen nach § 19 Abs 1 AußStrG durch das österreichische Gericht, die ein ausländisches Kind betreffen sollen, das sich in seinem Heimatstaat aufhält, stellt keine Rechtsverweigerung vom Gewicht einer Nichtigkeit dar, auch wenn das Kind gegen die Anordnung des österreichischen Gerichts ins Ausland verbracht bzw in diesem belassen wurde. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §11AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Bestimmung (und daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit) wonach Forderungen des Übernehmers gegen die Verlassenschaft bei der Festsetzung des Übernahmswertes zu berücksichtigen seien. Entscheidungstexte 6 Ob 13/81 Entscheidungstext OGH 17.02.1982 6 Ob 13/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1222AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Da das Gesetz die Mißbilligungsgründe, die zu einem Verlust des Anspruches auf das Heiratsgut führen, nicht näher umschreibt, liegt in der Annahme, daß ein außergewöhnlich hoher Altersunterschied zwischen den Ehegatten eine gegründete Ursache für die Mißbilligung der Heirat darstelle, keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 51... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1B-VG Art18
Rechtssatz: Keine Antragstellung an den VfGH auf Aufhebung des Wortes "offenbar" wegen Verstoßes gegen Art 18 B-VG. Entscheidungstexte 6 Ob 18/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 18/81 Veröff: JBl 1982,606 = RZ 1982/41 S 163 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS00... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1B-VG Art7
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, wenn in anderen Verfahrensarten eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgesehen ist, im Verfahren Außerstreitsachen aber nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 19/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 6 Ob 19/81 Veröff: JBl 1982,606 = RZ 1982/41 S 163 Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §722AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122
Rechtssatz: Die Ansicht, daß eine vom Erblasser in einem nicht testierfähigen Zustand veranlaßte Vernichtung des Testamentes als zufällig im Sinne des § 722 ABGB anzusehen ist, widerspricht nicht dem Gesetz. Die Annahme der auf Grund eines nicht mehr vorhandenen Testamentes abgegebenen Erbserklärung ist daher nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §151 Abs2ABGB §229ABGB §230AußStrG §16 BIII2cAußStrG §193 Abs2EntmO §4 Abs3EntmO §5
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die einem beschränkt Entmündigten gehörenden Wertsachen (Bargeldbeträge, Sparbücher und Wertpapiere) von dessen Beistand oder von ihm selbst bzw von einem von ihm bevollmächtigten Vertreter zu verwahren sind, da diese Entscheidung jeweils auf Grund der besonderen... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs2ABGB §176ABGB §178AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: In der Beurteilung der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, die eine Namensänderung rechtfertigen können, kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegen. Entscheidungstexte 4 Ob 597/81 Entscheidungstext OGH 01.12.1981 4 Ob 597/81 2 Ob 691/87 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §154ABGB nF §176ABGB nF §178AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Entscheidung, in der der Antrag der alleinvertretungsberechtigten Mutter auf Erteilung der Ermächtigung zur Einbringung eines auf Namensänderung gerichteten Antrages bei der Verwaltungsbehörde nicht abgewiesen wird, ist offenbar gesetzwidrig, weil eine solche Ermächtigung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 Abs1 BABGB §177 Abs2 Satz2 CAußStrG §12AußStrG §16 BII2g
Rechtssatz: Auch bei einer Änderung einer schon getroffenen Elternrechtregelung nach § 177 ABGB ist ein mindestens zehnjähriges Kind zu hören; die Unterlassung der Anhörung vor einer dringenden Verfügung mit lediglich provisorischem Charakter begründet jedoch keine Nichtigkeit (Nullität). Entscheidungstexte 1 Ob 740/81... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn das Rekursgericht die Auffassung vertrat, im Verlassenschaftsverfahren sei hinsichtlich der Erbberechtigung auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers abzustellen und daher die Möglichkeit verneinte, auf dem Umweg über eine Erbserklärung ein das eigene Erbrecht ausschließendes Vaterschaftserkenntnis im Wege der Wiederaufnahmsklage zu beseitig... mehr lesen...
