Norm
ABGB §648Rechtssatz
Ob im Einzelfall auf Grund der Erforschung der Absicht des Erblassers anzunehmen ist, daß dieser zwei von mehreren als Miterben in Betracht kommenden Personen begünstigen wollte und ob daraus das Vorliegen eines Vorausvermächtnisses abzuleiten ist, ist eine reine Auslegungsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0099249Dokumentnummer
JJR_19850711_OGH0002_0080OB00546_8500000_001