RS OGH 1986/6/26 6Ob607/86

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Veröffentlicht am 26.06.1986
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Norm

ABGB §154 Abs3
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Die Frage, welche Vermögensangelegenheiten zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, ist im § 154 Abs 3 ABGB nicht so klar und eindeutig geregelt, daß an der Absicht des Gesetzgebers nicht gezweifelt werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0086176

Dokumentnummer

JJR_19860626_OGH0002_0060OB00607_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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