Norm: AußStrG 2005 §16ZPO §266 B
Rechtssatz: In außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind ganz allgemein die Behauptungs- und Beweislastregeln, die das streitige Verfahren beherrschen, heranzuziehen. Demnach trägt jede Partei die Beweislast für das Vorliegen aller tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §16AußStrG 2005 §33 Abs1
Rechtssatz: In Hinblick auf den im Außerstreitverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatz (§ 16 AußStrG) kann es für die Berücksichtigung offenkundiger Tatsachen nicht darauf ankommen, ob dies durch eine entsprechende ausdrückliche Parteienbehauptung gedeckt ist. Entscheidungstexte 16 Ok 6/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 6/... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42bKartG 1988 §43ZPO §266 BAußStrG 2005 §16
Rechtssatz: Im kartellrechtlichen außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind die Behauptungsregeln und Beweislastregeln, die das streitige Verfahren beherrschen, heranzuziehen (Okt 7/93 = ÖBl 1993, 241 - Fiat-Vertriebsbindung). Entscheidungstexte 16 Ok 8/0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oAußStrG §182e Abs2
Rechtssatz: Die Verletzung der Verpflichtung nach §182e Abs 2 AußStrG ist nicht mit Nichtigkeit bedroht. Entscheidungstexte 3 Ob 15/02f Entscheidungstext OGH 24.04.2002 3 Ob 15/02f 6 Ob 79/10a Entscheidungstext OGH 19.05.2010 6 Ob 79/10a Auch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 AAußStrG §14aAußStrG idF WGN 1997 §16 DAußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §63
Rechtssatz: Die Verspätung eines "außerordentlichen Revisionsrekurses" gegen eine Entscheidung im Streitwertbereich des § 14 a AußStrG, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, führt in Anbetracht von § 11 Abs 2 AußStrG nicht zur Zurückweisung durch das Gericht erster Instanz... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 ÜbsAußStrG §16 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 16 AußStrG A) Zulässigkeit des außerordentlichen Revisionsrekurses 1) Allgemeines (auch nach anderen Gesetzen) 2) Bestätigende Entscheidung 3) Entscheidungsform (Zurück- oder Abweisen, nicht Folge geben) B) Rekursgründe: I) Aktenwidrigkeit (siehe bei § 503 Z 3 D ZPO) II) Nullität (Verfahrensmängel) 1. a) Literatur b) B... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oZPO §477 A2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 477 Abs 2 Z 5 ZPO gilt auch im Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 571/95 Entscheidungstext OGH 29.08.1995 1 Ob 571/95 Veröff: SZ 68/146 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079869 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2AußStrG §16 idF WGN 1989
Rechtssatz: Es ist nicht unzulässig, wenn die Vorinstanzen den bisher bestehenden faktischen Zustand ihrer (Benützungs-) Regelung als angemessen zugrunde legten. Entscheidungstexte 5 Ob 1031/91 Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 1031/91 9 Ob 82/01a Entscheidungstext OGH 23.05.2001 9... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2ZPO §502 Abs2 DcZPO §528 A
Rechtssatz: Zufolge der abweichenden ausdrücklichen Regelung der §§ 527, 528 ZPO bzw des § 16 AußStrG und der dort generell bzw weitgehend verfügten Unanfechtbarkeit bestätigender Entscheidungen des Rekursgerichtes ist eine analoge Anwendung des § 502 Abs 3 ZPO im Rekursverfahren der ZPO (siehe Fasching IV 293 und ErgBd 111) und auch das AußStrG (8 Ob 600/88) ausgeschlossen. Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 idF WGN 1989GBG §126, ZPO §528 K
Rechtssatz: An den Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden. § 126 Abs 2 GBG verweist zwar nicht ausdrücklich auf § 16 Abs 3 AußStrG, der die mangelnde Bindung des Obersten Gerichtshofes an die Zulassung des Revisionsrekurses durch die zweite Instanz klarstellt, für die Reform des Rechtsmittelverfahrens in Grundbuchsachen waren jedoch "dieselben Grün... mehr lesen...
