Norm: ABGB aF §142 CaABGB §177 Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Mitberücksichtigung des Alters und des Willens des Kindes bei einer Entscheidung über Pflege und Erziehung. Entscheidungstexte 3 Ob 525/78 Entscheidungstext OGH 28.03.1979 3 Ob 525/78 5 Ob 626/81 Entscheidungstext OGH 09.06.198... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3b
Rechtssatz: Unrichtige Beweiswürdigung ist kein im § 16 AußStrG angeführter Beschwerdegrund. Entscheidungstexte 1 Ob 554/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1952 1 Ob 554/82 Beisatz: Daher unzulässig. (T1) 3 Ob 537/79 Entscheidungstext OGH 21.03.1979 3 Ob 537/79 EFSlg 35035 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §16 BIII2bJWG §9 Abs2JWG §26StV 1955 Art7
Rechtssatz: Das Wohl eines der slowenischen Minderheit (Art 7 Staatsvertrag von Wien BGBl 1955/152) angehörenden Kindes, das bisher zweisprachig erzogen wurde, erfordert es, die zweisprachige Erziehung (slowenisch - deutsch) auch im Falle einer Maßnahme nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz fortzusetzen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eBAO §160 Abs2KVStG §2
Rechtssatz: Was als steuerpflichtiger Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber im Sinne des § 2 Z 1 KapitalverkehrssteuerG anzusehen ist, ist im Gesetz nicht näher geregelt. Die Ansicht, daß darunter auch der Erwerb von Kommanditanteilen an einer Kommanditgesellschaft eine Kapitalgesellschaft gehört, zu verstehen sei, ist nicht offenbar gese... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den vom Erstgericht nur in der
Begründung: genannten Grund für die Zurückweisung des Antrages nun im
Spruch: selbst genannt, so liegt eine bestätigende Entscheidung vor (vgl HS I 402/88). Entscheidungstexte 6 Ob 5/79 Entscheidungstext OGH 07.03.1979 6 Ob 5/79 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die Auffassung, das kein Abwesenheitskurator für eine Person bekannten Aufenthalts zu bestellen ist, wenn die Zustellung an der bekannten Anschrift möglich wäre, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 7 Ob 562/79 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 7 Ob 562/79 European Case ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oAußStrG §106 Abs2
Rechtssatz: Durch die Anordnung der Überprüfung vorzulegender Bilanzen durch einen Buchsachverständigen wird in die dem Erben zustehende Befugnis, den Nachlaß ganz oder teilweise in Besitz zu nehmen, also in sein objektives Erbrecht, nicht eingegriffen. Eine solche Anordnung stellt auch dann, wenn keine "Umstände" im Sinne des § 106 Abs 2 AußStrG vorliegen sollten, die eine solche Maßnahme rechtfertigen,... mehr lesen...
Norm: ABGB §40AußStrG §16 BIII2gEheG §7EntmO §26ZPO §321 Abs2
Rechtssatz: Keine Legitimation der Verwandten des einen Ehegatten zum Antrag auf Entmündigung des anderen Ehegatten. § 26 Abs 1 EntmO ist nicht ausdrücklich zu entnehmen, daß die Schwägerschaft und die von ihr ausgelösten Rechtsfolgen nicht mit der Auflösung der sie begründenden Ehe erlöschen. Entscheidungstexte 5 Ob 519/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §707AußStrG §2 H2AußStrG §9 E1AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122AußStrG §125 AAußStrG §125 CAußStrG §126 AAußStrG §126 D
Rechtssatz: Der gesetzliche Erbe, der behauptet, daß der Testamentserbe wegen einer in die letztwillige Verfügung eingesetzten Bedingung oder Befristung das Erbe noch nicht antreten darf, hat eine Erbserklärung als Vorerbe abzugeben, nach deren Annahme durch das Gericht nach §§ 125, 126 AußStrG vorzugehen ist, wenn der... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2aHaager Minderjährigenschutzabkommen Art1JN §29KSÜ Art5
