RS OGH 1986/1/30 6Ob512/86

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Veröffentlicht am 30.01.1986
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Norm

ABGB §1177
ABGB §1233
AußStrG §16 BIII2a
AußStrG §97 A2
AußStrG §104

Rechtssatz

Die Frage, ob Liegenschaften, welche nach Abschluß einer allgemeinen, das gegenwärtige und zukünftige Vermögen umfassenden Gütergemeinschaft von einem Ehegatten dem anderen geschenkt wurden, aus dieser Gütergemeinschaft auch ohne besonderen Hinweis im Schenkungsvertrag ausscheiden und ob sie in das Inventar aufzunehmen sind, ist im Gesetz nicht geregelt (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0099294

Dokumentnummer

JJR_19860130_OGH0002_0060OB00512_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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