RS OGH 1985/5/23 6Ob14/85, 6Ob13/85, 6Ob23/85, 6Ob2/92

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Veröffentlicht am 23.05.1985
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Norm

AußStrG §16 BIII2g
HGB §25

Rechtssatz

Die durch Auslegung gewonnene Auffassung, die Eintragung eines Haftungsausschlusses oder eine Haftungsbeschränkung gemäß § 25 Abs 2 HGB in das Handelsregister sei nicht möglich, wenn ein Handelsgeschäft der Verpächterin im Handelsregister nicht eingetragen sei und die Eintragung der Haftungsbeschränkung nicht bei dieser Firma, sondern bei der Firma der Pächterin vorgenommen werden solle, ist nicht offenbar gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0087735

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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