Rechtssatz: Die internationale Zuständigkeit muss im Zeitpunkt der Erlassung der Schutzmaßnahme gegeben sein. Eine perpetuatio fori tritt nicht ein. Der nachträgliche Wegfall der Voraussetzung der inländischen Gerichtsbarkeit hat rückwirkend die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge. Entscheidungstexte 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2aAußStrG §16 BIII2bHaager Minderjährigenschutzabk Art4
Rechtssatz: Eine unrichtige Lösung der Frage, ob es das Wohl des Kindes erfordert, die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten allein der Mutter zuzuteilen, kann eine Nullität im Sinne des § 16 Abs 1 AußStrG zur Folge haben, wenn dies nicht nur eine Frage der materiellrechtli... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §833 EAußStrG §16 BII1bAußStrG §16 BII2b1
Rechtssatz: Wird die Abänderung einer bestehenden aber unvollständigen Benützungsvereinbarung im Außerstreitverfahren begehrt, so wird mit der Bekämpfung der die Zurückweisung bestätigenden Entscheidung eine Nichtigkeit gemäß § 16 Abs 1 AußStrG geltend gemacht. Entscheidungstexte 5 Ob 770/78 Entscheidungstext OGH 16.01.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §122
Rechtssatz: Unter welchen Voraussetzungen eine Erbserklärung als in der vorgeschriebenen Form ausgestellt anzusehen gilt, sodaß sie von den Gerichten anzunehmen ist, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Entscheidungstexte 7 Ob 758/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 758/78 European Case La... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §92 Abs2 Z1EntmO §8
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, ob bei Personen, für die ein vorläufiger Beistand bestellt worden ist, die Inventarisierung des Nachlasses von Amts wegen anzuordnen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 752/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 752/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §16 BIIc
Rechtssatz: Nichtigkeit, wenn das Rekursgericht über eine Vorstellung entscheidet. Entscheidungstexte 7 Ob 745/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 745/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007178 Dokumentnummer JJR_19781214_OGH0002_0070OB0... mehr lesen...
Norm: ABGB §179aAußStrG §16 BIII1AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Bei der Klärung der Frage, ob ein Vertrag gegen positive Gesetzesbestimmungen verstößt, handelt es sich um eine rein auslegende Tätigkeit des Gerichtes. Nur wenn hiebei gegen den klaren Wortlaut oder gegen den sich aus den Prinzipien des Rechtes ergebenden eindeutigen Zweck des Gesetzes verstoßen worden ist, kann eine offenbare Gesetzeswidrigkeit vorliegen. Ents... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2lLiegTeilG §15 ffZPO §477 Abs1 Z9 A1ZPO §477 Abs1 Z9 D9
Rechtssatz: Die Verbücherungsanordnung im Verfahren nach §§ 15 ff LiegTeilG ist mangels Bestimmtheit nichtig (§477 Abs 1 Z 9 Fall 1 ZPO), wenn Angaben fehlen, welche Grundstücksteilflächen ab- und zugeschrieben werden und welche Grundstücke davon betroffen sein sollen; die Verweisung auf die Vermessungsurkunden wäre nur dann ausreichend, wenn diese Urkunden zu Bestand... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß Unterhalt vom Berechtigten mangels vertraglicher Regelung für die Vergangenheit nicht gefordert werden kann, sondern erst ab Antragstag bzw Klagstag, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 8 Ob 581/78 Entscheidungstext OGH 08.11.1978 8 Ob 581/78 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §754ABGB §763AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Ansicht, daß einem unehelichen Kind nur dann ein Pflichtteil zusteht, wenn er gesetzlicher Erbe wäre, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 5 Ob 685/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 5 Ob 685/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS... mehr lesen...
