Norm
ABGB §435Rechtssatz
Die Frage, ob im Falle einer Verwertung nach § 333 EO der betreibende Gläubiger auch berechtigt ist, anstelle des Verpflichteten in Ansehung des im Miteigentum des Verpflichteten und eines Dritten stehenden Superädifikates die Benützungsregelung zu begehren, wird im Gesetz nicht eindeutig beantwortet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0004386Dokumentnummer
JJR_19850604_OGH0002_0050OB00548_8500000_002