Norm: ABGB aF §140 AgABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AgABGB §1042 C1ABGB §1418AußStrG §2 Abs2 Z5 F2FamLAG §12aAußStrG 2005 §16
Rechtssatz: Auch im Bereich des vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahrens außer Streitsachen sind subjektive Behauptungslastregeln und Beweislastregeln jedenfalls dann heranzuziehen, wenn über vermögensrechtliche Ansprüche, in denen sich die Parteien in verschiedenen Rollen gegenüberstehen, zu entscheiden ist. Wi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, unter welchen konkreten Umständen im Einzelfall das Wohl des Kindes durch das Verhalten des die Obsorge ausübenden Elternteiles gefährdet ist und die Entziehung dieser Obsorge rechtfertigt, ist im § 176 ABGB nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidungstexte 8 Ob 551/90 Entscheidungstext OGH 29.03.1990 8 Ob 551/90 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12AußStrG §16 BII3a
Rechtssatz: Bei einer vorläufigen Entscheidung müssen nicht sämtliche notwendigen Verfahrensschritte getroffen werden, weil andernfalls bereits mit einer endgültigen Entscheidung vorgegangen werden könnte. Selbst wenn daher für die endgültige Entscheidung weitere Verfahrensschritte erforderlich wären, müsste deren Unterlassung nicht zu einer Anfechtbarkeit der Provisorialentscheidung führen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §126ZPO §528 C6
Rechtssatz: Wenn sich das Verfahren nach den Bestimmungen des GBG richtet, ist (auch) ein außerordentlicher Revisionsrekurs im Sinne des § 528 Abs 2 ZPO in der Fassung der ZVN 1983 unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 31/89 Entscheidungstext OGH 23.05.1989 5 Ob 31/89 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §273a Abs3AußStrG §16 BIII2c
Rechtssatz: Die Fragen, wann ein bestimmtes Rechtsgeschäft dem Wohl eines Pflegebefohlenen entspricht und wann der ausdrücklich erklärte Wunsch eines Betroffenen seinem Wohl nicht weniger entspricht (§ 273 a Abs 3 ABGB), sind im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Schon deshalb kann die Entscheidung des Rekursgerichtes nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §273AußStrG §16AußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob genügend und welche Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters vorliegen, ist im Gesetz nicht geregelt. Entscheidungstexte 2 Ob 520/89 Entscheidungstext OGH 28.02.1989 2 Ob 520/89 2 Ob 544/89 Entscheidungstext OGH 23.05.1989 2 Ob 544... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gStGG §15
Rechtssatz: Der im Art 15 StGG verfassungsgerichtlich festgelegte Grundsatz, daß Akte der staatlichen Verwaltung nicht in innere Angelegenheiten einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft eingreifen dürfen, ist so bedeutsam und ein Verstoß gegen ihn so schwerwiegend, daß jede schlüssige Ausführung darüber, es liege ein unzulässiger Eingriff in die inneren Angelegenheiten einer gesetzlich aner... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BI
Rechtssatz: In der Unterlassung einer Feststellung kann schon begrifflich keine Aktenwidrigkeit liegen. Entscheidungstexte 8 Ob 644/88 Entscheidungstext OGH 20.10.1988 8 Ob 644/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0007292 Dokumentnummer JJR_19881020_OGH000... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1b
Rechtssatz: Führt eine verfahrensrechtliche Entscheidung im Ergebnis dazu, daß die Verfolgung eines materiellen Anspruchs in ein Verfahren verwiesen wird, das gegenüber dem Verlassenschaftsverfahren keinen geringeren Rechtsschutz gewährt, so kann von einer drohenden Rechtsverweigerung keine Rede sein. Entscheidungstexte 5 Ob 612/88 Entscheidungstext OGH 11.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bZPO §477 A1ZPO §503 E1