Norm: ABGB §754ABGB §763AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Ansicht, daß einem unehelichen Kind kein Pflichtteilanspruch zusteht, wenn ein Adoptivkind vorhanden ist, auch wenn dieses nur hinsichtlich eines Teiles des Nachlasses zum Erben eingesetzt ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 5 Ob 685/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 5 Ob 685/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Kinder, die durch die fanatische Religionsausübung ihrer Mutter gefährdet sind, einstweilen den väterlichen Großeltern zur Pflege und Erziehung überwiesen werden (Zeugen Jehovas). Entscheidungstexte 5 Ob 721/78 Entscheidungstext OGH 23.10.1978 5 Ob 721/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oGKG §1GKG §3NO §111
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit bei Beurteilung der Frage, ob letztwillige Anordnungen ausschließlich durch den im Verlassenschaftsverfahren bestellten Gerichtskommissär kundzumachen sind oder ob hiezu auch ein anderer Notar zum Gerichtskommissär bestellt werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 692/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 692/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bAußStrG §16 BII2gAußStrG §16 BII3cAußStrG §18A
Rechtssatz: Von einem besonders schwerwiegenden, einem Nichtigkeitsgrund gleichzuhaltenden Verfahrensverstoß muß dann gesprochen werden, wenn sich das Rekursgericht zu Unrecht an die Rechtskraft eines Beschlusses gebunden erachtete, aus diesem Grund eine im Rekurs vorgebrachte Neuerung nicht wahrnehmen zu dürfen glaubte und dies zur Folge hätte, daß ein Erbansprecher von der ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1
Rechtssatz: Diese Gesetzesbestimmung enthält über das ihr zugewiesene Anwendungsgebiet hinaus eine allgemeine Regelung bezüglich des Gerichtes, bei dem Rekurs gegen Beschlüsse des Gerichtes zweiter Instanz welcher Art immer einzubringen sind (NZ 1928,71). Entscheidungstexte 7 Ob 691/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 691/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG 2005 §15AußStrG §16 BII2gZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Der Grundsatz des Parteiengehörs fordert nur, dass der Partei ein Weg eröffnet werde, auf dem sie ihre Argumente für ihren Standpunkt sowie überhaupt alles vorbringen kann, was der Abwehr eines gegen sie erhobenen Anspruches dienlich sei. Rechtliches Gehör ist der Partei auch dann gegeben, wenn sie sich nur schriftlich äußern konnte oder geäußert hat. ... mehr lesen...
Norm: AusStrG §14 A5AußStrG §16 A2EisbEG §4 A
Rechtssatz: Bestätigt das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß zB mit der Maßgabe, daß die Entschädigungssumme für die nach dem Enteignungsbescheid vom 08.01.1974 in Anspruch genommene Grundfläche von 7204 Quadratmeter mit 1.800.000,- Schilling festgesetzt und der Antragsgegnerin aufgetragen werde, diesen Betrag abzüglich der bereits geleisteten Zahlung von 508.115,- Schilling sohin 1.291.88... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Hat das Erstgericht die gerichtliche Erziehungshilfe gemäß § 26 JWG "durch Unterbringung" auf eine Pflegestelle angeordnet und das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß mit der Maßgabe, daß die Unterbringung der Minderjährigen "im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe in einem Kinderheim der Gemeinde Wien pflegschaftsbehördlich genehmigt wird" bestätigt, so liegt ein bestätigender Bes... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §9 B1AußStrG §14 A5AußStrG §16 A1AußStrG §16 BII 2i2AußStrG §18 ARpflG §12RpflG §16
Rechtssatz: Die von einem ernannten Rechtspfleger getroffene Entscheidung entspricht auch dann, wenn der Rechtspfleger seine Enscheidungsbefugnis überschritt, den begrifflichen Grundvoraussetzungen einer gerichtlichen Entscheidung und ist ein gültiger Staatsakt, keineswegs aber etwa eine Nichtentscheidung, die überhaupt k... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Eine Entscheidung ist offenbar gesetzwidrig im Sinne des § 16 Abs 1 AußStrG, wenn sie infolge unrichtiger Anwendung von Kollisionsnormen auf einer nicht berufene Privatrechtsordnung beruht. Entscheidungstexte 5 Ob 664/78 Entscheidungstext OGH 14.07.1978 5 Ob 664/78 8 Ob 560/86 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine bloße "Maßgabebestätigung", wenn eine teilweise inhaltliche Abänderung durch Festlegung der Dauer der Unterbringung des Kindes in eine heilpädagogische Klinik und ein Auftrag an die Mutter, diese einen Tag vorher dem Sachverständigen telephonisch anzukündigen, erfolgt. Entscheidungstexte 6 Ob 669/78 Entscheidungstext OGH 13.07.... mehr lesen...