Norm: ABGB §425ABGB §431ABGB §441ABGB §828AußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Über den Antrag auf Benützungsregelung ist nach dem zugrunde zu legenden Grundbuchsstand zu entscheiden. Die Ansicht, es fehle die Passivlegitimation der Antragsgegnerin, deren Hälfteeigentum ungeachtet des Verkaufes ihres Anteiles nach wie vor bücherlich einverleibt ist und deren sachenrechtliche Stellung den Miteigentümern gegenüber daher unverändert aufrecht besteht, is... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aNWG §12
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit, wenn entgegen § 12 NWG nicht zwei Sachverständige beigezogen wurden. Entscheidungstexte 6 Ob 730/81 Entscheidungstext OGH 30.09.1981 6 Ob 730/81 1 Ob 669/83 Entscheidungstext OGH 10.10.1983 1 Ob 669/83 1 Ob 556/87 ... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §14 A4AußStrG §16 BII2gAußStrG §185MRK Art6 V1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anhörung der Mutter und ihrer Vernehmung zu sie treffenden Beschuldigungen durch nicht einmal vom Gericht vernommene Zeugen in einem ihre Rechte so sehr berührenden Verfahren wie dem über die Entziehung der ihr übertragenen elterlichen Rechte und Pflichten nach § 176 Abs 1 ABGB stellt eine so schwere V... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG aF §2 Abs2
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Ansicht, daß eine "werdende" Gesellschaft mbH oder die unter deren Firma handelnde Personenmehrheit als solche nicht Mitglied einer Personalhandelsgesellschaft sein kann sowie, eine nachträgliche Genehmigung rechtsgeschäftlichen Handelns durch die entstandene Gesellschaft mbH nicht auf einen Zeitpunkt vor deren Entstehung als juristische Person rückbezogen... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Eine - dem Verfahrensrecht zuzuordnende - Bestimmung, daß über Unterhaltsfestsetzungsanträge von Geschwistern, die teils dem Vater und teils der Mutter zugewiesen sind, gleichzeitig entscheiden werden müßte, enthält das Gesetz nicht. Eine materiellrechtliche Vorschrift, ob in derartigen Fällen jeder haushaltsführende und das Kind betreuende Elternteil auch für dessen übrigen Unterhalts aufzukomme... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bMRK Art6 V1MRK Art6 Abs1 II5c
Rechtssatz: Der Nullitätsbegriff des § 16 Abs 1 AußStrG muß auch an der Verfassungsbestimmung des Art 6 Abs 1 MRK gemessen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 721/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 721/81 Veröff: EUGRZ 1982,113 = SZ 54/124 = EvBl 1982/120 S 401 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Abs1 AgAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Unterhaltserhöhung abgewiesen, weil der Unterhaltsschuldner unbekannten Aufenthaltes ist und seine Kräfte zu einer Unterhaltsleistung nicht beurteilt werden können, weil sich seine Lebensverhältnisse nicht ermitteln lassen, liegt hierin keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 542/81 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2EntmO §49
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Beschluß in seiner Anordnung einer Unterbringung des Rechtsmittelswerbers in einer Heilanstalt zwar bestätigt, die höchstzulässige Unterbringungsdauer aber von drei Monaten auf sechs Wochen herabgesetzt, liegt nicht bloß in Ansehung der Unterbringungsdauer, sondern des Sachzusammenhanges wegen in Ansehung des als Einheit zu behandelnden erstinstanzlichen Besch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Im Gesetz ist nicht ausdrücklich geregelt, ob Geldwertveränderungen den Anlaß zu einer Neubemessung des gesetzlichen Unterhaltes bilden können. Entscheidungstexte 6 Ob 679/81 Entscheidungstext OGH 08.07.1981 6 Ob 679/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0086525 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltserhöhungsantrag nach einer erfolgten gerichtlichen Festsetzung zulässig ist oder ob ein Unterhaltsberechtigter, welcher sich bisher unter der Annahme eines geringeren als des tatsächlichen Einkommens des Unterhaltsverpflichteten mit einem geringeren Unterhalt begnügt hat, für die Zukunft auf der Basis des tatsächlichen Einkommens einen höheren Unterhalt ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG §14 B3AußStrG §16 BII2gZPO §502 Ca1ZPO §502 CbZPO §503 B1
Rechtssatz: Wenn die Berücksichtigung der vom Rechtsmittelwerber im Rekurs vorgebrachten Neuerung allenfalls zur Bemessung des Unterhaltes in geringer Höhe geführt hätte, kann von einer einem Nichtigkeitsgrund gleichzuhaltenden Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht gesprochen werden. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2c
Rechtssatz: Die Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit durch das Rekursgericht belastet seine Entscheidung mit einem Mangel vom Gewicht einer Nullität. (Hier: eine teilweise, aber keineswegs vollständige, Überschneidung der Beurteilungsgrundlagen und Beurteilungsmaßstäbe für die vom Erstgericht angestellte Zulässigkeitsprüfung einerseits und die vom Rekursgericht vorgenommene Sachprüfung andererseits berechtigte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Das möglicherweise hintangesetzte Gebot zur Einfachheit, Raschheit und Kostenersparnis steht nicht unter Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 6 Ob 649/81 Entscheidungstext OGH 27.05.1981 6 Ob 649/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0086099 Doku... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §98 Abs1AußStrG §106
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine spezielle Anordnung darüber, welche "schicklichen Mittel" im Sinn des § 98 Abs 1 im besonderen und des § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG im allgemeinen in dem Fall anzuwenden sein, in dem ein Rechnungsabschluß nicht innerhalb angemessener Frist vorliegt. Entscheidungstexte 6 Ob 649/81 Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §106
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 106 AußStrG treffen rein verfahrensrechtliche Anordnungen zur Wertermittlung. Entscheidungstexte 6 Ob 649/81 Entscheidungstext OGH 27.05.1981 6 Ob 649/81 7 Ob 625/86 Entscheidungstext OGH 30.07.1986 7 Ob 625/86 Veröff: NZ 1987,73 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3cAußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIBZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Ein dem Berufungsgericht unterlaufener Verfahrensverstoß bildet nur dann den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz herbeizuführen. Entscheidungstexte 7 Ob 523/81 Entscheidungstext OGH 21.05.1981 7 Ob 523/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 Abs2 AAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Eine offenbare Gesetzwidrigkeit wegen Verstoßes des Rekursgerichts gegen die Bestimmungen des § 148 Abs 2 ABGB liegt nicht vor, wenn bei dem vom Erstgericht geregelten, verhältnismäßig umfangreichen persönlichen Verkehr des Rekurswerbers mit seinen beiden Kindern eine Störung seiner Beziehungen zu diesen nicht gegeben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...