Rechtssatz: Eine unrichtige rechtliche Beurteilung von Verfahrensvoraussetzungen (hier: Verfahrensbeteiligung) kann nicht schon deshalb nichtig sein, weil diese Verfahrensfrage sachlich unrichtig gelöst wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 612/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 5 Ob 612/88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §684ABGB §595AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Regeln über die fideikommissarische Substitution finden auch bei Vermächtnissen hinsichtlich des Anfalltages bei bedingtem Erwerb Anwendung. Bei Anordnung einer Nacherbschaft durch Vermächtnis sind daher die Nacherben vor Eintritt des Substitutionsfalles nicht zur Verfügung über ihre Nacherbrechte berechtigt. Diese vom Rekursgericht vertretene Ansicht ist nicht offenbar gesetzwidrig. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §586AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Da die in § 586 ABGB getroffene Regelung den Kreis der Berechtigten ("jeder, dem daran gelegen ist") nicht eindeutig umschreibt, kann von einer offenbaren Gesetzwidrigkeit der Ablehnung der eidlichen Vernehmung der Zeugen eines mündlichen Testaments nicht gesprochen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 612/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §26
Rechtssatz: Ob der aktenkundige Sachverhalt die Aufrechterhaltung der gerichtlichen Erziehungshilfe rechtfertigt, ist Ermessensentscheidung bei der das Wohl der Kinder im Vordergrund steht und das anzuerkennende Recht der Eltern zur Kindererziehung zurückzutreten hat, wenn der Erziehungsnotstand noch nicht beseitigt ist (so schon 3 Ob 533/87 = ÖA 1988,84). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bUVG §9 Abs3
Rechtssatz: Die Beendigung der Sachwalterschaft der Bezirksverwaltungsbehörde nach Enthebung des Schuldners von seiner Unterhaltspflicht und Einstellung der Vorschüsse ist nicht offenbar gesetzwidrig, wenn Eintreibungsversuche beim Unterhaltsschuldner aussichtslos sind. Entscheidungstexte 3 Ob 546/88 Entscheidungstext OGH 05.10.1988 3 Ob 546/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gDSG §1
Rechtssatz: Die allfällige Weitergabe der Ergebnisse des Sachverständigenbeweises an Außenstehende, die den Datenschutz verletzen könnte, bildet keine offenbare Gesetzwidrigkeit, weil der Datenschutz nicht dazu da ist, die Erhebung der Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse eines Unterhaltspflichtigen zu verhindern. Entscheidungstexte 4 Ob 581/88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Es ist eine Frage des Ermessens der Vorinstanzen, ob sie die angestrebte Einschränkung des Substitutionsbandes der minderjährigen und daher vor Nachteilen zu schützenden Nacherben von der ideellen Hälfte der Gesamtliegenschaft auf ein Drittel derselben unter verschiedentlichen Modifikationen als nicht dem offenbaren Vorteil der Minderjährigen dienend beurteilen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2dBStG §20 Abs3
Rechtssatz: Die Ansicht, die Dauer der Antragsfrist nach § 20 Abs 3 BStG richte sich nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Enteignungsbescheides und nicht nach dem Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz ist auch dann nicht offenbar gesetzwidrig, wenn die Frist während des (abschlägigen) verwaltungsbehördlichen Berufungsverfahrens gesetzlich verkürzt wurde. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Eine den erstgerichtlichen Beschluß bestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes gilt im Außerstreitverfahren auch dann als eine solche nach § 16 AußStrG, wenn der angefochtenen erstgerichtlichen Entscheidung ein rekursgerichtlicher Aufhebungsbeschluß vorausgegangen war. Entscheidungstexte 8 Ob 600/88 Entscheidungstext OGH 07.07.1988 8 Ob 600/8... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §37 Abs2
Rechtssatz: Eine Regelung, daß die Einberufung der Generalversammlung durch die Minderheit nach § 37 Abs 2 GmbHG ihre Wirksamkeit verliert, wenn nachträglich die Geschäftsführer eine Generalversammlung einberufen, enthält das Gesetz nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 14/88 Entscheidungstext OGH 16.06.1988 6 Ob 14/88 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gAußStrG §19GBG §84GBG §118GBG §119GV §146GV §147
Rechtssatz: Aus § 84 GBG ist im Falle eines Zustellanstandes ableitbar, dass es weitere Pflicht (im Bereich des Zumutbaren) des Einschreiters ist, über Aufforderung die amtswegig vorzunehmende Zustellung von Beschlüssen in Grundbuchssachen durch Angabe der (aktuellen) richtigen Abgabestelle zu unterstützen. Die Auffassung, dass das Unterbleiben jeglicher Äußerung des Einsc... mehr lesen...